Gesundheit heute
Zahnversorgung: Was zahlt die Krankenkasse?
Man unterscheidet drei verschiedene Arten der Versorgung mit unterschiedlich hohen Kosten für den Patienten:
- Für jedes medizinische Problem gibt es eine kostengünstige Standardbehandlung, die so genannte Regelversorgung. Der Zahnarzt darf für diese Leistung nur einen Regelsatz abrechnen, der in Verhandlungen zwischen Vertretern der Zahnärzte und der Krankenkassen festgelegt wird. Bei einer Metallkrone z. B. übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen etwa die Hälfte der Kosten, den Rest muss der Patient als Eigenanteil bezahlen. Der Festzuschuss beträgt 50 % der durchschnittlichen Kosten einer solchen Behandlung, er entspricht nicht immer tatsächlich der Hälfte der Kosten. Um die Abrechnung überprüfen zu können, erhält der Patient nach der Behandlung eine Rechnung, in der die Höhe des Kassenzuschusses und der Eigenanteil ausgewiesen sind. Wer ein Bonusheft hat und über einen längeren Zeitraum regelmäßig mindestens ein Mal pro Kalenderjahr zur Routineuntersuchung geht, erhält einen höheren Festzuschuss. Die Krankenkassen übernehmen nach 5 Jahren Bonusheft ohne Unterbrechung 60 und nach 10 Jahren 65 % der Kosten für die Regelversorgung.
- Der Patient kann zusätzlich zur Regelversorgung weitere Leistungen hinzukaufen; dann spricht man von einer gleichartigen Versorgung. Die Regelversorgung wird weiter wie eine Regelversorgung abgerechnet und von der Krankenkasse bezuschusst. Alle Zusatzleistungen rechnet der Zahnarzt jedoch nach der teureren Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ab – sie müssen komplett vom Patienten bezahlt werden. Eine Krone im Seitenzahnbereich könnte sich ein Patient z. B. als Zusatzleistung zahnfarben verblenden lassen.
- Noch teurer wird es, wenn man sich statt der Regelversorgung plus eventueller Extras für eine andersartige Versorgung, also eine grundlegend andere Behandlung, entscheidet, z. B. unsichtbare Kunststoffzahnschienen anstelle einer festen Zahnspange. Auch hier erhält der Patient den normalen Festzuschuss, die gesamte Behandlung wird allerdings nach der Gebührenordnung für Privatpatienten abgerechnet.
Seit in der Gesundheitsreform von 1989 Zuzahlungen für den zahnärztlichen Bereich eingeführt wurden, ist der Umfang der Kassenleistungen stetig gesunken – inzwischen ist es die Kasse, die nur noch eine Art Zuzahlung (den Festzuschuss) leistet. Als Patient sollten Sie gut überlegen, welche Art der Versorgung Sie wünschen und bezahlen können. In den meisten Fällen reicht die preisgünstige Regelversorgung aus. Wenn Sie sich für eine teurere Behandlung interessieren, lassen Sie sich ruhig von Ihrem Zahnarzt die verschiedenen Alternativen schriftlich zusammenstellen. Sinnvoll ist auch, vor einer definitiven Entscheidung einen zweiten Zahnarzt zu fragen. Auch Ihre Krankenkasse kann Sie beraten.

Wer beim Zähneputzen regelmäßig seine Zahnzwischenräume mit Zahnseide reinigt, beugt bakterienbedingten Schäden an den Gefäßen vor.
Mit Zahnseide gegen Schlaganfall
Für Zähne und Gehirn
Um Schlaganfällen vorzubeugen, kann man so einiges tun. Aufs Rauchen verzichten, Übergewicht vermeiden, die Zähne richtig putzen – und dabei regelmäßig Zahnseide verwenden.
Vom Zahnfleisch ins Blut
Das Risiko für einen Schlaganfall wird durch etliche Faktoren erhöht. Einer davon ist schlechte Mundhygiene: Sie führt dazu, dass Zahnbeläge entstehen, in denen sich gefährliche Bakterien einnisten. Diese verursachen nicht nur Karies. Gelangen sie über das Zahnfleisch ins Blut, können sie Entzündungen an den Gefäßen hervorrufen.
Solche Entzündungen begünstigen Gefäßverstopfungen und -verschlüsse, wodurch die Blutversorgung unterbrochen wird und das Gewebe abstirbt. Geschieht dies im Gehirn, handelt es sich um einen sogenannten „ischämischen“ Schlaganfall.
Gute Mundhygiene hilft dabei, Schlaganfällen vorzubeugen. Insbesondere Zahnseide scheint effektiv zu sein. Dies kam bei der Auswertung einer US-amerikanischen Arteriosklerosestudie heraus. Teilgenommen hatten daran mehr als 6000 Männer und Frauen, die zu Studienbeginn zwar Zahnprobleme, aber keinen Schlaganfall in ihrer Vorgeschichte hatten.
22 Prozent weniger Schlaganfälle
In der 25 Jahre dauernden Nachbeobachtungszeit erlitten 434 Personen einen Schlaganfall. Bei den Zahnseide-Verwender*innen war das Risiko für einen ischämischen Schlaganfall um 22 Prozent niedriger als in der Gruppe ohne Zahnseide.
Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass eine schlechte Mundhygiene mehr als Zähne kosten kann, schreiben die Studienautor*innen. Sie erhoffen sich von den Ergebnissen, dass mehr Menschen regelmäßig und effektiv Zähne und Zahnzwischenräume reinigen – und dabei Zahnseide verwenden.
Das allein reicht für eine Schlaganfallprophylaxe natürlich nicht aus. Mindestens ebenso wichtig ist es,
- die Blutdruckwerte und die Cholesterinwerte im Blut zu kontrollieren,
- ausreichend zu schlafen,
- sich regelmäßig körperlich zu bewegen,
- aufs Rauchen zu verzichten und
- Übergewicht zu vermeiden.
Quelle: Medscape