Gesundheit heute

Quallenbisse

Die Begegnung mit einer Qualle kann äußerst schmerzhaft sein. Ihre langen Fangarme (Tentakeln) sind mit Nesselzellen ausgestattet, die bei Berührung giftiges Sekret absondern; dieser Vorgang wird fälschlich als Quallenbiss bezeichnet. Die an der Nordostküste Australiens vorkommende Seewespe gilt sogar als das giftigste Meerestier der Welt! Aber auch in der Nord- und Ostsee gibt es Quallenarten, z. B. die Feuer- oder Kompassqualle, deren Gift den Menschen verletzen kann.

Maßnahmen

Nach einem Quallenkontakt sollte man sofort ans Ufer schwimmen und die an der Haut hängengebliebenen Fangarme mit Salzwasser befeuchten und mit Sand bestreuen. Danach schabt man sie vorsichtig ab, z. B. mit einer Plastikkarte oder der stumpfen Seite eines Messers. Keinesfalls die Fangarme mit Süßwasser oder Alkohol abwaschen, denn dann könnten noch inaktive Nesselkapseln aufplatzen und den Schmerz verstärken. Sind die Fangarme entfernt, lindern Kältepacks oder Brandgele (z. B. Soventol® Gel, Tavegil® Gel) die Hautreizungen. Aufgeschnittene Tomaten haben sich zur Schmerzlinderung ebenfalls bewährt.

Von: Dres. med. Katharina und Sönke Müller; Dr. med. Arne Schäffler
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Erste-Hilfe: Helfen, aber wie?

Bei der Wiederbelebung können schon einmal Rippen brechen - das ist manchmal unvermeidbar.

Erste-Hilfe: Helfen, aber wie?

Die häufigsten Fehler

Egal ob im Supermarkt, auf der Straße oder in den eigenen vier Wänden – Notfälle ereignen sich überall. Das sofortige Eingreifen anderer entscheidet dann oftmals über Leben und Tod. Doch viele fürchten einen Fehler zu machen.

Erste Hilfe ist Pflicht

Bei einem Notfall ist jeder verpflichtet, zu helfen – das setzt nicht nur die Nächstenliebe voraus, sondern steht so auch im Strafgesetzbuch. Allerdings müssen Personen, die eine bestimmte Erste-Hilfe-Maßnahme nicht selbst durchführen können, dies auch nicht tun. So werden Menschen, die beim Anblick von Blut in Ohnmacht fallen, beispielsweise nicht aktiv eine starke Blutung stillen. Das heißt aber keinesfalls, dass diese Personen nicht helfen müssen. Sie könnten dann beispielsweise diese Aufgabe an andere Menschen delegieren und Anweisungen geben.

Übrigens: Wer nicht hilft, macht sich strafbar und muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr rechnen.

Regel Nummer 1: sich selbst und andere schützen

Bei einem Unfall sofort mit der Ersten Hilfe zu beginnen, haben einige Ersthelfer schon mit ihrem Leben bezahlt. Denn das Absichern der Gefahrenstelle sowie der Eigen- und Fremdschutz haben immer Vorrang. Besondere Vorsicht gilt auch bei Starkstrom- oder Gasunfällen: Hier können Ersthelfer meist nur einen Notruf absetzen, da sie sonst ihr eigenes Leben gefährden. Der häufigste und für die Betroffenen auch lebensgefährlichste Fehler ist aber, einfach weiter zu gehen und nicht zu helfen.

Übrigens: Ersthelfer sind in der Regel sehr behutsam und verletzen die Betroffenen nicht.

Was folgt nach dem Schützen?

  • Prüfen, ob die Person auf lautes Ansprechen oder Schulterschütteln reagiert sowie normal atmet.
  • Melden durch Absetzen eines Notrufs (112 wählen). Dieser ist sogar mit leerer Prepaid-Karte bzw. ohne Eingabe der PIN möglich. Im Idealfall übernimmt eine zweite Person diesen Schritt, damit gleichzeitig mit den Erste Hilfe-Maßnahmen begonnen werden kann. Tipp: Beim Aufgaben delegieren umstehende Personen direkt ansprechen z. B. „Können Sie mit dem roten Schal…“.
  • Helfen

Wie funktioniert das mit dem Helfen?

Das Deutsche Rote Kreuz empfiehlt alle drei Jahre einen Auffrischungskurs. In diesen werden Erste-Hilfe-Maßnahmen bei unterschiedlichsten Notfällen erklärt und geübt. Eine gute Gedächtnisstütze im Ernstfall sind Übersichten mit den wichtigsten Sofortmaßnahmen oder auch Erste-Hilfe Apps, wie z. B. die des Deutschen Roten Kreuzes. Aber auch die Mitarbeiter der Notrufleitstelle bieten Unterstützung an. Bei der sogenannten Telefon-Reanimation leiten sie den Ersthelfer übers Telefon an. Hier gilt: Lautsprecher einschalten!

Quellen: Deutscher Rat für Wiederbelebung und Pharmazeutische Zeitung

Von: Dr. Silke Kerscher-Hack; Bild: CC7/Shutterstock.com