Gesundheit heute
Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft
In Deutschland sind drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen, die von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden:
- In der 9. bis 12. SSW (3. Monat) zur Feststellung der Schwangerschaft, zur Abschätzung des Entbindungstermins sowie zur Erkennung besonderer Risiken wie Zwillings- oder Eileiterschwangerschaften
- In der 19. bis 22. SSW (6. Monat) zur Beurteilung des kindlichen Wachstums, zum Ausschluss kindlicher Fehlbildungen (Fehlbildungs-Screening) und zur Erkennung krankhafter Veränderungen des Mutterkuchens (Plazenta)
- In der 30. bis 32. SSW (8. Monat) zur Beurteilung des kindlichen Wachstums, der Fruchtwassermenge und des Mutterkuchens.
Bei allen Ultraschalluntersuchungen werden auch die Lebenszeichen des Kindes, also die Herztöne und Bewegungen, in wenigen Sekunden geprüft. Die Untersuchungen enthalten außerdem die „Vermessung“ des Kindes, die so genannte Biometrie. Danach kann errechnet werden, ob sich das Kind zeitgerecht entwickelt: Bei der ersten Untersuchung wird normalerweise nur der Abstand zwischen Scheitel und Steiß gemessen. Die beiden folgenden Untersuchungen messen:
- Den Kopfdurchmesser, d. h. den Abstand von Schläfe zu Schläfe (Biparietaler Durchmesser, kurz BPD oder BIP)
- Den Abstand zwischen Stirn und Hinterkopf (Fronto-okzipitaler Durchmesser, kurz FOD) oder den Kopfumfang
- Den Bauch- oder Brust-Querdurchmesser (ATD) oder den Bauch-Brust-Umfang (AU) oder den Abstand zwischen Rücken und Bauchvorderseite (Anterior-Posterior-Durchmesser, kurz APD)
- Die Länge des Oberschenkelknochens (Femurlänge, kurz FL) oder die Länge des Oberarmknochens (Humeruslänge, kurz HL)
Liegt ein besonderer Krankheitsverdacht vor, bezahlt die Krankenkasse den Ultraschall.
Weiterlesen: Körperliche Veränderungen in der Schwangerschaft
In der Schwangerschaft ist es wichtig, gut darauf zu achten, welche Medikamente man einnimmt.
Kein Autismus durch Paracetamol
Einnahme bei Schwangeren sicher
Immer wieder wird behauptet, dass die Einnahme von Paracetamol in der Schwangerschaft das Autismusrisiko beim Kind erhöht. Doch das ist nicht der Fall, wie eine aktuelle Metaanalyse erneut unterstreicht.
Falschbehauptungen aus obersten Rängen
Eine von vielen gebetsmühlenartig wiederholten Fake-News ist die Entstehung von Autismus durch das Schmerzmittel Paracetamol. Selbst die US-Regierung war dieser Meinung und beauftragte die entsprechende Behörde, die Warnhinweise des Wirkstoffs zu ändern.
Die europäische Arzneimittelbehörde sieht das anders und hält an ihren Empfehlungen zu Paracetamol fest. Genauso ist es in Deutschland, hier wird der Wirkstoff weiterhin als Schmerz- und fiebersenkendes Mittel auch während der Schwangerschaft empfohlen.
Zwei Studien untermauern Sicherheit
Zu Recht, wie zwei große Studie untermauern. 2024 fand eine schwedische Arbeitsgruppe zwar ein leicht erhöhtes Risiko für neurologische Entwicklungsstörungen bei Kindern, deren Mütter in der Schwangerschaft Paracetamol eingenommen hatten.
Ein Zusammenhang wurde aber in der gleichen Studie ausgeschlossen, als man Geschwisterpaare verglich: Die Mütter hatten bei einem Kind Paracetamol eingenommen, bei dem anderen nicht. Das Risiko für ADHS oder Autismus unterschied sich nicht mehr. Das bedeutet, dass das vorher erhöhte Risiko nicht auf die Einnahme von Paracetamol, sondern auf andere Ursachen wie eine genetische Veranlagung oder familiäre Faktoren zurückzuführen war.
Eine neue große Metaanalyse untermauert diese Ergebnisse. Auch ihr zufolge erhöht die Einnahme von Paracetamol bei werdenden Müttern das Risiko für Autismus, ADHS oder eine geistige Behinderung nicht. Ältere, anderslautende Studienergebnisse führen Expert*innen auf methodische Fehler und Störfaktoren zurück.
NSAR und Opioide sind keine bessere Alternative
Frauenärzt*innen betonen, dass der gelegentliche Einsatz des Medikaments in der Schwangerschaft sicher ist. Keinesfalls sollten sich Schwangere irritieren lassen und Schmerzen und Fieber nicht behandeln. Denn das kann zu Komplikationen wie Fehlgeburten führen. Ebenfalls ungünstig ist, Paracetamol in Eigenregie mit NSAR oder Opioiden zu ersetzen. Denn diese Medikamente bergen je nach Schwangerschaftszeitpunkt größere Risiken und sind keinesfalls eine bessere Alternative. Im Einzelfall ist es sowieso ratsam, bei Schmerzen oder Fieber die behandelnde Ärzt*in zu konsultieren.
Quelle:Ärztezeitung

