Gesundheit heute
Sozialrechtliche Informationen für psychisch Kranke
Arbeitsplatz. Leider kursieren immer noch zahlreiche Vorurteile gegenüber psychisch kranken Menschen. Deshalb empfehlen wir, eher vorsichtig mit Informationen gegenüber entfernten Bekannten wie Arbeitskollegen oder Vorgesetzten zu sein.
Geheilte oder therapeutisch gut eingestellte Krankheiten wirken sich in der Regel nicht auf die Arbeitsleistung aus und spielen für den Arbeitgeber daher auch keine Rolle. Sind nach Einschätzung des Arztes allerdings weitere Krankheitsepisoden zu erwarten, müssen die Betroffenen, wenn der Arbeitgeber nach Krankheiten fragt, Auskunft geben.
Grundsätzlich darf wegen einer psychischen Krankheit nicht gekündigt werden. Wenn durch eine psychische Erkrankung eine bestimmte Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann, muss der Arbeitgeber zunächst versuchen, den Betroffenen so einzusetzen, dass die Arbeit für ihn zu bewältigen ist.
Privat- und Lebensversicherung. Private Krankenversicherungen zahlen nur bei psychischen Krankheiten, die erstmalig nach Abschluss der Versicherung auftreten. Privatversicherte sollten eine psychische Erkrankung bei Vertragsabschluss daher nicht verschweigen, da die Versicherung ansonsten das Recht hat, die Leistung zu verweigern und den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Gleiches gilt für den Abschluss einer Lebensversicherung: Auch psychische Erkrankungen sind vor bzw. bei Vertragsabschluss unbedingt anzugeben. Werden Risikofaktoren, die die Sterblichkeit beeinflussen können (und dazu zählen psychische Erkrankungen), verschwiegen, braucht der Versicherer im Todesfall nicht zu zahlen. Dies gilt aber nicht, wenn eine psychische Erkrankung erst später, während eines bereits laufenden Versicherungsvertrags, erstmalig auftritt.

Knapp sieben Millionen Menschen leiden in Deutschland an einer generalisierten Angststörung.
Antidepressiva bezwingen auch Ängste
Ergebnis aus großer Datenanalyse
Wer ständig von Angst und Sorge niedergedrückt ist und seinen normalen Alltag kaum meistern kann, leidet womöglich unter einer generalisierten Angststörung. Dann hilft nicht nur die Psychotherapie – auch Antidepressiva können die Beschwerden lindern.
Sorgen lassen sich nicht kontrollieren
Hauptmerkmale der generalisierten Angststörung sind dauerhafte Sorgen und Ängste bezüglich alltäglicher Probleme, die sich nicht abstellen lassen. Meist beziehen sich die Ängste auf die Familie, Arbeit, Finanzen und Sicherheit. Diese Form der Angststörung ist häufig: Knapp sieben Millionen Menschen sind in Deutschland davon betroffen, jeder zwanzigste Erwachsene macht zumindest einmal im Leben damit Bekanntschaft. Frauen leiden doppelt so oft darunter wie Männer.
Behandelt wird die generalisierte Angststörung mit einer Psychotherapie. Aber auch Medikamente werden oft verschrieben. Ob die tatsächlich wirken, hat nun eine große Untersuchung überprüft. Forschende haben dazu 37 klinische Studien nochmal genauer analysiert. An über 12000 Betroffenen wurden darin die Effekte von antidepressiven Wirkstoffen gegenüber Placebo (Scheinmedikamenten) verglichen.
Alle Klassen ähnlich gut wirksam
Das Ergebnis: Antidepressiva konnten die Beschwerden deutlich stärker lindern als die Placebo-Behandlung. Die verschiedenen Klassen der Antidepressiva (z.B. selektive Serotonin-Wiederaufnahme-Hemmer oder Serotonin-Noradrenalin-Wiederaufnahmehemmer) unterschieden sich in ihrer Wirkung nicht. Patient*innen, die Antidepressiva erhielten, brachen die Behandlung seltener aufgrund mangelnder Wirksamkeit ab als diejenigen, die Placebo bekamen. Allerdings traten in der Antidepressiva-Gruppe mehr Nebenwirkungen auf als unter der Scheinbehandlung.
Langzeitwirksamkeit steht noch aus
Die meisten Studien dauerten nur bis zu zwölf Wochen, schreibt das Forscherteam. Ob die Effekte auch langfristig anhalten, ist deshalb noch offen und muss in weiteren Untersuchungen geprüft werden.
Quelle: Ärztezeitung, Cochrane Library