Gesundheit heute
Arthrose und Arthritis
Arthrose: Bei dieser Volkskrankheit handelt es sich um eine typische Verschleißerscheinung. Sie hat ihre Ursache in einem Missverhältnis zwischen belastungsbedingtem Knorpelabrieb und körpereigenen Reparaturmaßnahmen. Deshalb zeigt sich der Zerstörungsprozess zunächst v. a. am Gelenkknorpel und anderen knorpeligen Gelenkstrukturen, z. B. den Menisken. Später greifen die Veränderungen auch auf den Knochen über, der direkt unterhalb der Knorpelschicht liegt. Als Folge entstehen Symptome wie Gelenkschmerzen, Bewegungseinschränkungen und Verformungen des betroffenen Gelenks. Wenn sich auf den kontinuierlichen Prozess der Knorpel- und Knochenzerstörung entzündliche Reaktionen aufpfropfen, z. B. aufgrund einer Überlastung des Gelenks, nehmen die Beschwerden zeitweilig zu. Man spricht in diesem Fall von einer aktivierten Arthrose. Anfällig für Arthrosen sind insbesondere die Gelenke in Schulter, Hand, Hüfte, Knie und Fuß.
Gegen Arthrose gibt es bisher keine Medikamente. Auch Operationen stoppen die Erkrankung nicht. Die bisherige Therapie basiert vielmehr darauf, Schmerzen zu lindern und die Gelenkbeweglichkeit soweit wie möglich aufrechtzuerhalten. Wenn das nicht mehr wirkt, hilft oft nur ein künstliches Gelenk. Ein Therapieansatz, der dies künftig vermeiden könnte, ist die Transplantation von gesundem Knorpelgewebe, das die Funktion des geschädigten Knorpels ersetzt. Damit könnte nach Meinung der Experten dem Verschleiß und dem Funktionsverlust des Gelenks erfolgreich entgegengewirkt werden. Dass das Knorpelgewebe dadurch seine ursprüngliche Qualität wiedererlangt, halten sie allerdings für unwahrscheinlich. Auch helfe die Therapie vermutlich nur Patienten, bei denen der Knorpelschaden lokal begrenzt auftritt, z. B. nach einem Unfall.
Arthritis (Gelenkentzündung): Beispielsweise bei einer Arthrose, aber auch im Rahmen entzündlich-rheumatischer Erkrankungen oder einer bakteriellen Gelenkinfektion (septische Arthritis).
Selten lösen auch Viren eine Arthritis aus, so die aus Skandinavien eingeschleppten Sindbis-Viren. Die ursprünglich in den 50er Jahren in Afrika entdeckten Viren verursachen die so genannte Ockelbo- oder Pogosta-Krankheit und werden durch Mücken übertragen. In Deutschland wurden sie erstmals im Mai 2010 nachgewiesen.

Das Einpflanzen einer künstlichen Hüfte und ihre Funktion werden häufig an Modellen aus Kunststoff erklärt.
Zweitmeinung zur Hüftprothese
Seit 2024 möglich
Bei ausgeprägter Arthrose wird oft das Einsetzen eines künstlichen Hüftgelenks empfohlen. Doch viele Betroffene sind unsicher, ob das wirklich die beste Maßnahme ist. Seit 2024 gibt´s Entscheidungshilfe: Wer eine Hüftprothese bekommen soll, kann sich auf Kassenkosten eine zweite Meinung dazu einholen.
Wenn nichts anderes mehr hilft
In Deutschland werden pro Jahr etwa 240 000 künstliche Hüftgelenke (Hüftendoprothese) eingesetzt. In etwa 75% wird der Gelenkersatz aufgrund von Arthrose nötig. Empfohlen wird eine neue Hüfte nur dann, wenn alle anderen Maßnahmen zur Behandlung der Arthrose ausgeschöpft sind. Dazu gehören schmerz- und entzündungshemmende Medikamente, Krankengymnastik, Physiotherapie und die Anpassung der Belastung.
Es ist nicht ganz einfach, bei einer Hüftgelenksarthrose den besten Zeitpunkt für das Einsetzen einer Endoprothese zu finden. Operiert man zu spät, kann das Ergebnis darunter leiden. Z.B. wenn das Gelenk schon zu eingesteift war, um durch die Prothese die volle Bewegung zurückzuerlangen. Oder wenn sich das Schmerzgedächtnis nicht „löschen“ lässt, Schmerzen also trotz reibungslos funktionierender neuer Hüfte weiter bestehen bleiben. In seltenen Fällen ist vielleicht auch der Gelenkersatz gar nicht die richtige Entscheidung für die Betroffene.
Anspruch auf eine qualifizierte zweite Meinung
Auch wenn die behandelnde Ärzt*in nach bestem Wissen und Gewissen zum Hüftersatz rät – oft bleibt bei den Betroffenen eine gewisse Unsicherheit zurück. Da hilft eine neue Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GbA). Danach haben gesetzlich Krankenversicherte in Zukunft das Recht, sich eine zweite Meinung einzuholen, wenn ihnen ein Hüftgelenksersatz oder der Austausch ihrer Hüftprothese empfohlen wird. Die Kosten dafür übernimmt die Krankenkasse.
Ärzt*innen für die Zweitmeinung findet man im Netz
Die Zweitmeinung gibt es von speziell qualifizierte Fachärzt*innen, im Fall der Hüftgelenksprothese z.B. aus dem Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie. Sie beraten die Patient*innen darüber, ob der geplante Eingriff medizinisch notwendig ist und ob es eventuell doch Behandlungsalternativen gibt.
Zweitmeinungsberechtigte Ärzt*innen findet man im Internet unter www.116117.de/zweitmeinung. Auch die Krankenkassen beraten darüber, wer in der Nähe eine Zweitmeinung abgeben darf. Zu welchem der ermächtigten Fachleute man schließlich geht, entscheidet die Betroffene dann selbst.
Quellen: GbA, Ärztezeitung