Gesundheit heute
Pflegestufen und Pflegegrade
Nach dem Grad ihres Hilfebedarfs werden pflegebedürftige Menschen einer von drei Pflegestufen zugeordnet. Je höher die Pflegestufen, desto höher die Leistungen. Die Einteilungsregeln der Pflegestufen sind kompliziert, die folgende Auflistung ermöglicht aber eine erste Orientierung:
Pflegestufe I, erheblich pflegebedürftig (55 % der zu Hause versorgten Pflegebedürftigen): Einmal täglich Hilfe in mindestens zwei Bereichen der Grundpflege. Mehrfach wöchentlich Bedarf an hauswirtschaftlicher Versorgung. Zeitaufwand mindestens 1,5 Stunden täglich (davon müssen mindestens 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen).
Pflegestufe II, schwer pflegebedürftig (35 %): Dreimal täglich Hilfe bei der Grundpflege. Zudem kann diese Einstufung Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen bedeuten. Mehrfach wöchentlich Bedarf an hauswirtschaftlicher Versorgung. Zeitaufwand mindestens 3 Stunden täglich (davon mindestens 2 Stunden für die Grundpflege).
Pflegestufe III, schwerstpflegebedürftig (10 %): Rund um die Uhr Unterstützung bei der Grundpflege, auch nachts. Eventuell Hilfe bei Toilettengängen oder umfassende Pflege bei Bettlägerigkeit. Mehrfach wöchentlich Bedarf an hauswirtschaftlicher Versorgung. Zeitaufwand durchschnittlich mindestens 5 Stunden täglich (davon müssen mindestens 4 Stunden auf die Grundpflege entfallen).
Härtefallregelung: Liegt bei Menschen der Pflegestufe III ein außergewöhnlicher Pflegebedarf vor, greift die Härtefallregelung. Sie gewährleistet höhere Leistungen. Für einen Härtefall muss mindestens eine der beiden folgenden Voraussetzungen gegeben sein:
- Die Hilfe bei der Grundpflege umfasst mindestens sechs Stunden täglich, mindestens dreimal wöchentlich fällt die Grundpflege in die Nacht.
- Die Grundpflege für den Pflegebedürftigen erfordert auch nachts die zeitgleiche Anwesenheit von mehreren Pflegekräften.
Pflegestufe 0: Personen der Pflegestufe 0 besitzen eine sehr geringen oder keinen Pflegebedarf, können ihren Alltag jedoch nicht selbstständig bewältigen. Sie erfüllen (noch) nicht die oben genannten Voraussetzungen für eine Einstufung in die Pflegestufe I. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht teilweise trotzdem – etwa ein Anspruch auf Kosten, die ihnen bei der Inanspruchnahme von zugelassenen Betreuungs- und Entlastungsleistungen entstehen. In Pflegestufe 0 finden sich häufig Menschen mit Demenz, einer psychischen Erkrankung oder einer geistigen Behinderung.
Pflegegrade: Zum 1. Januar 2017 werden die drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade umgestellt. Körperliche, geistige und psychische Einschränkungen werden dann gleichermaßen erfasst und in die Einstufung einbezogen. Die Gesamtbewertung ergibt sich aus dem Grad der Selbstständigkeit in folgenden Bereichen:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Menschen, die aktuell einer Pflegestufe zugeordnet sind, erhalten ab 2017 mindestens den gleichen Umfang an Leistungen wie bisher – oder höhere Leistungen. Menschen mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen wechseln automatisch in den nächst höheren Pflegegrad (Beispiel: aus Pflegestufe I wird Pflegegrad II). Menschen mit geistigen Einschränkungen steigen automatisch um zwei Stufen höher (Beispiel: aus Pflegestufe 0 wird Pflegegrad II).
Die jeweils aktuellen Hauptleistungsbeträge der fünf Pflegegrade finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit.

Durch eine proteinreiche Ernährung und Kreatin wird das Krafttraining im Alter effektiver.
Kreatin hilft alten Muskeln
Nicht nur für Sportler*innen
Kreatin unterstützt nicht nur Sportler*innen beim Muskelaufbau – auch bei älteren Menschen entfaltet der Muskelbooster positive Effekte.
Kreatin gibt Power
Kreatin ist eine körpereigene Substanz, die in Leber und Nieren produziert wird. Zusätzlich zu den dort täglich hergestellten 1–2 g nehmen wir Kreatin auch über die Nahrung auf, insbesondere durch rotes Fleisch. In 200 g sind etwa 1 g enthalten.
Fast der gesamte Kreatinvorrat des Körpers befindet sich in der Skelettmuskulatur. Dort unterstützt es den Energiestoffwechsel und spielt besonders bei kurzzeitigen, intensiven Belastungen eine Rolle. Sportler*innen machen sich diesen Effekt gern zunutze: Durch die Einnahme von Kreatin steht ihren Muskeln beim Training mehr Energie zur Verfügung. Die Leistung wird gesteigert und der Muskelaufbau gefördert – das ist inzwischen gut belegt.
Hilfe gegen altersbedingten Muskelabbau
Aufgrund dieser Erkenntnisse ist Kreatin mittlerweile ins Blickfeld der Geriatrie gerückt. Denn alte Menschen leiden besonders häufig unter Muskelschwund (Sarkopenie). Das liegt daran, dass ein gewisser Muskelabbau zu den natürlichen Alterungsprozessen dazugehört.
Kreatin könnte diesem Abbau entgegensteuern. Denn auch wenn die Studienlage nicht ganz eindeutig ist, gehen Expert*innen davon aus, dass die Gabe von Kreatin in Kombination mit regelmäßigem Krafttraining Muskelkraft und -masse bei älteren Menschen verbessert. Frauen sprechen allerdings etwas weniger auf Kreatin an als Männer. Die Gründe hierfür sind noch unklar.
Vorher Leber und Nieren prüfen
Als empfohlene Dosis für ältere Menschen gelten 3 bis 5 g Kreatin täglich – kombiniert mit ausreichender Eiweißzufuhr und regelmäßigem Krafttraining. Am effektivsten ist die Gabe im Rahmen eines ganzheitlichen Konzepts. Dabei sollte zunächst mit einem Fragebogen und einer Handkraftmessung der Ist-Zustand erfasst werden. Hilfreich ist zudem die Beurteilung der Körperzusammensetzung, z. B. mittels Bioimpedanzanalyse.
Anschließend kann ein individueller Bewegungsplan inklusive Kreatinsupplementierung erstellt werden. Insgesamt gilt die Einnahme von Kreatin für gesunde Menschen als sicher. Bei Nieren- oder Lebererkrankungen muss jedoch individuell geprüft werden, ob eine Supplementierung unbedenklich ist. Aufgrund fehlender Daten sollten Schwangere, Stillende und Kinder derzeit auf Kreatin verzichten.
Quelle: medscape