Gesundheit heute

Operativ oder konservativ?

Bei der Therapie von Verletzungen und orthopädischen Erkrankungen stellt sich immer wieder die grundsätzliche Frage: Bedarf es einer operativen Behandlung oder ist eine nicht-operative, konservative Behandlung ausreichend oder sogar Erfolg versprechender?

Im Allgemeinen rät der Arzt immer dann zur Operation, wenn diese die Lebensqualität erfahrungsgemäß deutlicher verbessert als eine konservative Therapie, sich also z. B. günstiger auf Schmerzen und Bewegungseinschränkungen auswirkt.

Die Entscheidung für und wider eine Operation ist im Einzelfall oft schwierig und hängt stark von den individuellen Erwartungen jedes Patienten ab. Für einen jungen Sportler mag ein bestimmter Zustand eine untragbare Verletzungsfolge darstellen, für deren Verbesserung er ein gewisses Operationsrisiko in Kauf nimmt. Ein älterer Mann ohne sportliche Ambitionen empfindet den gleichen Zustand möglicherweise als annehmbar und fühlt sich im täglichen Leben kaum behindert; deshalb vermeidet er lieber das für ihn meist höhere Operationsrisiko.

Die Empfehlungen der Ärzte ändern sich im Lauf der Zeit mit zunehmenden technischen Möglichkeiten und wissenschaftlichen Erkenntnissen. So war früher z. B. bei den meisten Rissen des Außenbands am Sprunggelenk oder der Achillessehne die operative Naht Therapie der Wahl. Heute jedoch behandeln die Ärzte einen großen Teil dieser Verletzungen ohne Operation, nachdem wissenschaftliche Studien ergaben, dass die konservative Therapie meist genauso gut wirkt wie die operative. Umgekehrt haben manche modernen Operationsmethoden aufgrund ihrer guten Ergebnisse die konservative Behandlung verdrängt. So beseitigen heutzutage die Ärzte in manchen Fällen eine subakromiale Enge beim Impingement-Syndrom der Schulter durch minimal-invasive Operationen, statt langsame und oft unzuverlässig wirkende konservative Maßnahmen anzuwenden.

Von: Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitung und Aktualisierung: Dr. med. Sonja Kempinski
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Zweitmeinung zur Hüftprothese

Das Einpflanzen einer künstlichen Hüfte und ihre Funktion werden häufig an Modellen aus Kunststoff erklärt.

Zweitmeinung zur Hüftprothese

Seit 2024 möglich

Bei ausgeprägter Arthrose wird oft das Einsetzen eines künstlichen Hüftgelenks empfohlen. Doch viele Betroffene sind unsicher, ob das wirklich die beste Maßnahme ist. Seit 2024 gibt´s Entscheidungshilfe: Wer eine Hüftprothese bekommen soll, kann sich auf Kassenkosten eine zweite Meinung dazu einholen.

Wenn nichts anderes mehr hilft

In Deutschland werden pro Jahr etwa 240 000 künstliche Hüftgelenke (Hüftendoprothese) eingesetzt. In etwa 75% wird der Gelenkersatz aufgrund von Arthrose nötig. Empfohlen wird eine neue Hüfte nur dann, wenn alle anderen Maßnahmen zur Behandlung der Arthrose ausgeschöpft sind. Dazu gehören schmerz- und entzündungshemmende Medikamente, Krankengymnastik, Physiotherapie und die Anpassung der Belastung.

Es ist nicht ganz einfach, bei einer Hüftgelenksarthrose den besten Zeitpunkt für das Einsetzen einer Endoprothese zu finden. Operiert man zu spät, kann das Ergebnis darunter leiden. Z.B. wenn das Gelenk schon zu eingesteift war, um durch die Prothese die volle Bewegung zurückzuerlangen. Oder wenn sich das Schmerzgedächtnis nicht „löschen“ lässt, Schmerzen also trotz reibungslos funktionierender neuer Hüfte weiter bestehen bleiben. In seltenen Fällen ist vielleicht auch der Gelenkersatz gar nicht die richtige Entscheidung für die Betroffene.

Anspruch auf eine qualifizierte zweite Meinung

Auch wenn die behandelnde Ärzt*in nach bestem Wissen und Gewissen zum Hüftersatz rät – oft bleibt bei den Betroffenen eine gewisse Unsicherheit zurück. Da hilft eine neue Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GbA). Danach haben gesetzlich Krankenversicherte in Zukunft das Recht, sich eine zweite Meinung einzuholen, wenn ihnen ein Hüftgelenksersatz oder der Austausch ihrer Hüftprothese empfohlen wird. Die Kosten dafür übernimmt die Krankenkasse.

Ärzt*innen für die Zweitmeinung findet man im Netz

Die Zweitmeinung gibt es von speziell qualifizierte Fachärzt*innen, im Fall der Hüftgelenksprothese z.B. aus dem Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie. Sie beraten die Patient*innen darüber, ob der geplante Eingriff medizinisch notwendig ist und ob es eventuell doch Behandlungsalternativen gibt.

Zweitmeinungsberechtigte Ärzt*innen findet man im Internet unter www.116117.de/zweitmeinung. Auch die Krankenkassen beraten darüber, wer in der Nähe eine Zweitmeinung abgeben darf. Zu welchem der ermächtigten Fachleute man schließlich geht, entscheidet die Betroffene dann selbst.

Quellen: GbA, Ärztezeitung

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / Cavan Images / R.Maghdessian