Gesundheit heute
Bildgebende Diagnostik in der Orthopädie
Röntgen. Durch die körperliche Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane lassen sich Erkrankungen, z. B. Sehnenverletzungen, Knochenbrüche oder Entzündungen, oft mit großer Sicherheit feststellen. Trotzdem ist zur Bestätigung der Diagnose häufig der Einsatz technischer Geräte notwendig. So erfordert die Untersuchung von Knochen und Gelenken auch heute noch meist das Röntgen.
Dass hierbei potenziell schädliche Röntgenstrahlung auftritt, ist ein notwendiges Übel. Da moderne Anlagen das Röntgenbild elektronisch erfassen und bearbeiten, wird die notwendige Strahlungsintensität stark reduziert. Dadurch sind auch häufige Röntgenuntersuchungen ohne wesentliche Belastung.
Die Darstellung von Knochenbrüchen verlangt in der Regel Röntgenaufnahmen in mindestens zwei verschiedenen Ebenen, von vorne und von der Seite, eventuell auch in schräger Richtung. Sie geben Informationen über den Ort des Bruchs, die Zahl der Bruchstücke, eine mögliche Verschiebung der Bruchflächen und gegebenenfalls die Beteiligung einer Gelenkfläche.
Kernspin und CT. Bei unklaren Befunden und zur Planung komplizierter Operationen sind Kernspin und CT die Untersuchungsmethoden der Wahl, ebenso bei Verletzungen und Erkrankungen von Brustkorb und Wirbelsäule. Als besondere Stärke des Kernspins gilt die Darstellung von Weichteilen, speziell von Gelenken, Muskeln, Sehnen und Schleimbeuteln, aber auch von Bandscheiben, Rückenmark und Rückenmarknerven.
Ultraschall. Weniger aufwendig, aber oft ebenso aufschlussreich lassen sich Weichteile mit Ultraschall untersuchen, z. B. die Bauchorgane, wenn nach einer Gewalteinwirkung (stumpfes Bauchtrauma) innere Verletzungen auszuschließen sind. Auch zur Diagnostik von Verletzungen und Erkrankungen der Bänder, Muskeln und Sehnen sind Ultraschalluntersuchungen gut geeignet. Bei Gelenkerkrankungen und Knochenverletzungen ergänzen sie oft andere Diagnoseverfahren, reichen jedoch selten als alleinige Untersuchungsmethode aus.
Knochenszintigrafie. Eine spezielle, radiologische Untersuchungsmethode ist die Knochenszintigrafie (Skelettszintigrafie), bei der die Anreicherung eines zuvor injizierten, radioaktiven Stoffs im Knochen gemessen wird. Verteilungsmuster und gespeicherte Menge des Stoffs erlauben Rückschlüsse auf einen gesteigerten Knochenstoffwechsel, wie er unter anderem bei entzündlichen Veränderungen oder Tumoren auftritt.

Das Einpflanzen einer künstlichen Hüfte und ihre Funktion werden häufig an Modellen aus Kunststoff erklärt.
Zweitmeinung zur Hüftprothese
Seit 2024 möglich
Bei ausgeprägter Arthrose wird oft das Einsetzen eines künstlichen Hüftgelenks empfohlen. Doch viele Betroffene sind unsicher, ob das wirklich die beste Maßnahme ist. Seit 2024 gibt´s Entscheidungshilfe: Wer eine Hüftprothese bekommen soll, kann sich auf Kassenkosten eine zweite Meinung dazu einholen.
Wenn nichts anderes mehr hilft
In Deutschland werden pro Jahr etwa 240 000 künstliche Hüftgelenke (Hüftendoprothese) eingesetzt. In etwa 75% wird der Gelenkersatz aufgrund von Arthrose nötig. Empfohlen wird eine neue Hüfte nur dann, wenn alle anderen Maßnahmen zur Behandlung der Arthrose ausgeschöpft sind. Dazu gehören schmerz- und entzündungshemmende Medikamente, Krankengymnastik, Physiotherapie und die Anpassung der Belastung.
Es ist nicht ganz einfach, bei einer Hüftgelenksarthrose den besten Zeitpunkt für das Einsetzen einer Endoprothese zu finden. Operiert man zu spät, kann das Ergebnis darunter leiden. Z.B. wenn das Gelenk schon zu eingesteift war, um durch die Prothese die volle Bewegung zurückzuerlangen. Oder wenn sich das Schmerzgedächtnis nicht „löschen“ lässt, Schmerzen also trotz reibungslos funktionierender neuer Hüfte weiter bestehen bleiben. In seltenen Fällen ist vielleicht auch der Gelenkersatz gar nicht die richtige Entscheidung für die Betroffene.
Anspruch auf eine qualifizierte zweite Meinung
Auch wenn die behandelnde Ärzt*in nach bestem Wissen und Gewissen zum Hüftersatz rät – oft bleibt bei den Betroffenen eine gewisse Unsicherheit zurück. Da hilft eine neue Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GbA). Danach haben gesetzlich Krankenversicherte in Zukunft das Recht, sich eine zweite Meinung einzuholen, wenn ihnen ein Hüftgelenksersatz oder der Austausch ihrer Hüftprothese empfohlen wird. Die Kosten dafür übernimmt die Krankenkasse.
Ärzt*innen für die Zweitmeinung findet man im Netz
Die Zweitmeinung gibt es von speziell qualifizierte Fachärzt*innen, im Fall der Hüftgelenksprothese z.B. aus dem Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie. Sie beraten die Patient*innen darüber, ob der geplante Eingriff medizinisch notwendig ist und ob es eventuell doch Behandlungsalternativen gibt.
Zweitmeinungsberechtigte Ärzt*innen findet man im Internet unter www.116117.de/zweitmeinung. Auch die Krankenkassen beraten darüber, wer in der Nähe eine Zweitmeinung abgeben darf. Zu welchem der ermächtigten Fachleute man schließlich geht, entscheidet die Betroffene dann selbst.
Quellen: GbA, Ärztezeitung