Gesundheit heute

Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft

In Deutschland sind drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen, die von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden:

  • In der 9. bis 12. SSW (3. Monat) zur Feststellung der Schwangerschaft, zur Abschätzung des Entbindungstermins sowie zur Erkennung besonderer Risiken wie Zwillings- oder Eileiterschwangerschaften
  • In der 19. bis 22. SSW (6. Monat) zur Beurteilung des kindlichen Wachstums, zum Ausschluss kindlicher Fehlbildungen (Fehlbildungs-Screening) und zur Erkennung krankhafter Veränderungen des Mutterkuchens (Plazenta)
  • In der 30. bis 32. SSW (8. Monat) zur Beurteilung des kindlichen Wachstums, der Fruchtwassermenge und des Mutterkuchens.
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Bei allen Ultraschalluntersuchungen werden auch die Lebenszeichen des Kindes, also die Herztöne und Bewegungen, in wenigen Sekunden geprüft. Die Untersuchungen enthalten außerdem die „Vermessung“ des Kindes, die so genannte Biometrie. Danach kann errechnet werden, ob sich das Kind zeitgerecht entwickelt: Bei der ersten Untersuchung wird normalerweise nur der Abstand zwischen Scheitel und Steiß gemessen. Die beiden folgenden Untersuchungen messen:

  • Den Kopfdurchmesser, d. h. den Abstand von Schläfe zu Schläfe (Biparietaler Durchmesser, kurz BPD oder BIP)
  • Den Abstand zwischen Stirn und Hinterkopf (Fronto-okzipitaler Durchmesser, kurz FOD) oder den Kopfumfang
  • Den Bauch- oder Brust-Querdurchmesser (ATD) oder den Bauch-Brust-Umfang (AU) oder den Abstand zwischen Rücken und Bauchvorderseite (Anterior-Posterior-Durchmesser, kurz APD)
  • Die Länge des Oberschenkelknochens (Femurlänge, kurz FL) oder die Länge des Oberarmknochens (Humeruslänge, kurz HL)

Manche Frauenärzte empfehlen der Schwangeren auch bei den Vorsorgeterminen „zwischendurch“ weitere Ultraschalluntersuchungen, für die sie je nach Verfahren 15–200 € in Rechnung stellen. Diese Untersuchungen sind jedoch medizinisch weder sinnvoll noch notwendig, wie eine Bewertung des IGeL-Monitors ergab. Den Untersuchungen zufolge konnten die zusätzlichen Ultraschallsitzungen weder die Gefahr der Säuglingssterblichkeit reduzieren, noch dazu beitragen, Fehlbildungen, Wachstumsstörungen oder Geburtsrisiken besser zu erkennen. Sollten Eltern jedoch mit den Ultraschalluntersuchungen allein ihrer Neugier nachgeben wollen, müssen sie keinen Schaden für das Ungeborene befürchten. Hinweise auf Schäden des Ungeborenen durch die zusätzlichen  Ultraschalluntersuchungen sind nicht bekannt.
Liegt ein besonderer Krankheitsverdacht vor, bezahlt die Krankenkasse den Ultraschall.

Weiterlesen: Körperliche Veränderungen in der Schwangerschaft

Von: Dr. med. Katja Flieger, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014).
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Kind bezahlt mit späterer Krankheit

Wer seinem Baby Gutes tun möchte, beschränkt seinen Zuckerkonsum in der Schwangerschaft.

Kind bezahlt mit späterer Krankheit

Zuviel Zucker in der Schwangerschaft

Die Zeit von der Empfängnis bis zum zweiten Geburtstag ist entscheidend für die gesunde Entwicklung eines Kindes. Erhält es währenddessen zu hohe Mengen Zucker, drohen später Typ-2-Diabetes und Bluthochdruck.

Rationierung nach dem 2. Weltkrieg

Die ersten 1000 Tage im Leben eines Kindes gelten als eine ganz besonders sensible Phase für die gesundheitliche Entwicklung eines Kindes. Das ist zwar schon lange bekannt, wird aber zu selten beachtet. Eine aktuelle britische Studie untermauert nun eindrucksvoll, wie schwerwiegend die Folgen schlechter Ernährung in diesem Zeitraum sind.

Untersucht wurden darin Personen, die kurz nach dem Zweiten Weltkrieg in Großbritannien geboren worden waren. In dieser Zeit gab es dort eine staatliche Zuckerrationierung. Für Erwachsene – also auch für werdende Mütter – waren täglich maximal 40 g Zucker erlaubt.

Seltener Diabetes und Hochdruck

Das hatte positive Folgen für die Gesundheit: Die Kinder, die dadurch als Ungeborene weniger Zucker aufgenommen hatten, entwickelten im Erwachsenenalter deutlich seltener einen Typ-2-Diabetes oder einen Bluthochdruck als die Menschen, die der Rationierung nicht ausgesetzt waren, berichtet die Ernährungswissenschaftlerin Prof. Sandra Hummel.

Noch deutlicher wurde der schützende Effekt, wenn der Zuckerkonsum sowohl in der Schwangerschaft als auch in den ersten Lebensmonaten geringgehalten wurde. Diese Phase überschneidet sich mit der Einführung der Beikost und gilt als besonders sensibel. In den ersten sechs Lebensmonaten sollten Babys idealerweise überhaupt keinen zugesetzten Zucker bekommen, betonte die Expertin.

Nicht mehr als 15 bis 25 g Zucker am Tag

Auch später gilt es, den Zuckerkonsum zu bremsen. So wie Erwachsene sollten auch Kinder maximal 10% ihres Energiebedarfs als Zucker aufnehmen. Das sind je nach Alter, Geschlecht und Kalorienbedarf maximal 15 bis 25 g am Tag. Die Realität sind anders aus: Im Durchschnitt nehmen Kinder doppelt so viel Zucker zu sich, mahnte die Expertin.

Kinder müssen vor zu viel Zucker geschützt werden, fordern verschiedene Fachgesellschaften. Es ist dringend geboten, zuckerreiche Lebensmittel gezielt zu besteuern und die Werbung für ungesunde Kinderprodukte zu verbieten. „Zucker darf nicht länger ein günstiger Füllstoff für Kinderlebensmittel sein. Wir brauchen gesetzliche Vorgaben, die die Gesundheit der nächsten Generation schützen“, betont Hummel.

Quelle: Pressemeldung DDG und DGE

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / Ambrozinio / Alamy / Alamy Stock Photos