Gesundheit heute

Fremdkörper im Gehörgang

Kinder stecken häufig beim Spielen Murmeln, Glasperlen oder andere kleine Spielzeugteile in den äußeren Gehörgang. Bei Erwachsenen sind es oft Ohrstöpsel oder andere Gegenstände, die dem Lärmschutz dienen oder zur Ohrreinigung benutzt werden. Auch Insekten können sich im Gehörgang verfangen.

Zu den typischen Beschwerden zählen:

  • Hörminderung
  • Juckreiz und Schmerzen im Gehörgang
  • Selten: Husten
  • Bei längerem Verbleib im Ohr: Schmerzen, Juckreiz und eventuell Ohrenausfluss.

Betroffene sollten am gleichen Tag einen Arzt aufsuchen, wenn

  • ein Fremdkörper im Ohr bemerkt oder vermutet wird.
  • Schmerzen im Gehörgang auftreten.

Gelangt ein Fremdkörper ins Ohr und bleibt er länger im Gehörgang liegen, kann es zu einer Gehörgangsentzündung kommen. Bei scharfen oder spitzen Fremdkörpern besteht zudem das Risiko, dass sie den Gehörgang verletzen. Dies geschieht vor allem beim Versuch, solche Fremdkörper selbst zu entfernen.

Der Arzt stellt die Diagnose anhand der Erzählung des Betroffenen oder dessen Eltern oder Erzieher. Bei der Untersuchung des äußeren Gehörgangs mit dem Otoskop, einem Ohrentrichter mit Lampe und Lupe, sichtet er einerseits den Fremdkörper und prüft andererseits, ob Schäden am Mittel- oder Innenohr entstanden sind.

Zum Entfernen des Fremdkörpers benutzt der Arzt einen Sauger oder ein spezielles Häkchen. Manchmal spült er den Fremdkörper auch mit Hilfe einer stumpfen Ohrenspritze aus dem Gehörgang aus. Bei Kindern, die noch nicht ruhig halten können, ist unter Umständen eine leichte Narkose nötig. Insekten werden vor dem Entfernen durch ein in das Ohr getropftes Medikament (Lidocain) getötet. Nur selten ist eine operative Entfernung des Fremdkörpers erforderlich.

Nach Entfernung des Fremdkörpers kontrolliert der Arzt den Gehörgang auf Verletzungen, Entzündungen oder Schwellung. Wenn nötig, verschreibt er Ohrentropfen zur Wundheilung.

In aller Regel ist das Problem mit sachgemäßer Entfernung des Fremdkörpers durch den Arzt beendet.

Hinweis: Den Fremdkörper niemals selbst entfernen. Dabei besteht die Gefahr, dass dieser noch tiefer in den Gehörgang rutscht und dort zu Verletzungen führt.

Von: Prof. Dr. med. Gerhard Grevers; Dr. Ute Koch; Thilo Machotta; Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitung und Aktualisierung der Sektionen "Symptome und Leitbeschwerden", "Die Erkrankung", "Diagnosesicherung" und "Behandlung": Dr. med. Sonja Kempinski
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Erste-Hilfe: Helfen, aber wie?

Bei der Wiederbelebung können schon einmal Rippen brechen - das ist manchmal unvermeidbar.

Erste-Hilfe: Helfen, aber wie?

Die häufigsten Fehler

Egal ob im Supermarkt, auf der Straße oder in den eigenen vier Wänden – Notfälle ereignen sich überall. Das sofortige Eingreifen anderer entscheidet dann oftmals über Leben und Tod. Doch viele fürchten einen Fehler zu machen.

Erste Hilfe ist Pflicht

Bei einem Notfall ist jeder verpflichtet, zu helfen – das setzt nicht nur die Nächstenliebe voraus, sondern steht so auch im Strafgesetzbuch. Allerdings müssen Personen, die eine bestimmte Erste-Hilfe-Maßnahme nicht selbst durchführen können, dies auch nicht tun. So werden Menschen, die beim Anblick von Blut in Ohnmacht fallen, beispielsweise nicht aktiv eine starke Blutung stillen. Das heißt aber keinesfalls, dass diese Personen nicht helfen müssen. Sie könnten dann beispielsweise diese Aufgabe an andere Menschen delegieren und Anweisungen geben.

Übrigens: Wer nicht hilft, macht sich strafbar und muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr rechnen.

Regel Nummer 1: sich selbst und andere schützen

Bei einem Unfall sofort mit der Ersten Hilfe zu beginnen, haben einige Ersthelfer schon mit ihrem Leben bezahlt. Denn das Absichern der Gefahrenstelle sowie der Eigen- und Fremdschutz haben immer Vorrang. Besondere Vorsicht gilt auch bei Starkstrom- oder Gasunfällen: Hier können Ersthelfer meist nur einen Notruf absetzen, da sie sonst ihr eigenes Leben gefährden. Der häufigste und für die Betroffenen auch lebensgefährlichste Fehler ist aber, einfach weiter zu gehen und nicht zu helfen.

Übrigens: Ersthelfer sind in der Regel sehr behutsam und verletzen die Betroffenen nicht.

Was folgt nach dem Schützen?

  • Prüfen, ob die Person auf lautes Ansprechen oder Schulterschütteln reagiert sowie normal atmet.
  • Melden durch Absetzen eines Notrufs (112 wählen). Dieser ist sogar mit leerer Prepaid-Karte bzw. ohne Eingabe der PIN möglich. Im Idealfall übernimmt eine zweite Person diesen Schritt, damit gleichzeitig mit den Erste Hilfe-Maßnahmen begonnen werden kann. Tipp: Beim Aufgaben delegieren umstehende Personen direkt ansprechen z. B. „Können Sie mit dem roten Schal…“.
  • Helfen

Wie funktioniert das mit dem Helfen?

Das Deutsche Rote Kreuz empfiehlt alle drei Jahre einen Auffrischungskurs. In diesen werden Erste-Hilfe-Maßnahmen bei unterschiedlichsten Notfällen erklärt und geübt. Eine gute Gedächtnisstütze im Ernstfall sind Übersichten mit den wichtigsten Sofortmaßnahmen oder auch Erste-Hilfe Apps, wie z. B. die des Deutschen Roten Kreuzes. Aber auch die Mitarbeiter der Notrufleitstelle bieten Unterstützung an. Bei der sogenannten Telefon-Reanimation leiten sie den Ersthelfer übers Telefon an. Hier gilt: Lautsprecher einschalten!

Quellen: Deutscher Rat für Wiederbelebung und Pharmazeutische Zeitung

Von: Dr. Silke Kerscher-Hack; Bild: CC7/Shutterstock.com