Gesundheit heute
Einweisung und Aufenthalt in psychiatrische Kliniken
In der Regel stellt der Hausarzt, der niedergelassene Psychiater oder Psychotherapeut eine Einweisung in eine Klinik aus. Bei den meisten Patienten erfolgt die Aufnahme in eine psychiatrische Klinik freiwillig. Da die Motivation des Patienten Grundvoraussetzung für den Therapieerfolg ist, hat es wenig Sinn, jemanden zu dieser Maßnahme zu zwingen.
Eine Einweisung gegen den Willen des Patienten ist nur möglich (dann aber natürlich zwingend erforderlich), wenn eine akute und erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt und keine andere Möglichkeit mehr besteht, den Erkrankten oder seine Umgebung durch weniger einschneidende Maßnahmen zu schützen. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür legt das Unterbringungsgesetz (Bayern, Baden-Württemberg, Saarland) bzw. das Gesetz für psychisch Kranke (PsychKG, restliche Bundesländer) fest.
Erst recht tun sich Angehörige schwer, zumal Zwangsmaßnahmen das Vertrauen erheblich belasten. Auf der anderen Seite können und dürfen Sie nicht tatenlos zusehen, wenn Sie Gefährdungen befürchten oder ernsthafte Selbstmordabsichten bemerken:
- Sofern es die Zeit erlaubt, rufen Sie den Notarzt! Schildern Sie die Problematik, damit die Leitstelle Fachärzte schicken kann, um den Patienten einzuschätzen und über weitere Maßnahmen zu entscheiden. Falls der Notarzt eine Einweisung für erforderlich hält, der Patient dies aber verweigert, wird er die Polizei zur Hilfe rufen.
- Besteht akute Gefahr (z. B. durch Handgreiflichkeiten oder weil sich der Betroffene unter Selbstmorddrohungen eingeschlossen hat), so rufen Sie unverzüglich die Polizei und den Notarzt.
- Versuchen Sie bis zum Eintreffen der Hilfe mit dem Patienten in Kontakt zu bleiben, ihn zu beruhigen und abzulenken. Personen, die den Patienten reizen (die er z. B. angegriffen hat), sollten den Raum oder das Umfeld verlassen.
Bei einer stationären (und nicht freiwilligen) Unterbringung sieht das Gesetz vor, dass der Patient innerhalb von 24 Stunden von einem Facharzt begutachtet und – bei Fortbestehen der Gefährdung – eine richterliche Verfügung erwirkt werden muss. Diese muss spätestens bis zum Ende des auf die Zwangseinweisung folgenden Tages vorliegen. Ergeht eine richterliche Anordnung nicht binnen dieser Frist, muss die Klinik den Patienten entlassen. Ist nach ärztlicher Einschätzung jedoch immer noch eine erhebliche Gefährdung gegeben oder flackert diese wieder akut auf, so können auch Behandlungsmaßnahmen (meist medikamentöser Art) gegen den Willen des Patienten vorgenommen werden. Es liegt dann – nach §34 des Strafgesetzbuchs – ein „rechtfertigender Notstand“ vor.
Wenn Antidepressiva zu abrupt abgesetzt werden, können die Depressionen schnell wiederkommen.
Kann man Antidepressiva absetzen?
Wieder bessere Stimmung
Beschwerden weg, Medikament absetzen? So einfach ist das bei Depressionen leider nicht. Die Rückfallquote ohne Einnahme von Antidepressiva ist hoch. Allerdings hängt sie davon ab, welche Strategie dabei gefahren wird.
Depressionen sind oft wiederkehrend
Die meisten Menschen mit Depressionen leiden an der remittierenden Form der Erkrankung. Das bedeutet, dass es depressive Episoden gibt, die sich spontan oder durch Behandlung zurückbilden. Dann sind die Patient*innen beschwerdefrei, können aber erneut eine depressive Phase entwickeln.
Im Stadium der Remission – also der Beschwerdefreiheit – möchten Betroffene ihre Antidepressiva oft absetzen. Das allerdings erhöht die Gefahr, dass die Depression wieder auftritt. Das Risiko für eine erneute depressive Episode hängt von der Art des Absetzens ab. Eine italienische Arbeitsgruppe hat nun untersucht, welche Strategie dafür am besten ist.
Von abruptem Absetzen bis Weitergabe
Analysiert wurden 76 Studien mit über 17000 Teilnehmer*innen. Zwei Drittel von ihnen waren weiblich, das Durchschnittsalter betrug 45 Jahre. Verglichen wurden fünf Szenarien, jeweils mit und ohne psychologische Unterstützung der Patient*innen:
- abruptes Absetzen
- schnelle schrittweise Reduktion innerhalb von vier Wochen
- langsame schrittweise Reduktion über mehr als vier Wochen
- Fortsetzen der Einnahme mit weniger als 50% der minimal wirksamen Dosis
- Fortsetzen der normalen Dosis (also kein Absetzen)
Die wenigsten Rückfälle traten erwartungsgemäß ohne Absetzen der Medikamente auf, die häufigsten beim abrupten Absetzen ohne psychologische Begleitung. Hohe Rückfallraten hatte auch das abrupte Absetzen/die schnelle schrittweise Reduktion mit psychologischer Unterstützung.
Langsam und mit psychologischer Unterstützung
Die Studienautor*innen schließen aus diesen Ergebnissen, dass sich zum Absetzen von Antidepressiva die schrittweise langsame Reduktion mit einer psychologischen Unterstützung am besten eignet. Das bedeutet allerdings nicht, dass dies immer klappt, kommentieren Expert*innen. Denn auch wenn es langsam geschieht, erhöht das Absetzen des Antidepressivums bei Menschen mit remittierender Depression das Rezidivrisiko. Das heißt, die Gefahr, dass die Beschwerden erneut auftreten, ist größer als wenn das Medikament weiter eingenommen wird.
Ganz wichtig bei der Frage „Absetzen oder nicht“: In keinem Fall darf dies in Eigenregie geschehen. Der Wunsch nach Änderung der Dosierung muss immer mit der behandelnden Ärzt*in besprochen und dann gemeinsam darüber entschieden werden.
Quelle: Ärztezeitung

