Gesundheit heute
Pflegestufen und Pflegegrade
Nach dem Grad ihres Hilfebedarfs werden pflegebedürftige Menschen einer von drei Pflegestufen zugeordnet. Je höher die Pflegestufen, desto höher die Leistungen. Die Einteilungsregeln der Pflegestufen sind kompliziert, die folgende Auflistung ermöglicht aber eine erste Orientierung:
Pflegestufe I, erheblich pflegebedürftig (55 % der zu Hause versorgten Pflegebedürftigen): Einmal täglich Hilfe in mindestens zwei Bereichen der Grundpflege. Mehrfach wöchentlich Bedarf an hauswirtschaftlicher Versorgung. Zeitaufwand mindestens 1,5 Stunden täglich (davon müssen mindestens 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen).
Pflegestufe II, schwer pflegebedürftig (35 %): Dreimal täglich Hilfe bei der Grundpflege. Zudem kann diese Einstufung Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen bedeuten. Mehrfach wöchentlich Bedarf an hauswirtschaftlicher Versorgung. Zeitaufwand mindestens 3 Stunden täglich (davon mindestens 2 Stunden für die Grundpflege).
Pflegestufe III, schwerstpflegebedürftig (10 %): Rund um die Uhr Unterstützung bei der Grundpflege, auch nachts. Eventuell Hilfe bei Toilettengängen oder umfassende Pflege bei Bettlägerigkeit. Mehrfach wöchentlich Bedarf an hauswirtschaftlicher Versorgung. Zeitaufwand durchschnittlich mindestens 5 Stunden täglich (davon müssen mindestens 4 Stunden auf die Grundpflege entfallen).
Härtefallregelung: Liegt bei Menschen der Pflegestufe III ein außergewöhnlicher Pflegebedarf vor, greift die Härtefallregelung. Sie gewährleistet höhere Leistungen. Für einen Härtefall muss mindestens eine der beiden folgenden Voraussetzungen gegeben sein:
- Die Hilfe bei der Grundpflege umfasst mindestens sechs Stunden täglich, mindestens dreimal wöchentlich fällt die Grundpflege in die Nacht.
- Die Grundpflege für den Pflegebedürftigen erfordert auch nachts die zeitgleiche Anwesenheit von mehreren Pflegekräften.
Pflegestufe 0: Personen der Pflegestufe 0 besitzen eine sehr geringen oder keinen Pflegebedarf, können ihren Alltag jedoch nicht selbstständig bewältigen. Sie erfüllen (noch) nicht die oben genannten Voraussetzungen für eine Einstufung in die Pflegestufe I. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht teilweise trotzdem – etwa ein Anspruch auf Kosten, die ihnen bei der Inanspruchnahme von zugelassenen Betreuungs- und Entlastungsleistungen entstehen. In Pflegestufe 0 finden sich häufig Menschen mit Demenz, einer psychischen Erkrankung oder einer geistigen Behinderung.
Pflegegrade: Zum 1. Januar 2017 werden die drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade umgestellt. Körperliche, geistige und psychische Einschränkungen werden dann gleichermaßen erfasst und in die Einstufung einbezogen. Die Gesamtbewertung ergibt sich aus dem Grad der Selbstständigkeit in folgenden Bereichen:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Menschen, die aktuell einer Pflegestufe zugeordnet sind, erhalten ab 2017 mindestens den gleichen Umfang an Leistungen wie bisher – oder höhere Leistungen. Menschen mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen wechseln automatisch in den nächst höheren Pflegegrad (Beispiel: aus Pflegestufe I wird Pflegegrad II). Menschen mit geistigen Einschränkungen steigen automatisch um zwei Stufen höher (Beispiel: aus Pflegestufe 0 wird Pflegegrad II).
Die jeweils aktuellen Hauptleistungsbeträge der fünf Pflegegrade finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit.
Mit erhöhtem Blutdruck ist auch im Alter nicht zu spaßen.
Blutdruck senken nützt auch Älteren
Gegen Infarkt und Schlaganfall
Manche älteren Menschen glauben, hoher Blutdruck sei im Alter normal und müsse nicht behandelt werden. Doch weit gefehlt: Auch Hochdruckkranke über 60 Jahren profitieren von der Drucksenkung.
Fehlinformationen und Angst vor Nebenwirkungen
Es gibt viele Gründe, warum Ältere mit Bluthochdruck (Hypertonie) keine blutdrucksenkenden Medikamente einnehmen: Manche machen sich Sorgen um Nebenwirkungen oder denken, dass eine Therapie überflüssig ist, andere wissen nicht, welche Risiken der hohe Blutdruck mit sich bringt.
Seltener Herzinfarkte oder Schlaganfall
Dabei hat die Blutdrucksenkung auch bei Hochdruckkranken über 60 Jahren deutliche positive Effekte. Das wurde immer wieder in Studien nachgewiesen und jetzt erneut in einer großen kanadischen Metaanalyse bestätigt: Die Behandlung eines Bluthochdrucks senkte bei Über-60Jährigen sowohl das allgemeine Sterberisiko als auch das Risiko für Herzinfarkt, koronare Herzkrankheit und Schlaganfall.
Dabei war es unerheblich, ob die Betroffenen nur einen zu hohen systolischen (oberen) Wert hatten oder ob beide, der systolische und der diastolische Blutdruckwert erhöht waren.
In der Gruppe der Über-80-Jährigen sah die Sache ähnlich aus. Auch bei ihnen reduzierte eine Bluthochdrucktherapie das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Auf das allgemeine Sterberisiko hatten blutdrucksenkende Medikamente dagegen keinen Einfluss.
Niedrig dosieren, oft kontrollieren
Insgesamt unterstreichen die Daten, dass hochdruckkranke Männer und Frauen auch im Alter über 60 Jahren von einer blutdrucksenkenden Therapie profitieren. Nebenwirkungen wie z. B. Schwindel, Müdigkeit oder einen Blutdruckabfall beim Aufstehen sollte man dabei im Blick behalten. Dazu ist es sinnvoll, zunächst mit einer niedrigen Dosierung einzusteigen. Außerdem sollte die Therapie vor allem zu Beginn engmaschig von der Ärzt*in kontrolliert werden.
Quelle: Cochrane library

