Gesundheit heute

Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft

In Deutschland sind drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen, die von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden:

  • In der 9. bis 12. SSW (3. Monat) zur Feststellung der Schwangerschaft, zur Abschätzung des Entbindungstermins sowie zur Erkennung besonderer Risiken wie Zwillings- oder Eileiterschwangerschaften
  • In der 19. bis 22. SSW (6. Monat) zur Beurteilung des kindlichen Wachstums, zum Ausschluss kindlicher Fehlbildungen (Fehlbildungs-Screening) und zur Erkennung krankhafter Veränderungen des Mutterkuchens (Plazenta)
  • In der 30. bis 32. SSW (8. Monat) zur Beurteilung des kindlichen Wachstums, der Fruchtwassermenge und des Mutterkuchens.
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Bei allen Ultraschalluntersuchungen werden auch die Lebenszeichen des Kindes, also die Herztöne und Bewegungen, in wenigen Sekunden geprüft. Die Untersuchungen enthalten außerdem die „Vermessung“ des Kindes, die so genannte Biometrie. Danach kann errechnet werden, ob sich das Kind zeitgerecht entwickelt: Bei der ersten Untersuchung wird normalerweise nur der Abstand zwischen Scheitel und Steiß gemessen. Die beiden folgenden Untersuchungen messen:

  • Den Kopfdurchmesser, d. h. den Abstand von Schläfe zu Schläfe (Biparietaler Durchmesser, kurz BPD oder BIP)
  • Den Abstand zwischen Stirn und Hinterkopf (Fronto-okzipitaler Durchmesser, kurz FOD) oder den Kopfumfang
  • Den Bauch- oder Brust-Querdurchmesser (ATD) oder den Bauch-Brust-Umfang (AU) oder den Abstand zwischen Rücken und Bauchvorderseite (Anterior-Posterior-Durchmesser, kurz APD)
  • Die Länge des Oberschenkelknochens (Femurlänge, kurz FL) oder die Länge des Oberarmknochens (Humeruslänge, kurz HL)

Manche Frauenärzte empfehlen der Schwangeren auch bei den Vorsorgeterminen „zwischendurch“ weitere Ultraschalluntersuchungen, für die sie je nach Verfahren 15–200 € in Rechnung stellen. Diese Untersuchungen sind jedoch medizinisch weder sinnvoll noch notwendig, wie eine Bewertung des IGeL-Monitors ergab. Den Untersuchungen zufolge konnten die zusätzlichen Ultraschallsitzungen weder die Gefahr der Säuglingssterblichkeit reduzieren, noch dazu beitragen, Fehlbildungen, Wachstumsstörungen oder Geburtsrisiken besser zu erkennen. Sollten Eltern jedoch mit den Ultraschalluntersuchungen allein ihrer Neugier nachgeben wollen, müssen sie keinen Schaden für das Ungeborene befürchten. Hinweise auf Schäden des Ungeborenen durch die zusätzlichen  Ultraschalluntersuchungen sind nicht bekannt.
Liegt ein besonderer Krankheitsverdacht vor, bezahlt die Krankenkasse den Ultraschall.

Weiterlesen: Körperliche Veränderungen in der Schwangerschaft

Von: Dr. med. Katja Flieger, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014).
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Gefahr fürs kindliche Gehirn

In der Schwangerschaft muss der Blutdruck gut überwacht werden.

Gefahr fürs kindliche Gehirn

Hochdruck in der Schwangerschaft

Bei Schwangeren ist es wichtig, gut auf den Blutdruck zu achten. Denn ein Bluthochdruck gefährdet nicht nur die werdende Mutter. Er kann auch der geistigen Entwicklung des Babys schaden.

Vom chronischen Hochdruck bis zur Präeklampsie

In der Schwangerschaft sind drei Hochdruckerkrankungen von Bedeutung: Der chronische Bluthochdruck, der schon vor der Schwangerschaft besteht und die Schwangerschaftshypertonie (Gestationshypertonie), die sich erst nach der 20. Schwangerschaftswoche entwickelt. Die dritte und gefährlichste Form ist die Präeklampsie. Sie ist gekennzeichnet durch das plötzliche Auftreten hoher Blutdruckwerte und weiterer Beschwerden wie z. B. Sehstörungen, Krämpfen und Wassereinlagerung, in schweren Fällen sind das Leben von Mutter und Kind bedroht.

Sprache und Kognition beeinträchtigt

Wie sich ein erhöhter Blutdruck von Schwangeren auf die Entwicklung ihrer Kinder auswirkt, war Thema einer US-amerikanische Studie. 395 frühgeborene Kinder wurden dafür im Alter von zwei Jahren mit speziellen Entwicklungstests untersucht. Getestet wurden mit den sogenannten Bayley Skalen Motorik, Sprache, soziale und emotionale Entwicklung, Alltagsfähigkeiten und die Kognition (Gedächtnis, Problemlöseverhalten).

Es stellte sich heraus, dass Kinder von Müttern mit Bluthochdruck in der Schwangerschaft in ihrer neurologischen Entwicklung gebremst waren. Der Wert für die Kognition war um durchschnittlich 3,69 Punkte, der für die Sprachentwicklung um 4,07 Punkte verringert. Hatten die Mütter unter einer Präeklampsie gelitten, waren die Einbußen noch größer (- 4,85 und -6,3 Punkte).

Schon kleine Einbußen können Auswirkungen haben

Klinisch bedeutsam könne schon eine Verringerung der Werte um vier bis sechs Punkte sein, erklären die Studienautor*innen. Zumal ein zu Beginn kleiner Nachteil sich im Zeitverlauf auswachsen kann und so z. B. die spätere schulische Leistung beeinträchtigt. Als Grund für die Einbußen vermuten die Forschenden einen negativen Einfluss des hohen Blutdrucks auf die frühe Entwicklung des kindlichen Gehirns.

Wichtig ist deshalb, einen eventuellen Bluthochdruck bei werdenden Mütter frühzeitig zu erkennen und optimal einzustellen. Betroffene Kinder sollten in ihrem Entwicklungsverlauf engmaschig kontrolliert werden. Dann könnte man mit frühen und intensiven Maßnahmen wie z. B. Sprach- und Ergotherapie etwaige Defizite ausgleichen, betonen die Forschenden.

Quelle: Ärztezeitung

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / Anatolii Rabizo / Alamy / Alamy Stock Photos