Gesundheit heute

Kronen

Kronen bzw. Teilkronen ersetzen die natürliche Zahnkrone, wenn sie stark beschädigt ist. Durch eine Krone bleibt der Zahn länger erhalten und kann z. B. später auch als Aufhängepunkt für weiteren Zahnersatz dienen. Im Normalfall wird die Krone aus Metall gegossen und (bei vorderen Zähnen oder sonst auf Wunsch) zahnfarben verblendet. Es gibt auch ganz aus Kunststoff oder Keramik gefertigte Kronen, diese sind jedoch teurer.

Für eine Überkronung eignen sich Zähne, deren natürliche Krone zwar weitgehend zerstört, deren Wurzel aber noch intakt ist. Wenn nur noch sehr wenig natürliche Zahnsubstanz erhalten geblieben und der Zahn wurzelbehandelt ist, wird eine Stiftkrone (Stiftzahn) mithilfe eines Stiftes in der Wurzel verankert.

Für die Herstellung einer Krone schleift der Zahnarzt den Zahn rundherum ab, bis er eine leicht konische Form hat. Dann nimmt er Abdrücke vom betroffenen Zahn und vom gegenüberliegenden Kiefer, mit denen das zahntechnische Labor die Krone auf das Gebiss abstimmt. Der Rand der Krone verläuft entweder in Höhe des Zahnfleisches oder, vor allem bei vorderen Zähnen, am besten leicht unterhalb davon. Zum Abschluss der ersten Sitzung wird eine provisorische Schutzkrone auf den Zahn gesetzt. In der nächsten Sitzung setzt der Arzt dem Patienten die Krone probeweise ein. Vollmetallkronen können gleich endgültig befestigt werden, bei verblendeten Kronen sucht der Patient spätestens jetzt die passende Zahnfarbe aus. Die Krone wird dann in der nächsten Sitzung ins Gebiss eingegliedert.

Bei einer Stiftkrone setzt der Zahnarzt einen Stift in die verbleibende Zahnwurzel, der als Pfeiler dient, um die Krone darauf stabil zu befestigen. Der Stift besteht aus Metall oder Glasfaser und wird in einem Wurzelkanal befestigt, der gerade verläuft, einen großen Durchmesser hat und noch fest im Kiefer sitzt. Die Krone wird separat angefertigt, dadurch lässt sie sich später austauschen.

Im Seitenzahnbereich gibt die Krankenkasse einen Festzuschuss. Die günstigste Lösung ist eine metallfarbene Krone aus nicht-edlen Metallen. Im sichtbaren Bereich schießt die Kasse für eine kunststoffverblendete Krone zu. Eine Verblendung mit Keramik statt mit Kunststoff kostet zusätzlich.

Von: Dr. med. dent. Gisbert Hennessen, Thilo Machotta, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitung und Aktualisierung: Dr. med. Sonja Kempinski
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Fluoridlack auf Kasse

Zusätzlich zum Zähneputzen schützt Fluoridlack vom Zahnarzt die Kinderzähne vor Karies.

Fluoridlack auf Kasse

Für alle Kinder unter 6

Fluoride machen den Zahnschmelz hart und schützen so vor Karies. Als Kassenleistung gab es den schützenden Lack aber bisher nur für bestimmte Kinder. Das hat sich nun geändert.

Schutzschicht auf dem Zahnschmelz

Fluoride haben für die Zähne eine ganz besondere Bedeutung: Zusammen mit Kalzium bilden sie eine schützende Schicht auf den Zahnschmelz. Das beugt Angriffen durch Bakterien und Säuren vor. Außerdem helfen Fluoride beim Einbau des festigenden Kalziumphosphats in den Zahnschmelz und fördern damit die Reparatur von kleinen Defekten. Das alles zusammen führt dazu, dass Fluoride vor Karies schützen – was in vielen Studien bewiesen ist.

Kleine Kinder sind besonders kariesgefährdet, denn sie können ihre Zähne noch nicht so gut putzen. Doch gerade beim Milchgebiss ist es wichtig, dass es gesund bleibt. Deshalb empfehlen Zahnärzt*innen die Gabe von Fluoriden, sei es in spezieller Kinderzahnpasta oder als Tabletten. Wichtig dabei: Fluoridzahnpasta und Fluoridtabletten dürfen nicht kombiniert angewendet werden, sonst droht leicht eine Überdosierung mit Fluor.

Vier Mal im Jahr Zähne lackieren lassen

Fluoridlack ist eine weitere Möglichkeit, die kleinen Zähne zu schützen. Er darf zusätzlich zu Fluoridtabletten oder -zahnpasta angewendet werden. Aufgetragen auf die Zähne wird der Lack von der Zahnärzt*in, idealerweise zwei Mal pro Halbjahr.

Bisher hat die Kasse das nur für Kinder unter drei Jahren und für 3- bis 6-Jährige mit Karies oder hohem Kariesrisiko bezahlt. Seit April dieses Jahres haben nun alle Kinder im Alter bis 6 Jahre Anspruch auf den Lack – und zwar zwei Mal pro Kalenderhalbjahr.

Quelle: Ärztezeitung

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / Cavan Images