Gesundheit heute

Zahnversorgung: Was zahlt die Krankenkasse?

Man unterscheidet drei verschiedene Arten der Versorgung mit unterschiedlich hohen Kosten für den Patienten:

  • Für jedes medizinische Problem gibt es eine kostengünstige Standardbehandlung, die so genannte Regelversorgung. Der Zahnarzt darf für diese Leistung nur einen Regelsatz abrechnen, der in Verhandlungen zwischen Vertretern der Zahnärzte und der Krankenkassen festgelegt wird. Bei einer Metallkrone z. B. übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen etwa die Hälfte der Kosten, den Rest muss der Patient als Eigenanteil bezahlen. Der Festzuschuss beträgt 50 % der durchschnittlichen Kosten einer solchen Behandlung, er entspricht nicht immer tatsächlich der Hälfte der Kosten. Um die Abrechnung überprüfen zu können, erhält der Patient nach der Behandlung eine Rechnung, in der die Höhe des Kassenzuschusses und der Eigenanteil ausgewiesen sind. Wer ein Bonusheft hat und über einen längeren Zeitraum regelmäßig mindestens ein Mal pro Kalenderjahr zur Routineuntersuchung geht, erhält einen höheren Festzuschuss. Die Krankenkassen übernehmen nach 5 Jahren Bonusheft ohne Unterbrechung 60 und nach 10 Jahren 65 % der Kosten für die Regelversorgung.
  • Der Patient kann zusätzlich zur Regelversorgung weitere Leistungen hinzukaufen; dann spricht man von einer gleichartigen Versorgung. Die Regelversorgung wird weiter wie eine Regelversorgung abgerechnet und von der Krankenkasse bezuschusst. Alle Zusatzleistungen rechnet der Zahnarzt jedoch nach der teureren Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ab – sie müssen komplett vom Patienten bezahlt werden. Eine Krone im Seitenzahnbereich könnte sich ein Patient z. B. als Zusatzleistung zahnfarben verblenden lassen.
  • Noch teurer wird es, wenn man sich statt der Regelversorgung plus eventueller Extras für eine andersartige Versorgung, also eine grundlegend andere Behandlung, entscheidet, z. B. unsichtbare Kunststoffzahnschienen anstelle einer festen Zahnspange. Auch hier erhält der Patient den normalen Festzuschuss, die gesamte Behandlung wird allerdings nach der Gebührenordnung für Privatpatienten abgerechnet.

Zahnersatz und teurere Versorgungsarten gehen schnell ins Geld – aber immerhin können die Ausgaben als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden. Daher sollten Sie alle Quittungen gut aufheben. Unter Umständen kann es sich lohnen, anstehende Behandlungen gezielt in einem Kalenderjahr durchzuführen, um in diesem Jahr eine deutlich niedrigere Einkommensstufe zu erreichen.

Seit in der Gesundheitsreform von 1989 Zuzahlungen für den zahnärztlichen Bereich eingeführt wurden, ist der Umfang der Kassenleistungen stetig gesunken – inzwischen ist es die Kasse, die nur noch eine Art Zuzahlung (den Festzuschuss) leistet. Als Patient sollten Sie gut überlegen, welche Art der Versorgung Sie wünschen und bezahlen können. In den meisten Fällen reicht die preisgünstige Regelversorgung aus. Wenn Sie sich für eine teurere Behandlung interessieren, lassen Sie sich ruhig von Ihrem Zahnarzt die verschiedenen Alternativen schriftlich zusammenstellen. Sinnvoll ist auch, vor einer definitiven Entscheidung einen zweiten Zahnarzt zu fragen. Auch Ihre Krankenkasse kann Sie beraten.

Von: Dr. med. dent. Gisbert Hennessen; Thilo Machotta; Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitung und Aktualisierung: Dr. med. Sonja Kempinski
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Was Zähne weiß macht

Zähne lässt man sich am besten von der Zahnärzt*in bleichen.

Was Zähne weiß macht

Paste oder Bleichmittel besser?

Weiße Zähne wünschen sich die Meisten, sind aber von Natur aus eher selten. Zum Aufhellen werden viele Methoden angepriesen. Doch was macht Zähne wirklich weiß? Und sind Weißmacher-Pasten und Bleichmittel gesundheitlich unbedenklich?

Veranlagung und Rotwein

Die meisten Menschen finden strahlend weiße Zähne schön. Doch welche Farbe unser Gebiss hat, ist auch genetisch veranlagt. Und da variieren die Schattierungen erheblich. Strahlendes Weiß ist eher selten. Zusätzlich verfärben die Zähne auch Essgewohnheiten oder der regelmäßige Genuss von Rotwein, Tabak oder Kaffee.

Doch wie lassen sich Zähne aufhellen? Farbveränderungen durch Kaffee oder Rotwein kann man mit Weißmacher-Zahnpasten zu Leibe rücken. Laut Stiftung Warentest gibt es einige Produkte, die solche Verfärbungen hervorragend entfernen. Dabei ist jedoch eines zu beachten: Manche Weißmacher-Pasten haben einen hohen Abrieb und schaden bei freiliegenden Zahnhälsen. Im Zweifel fragt man vor der Verwendung besser die Zahnärzt*in, welche Paste geeignet ist. Zudem sollte man nicht zu viel erwarten: Denn die Zähne bekommen durch das Putzen mit Weißmacher-Pasten nur ihren natürlichen Farbton zurück, der nicht immer strahlend weiß ist.

Bloß nicht selbst bleichen!

Weißer werden die Zähne durch Bleichen. Das chemische Grundprinzip ist einfach: Wasserstoffperoxid oder Carbamidperoxid setzen im Mund aktiven Sauerstoff frei. Der dringt in den Schmelz ein, spaltet dort verfärbende Moleküle und wandelt sie in farblose um.

Immer wieder kursieren Tipps im Internet, wie man das selbst zuhause machen kann. Stiftung Warentest rät von allen ab. Freiverkäufliche Bleichmittel sind entweder wirkungslos oder so hoch dosiert, dass die Zähne Schaden nehmen. Hausmittel wie Natron oder Wasserstoffperoxid können die Zähne ebenfalls empfindlich schädigen, auch wenn ihre Anwendung in Videoportalen als harmlos angepriesen wird.

Homebleaching und Praxisbleaching

Wer seine Zähne bleichen möchte, sollte dies unbedingt unter zahnärztlicher Aufsicht tun. Denn vor dem Bleichen muss kontrolliert werden, ob die Zähne gesund sind, d.h. kariesfrei, ohne Schmelzdefekte oder freiliegende Zahnhälse. Nur so ist gewährleistet, dass das Bleichmittel nicht in die Zähne eindringt und Entzündungen auslöst.

Zwei Bleichverfahren sind üblich:

  • Für das Homebleaching fertigt die Zahnärzt*in eine Kunststoffschiene an. Dort hinein füllt man das bleichende Gel und setzt die Schiene stundenweise ein. Bis die Zähne weißer sind, dauert es meist mehrere Wochen.
  • Beim Bleichen in der Praxis trägt die Ärzt*in das Bleichmittel auf die Zähne auf und entfernt es nach einer gewissen Einwirkungszeit. Meist muss die Prozedur mehrere Male wiederholt werden, bis der gewünschte Effekt eintritt. Manchmal wird der Bleichvorgang mit Laser oder UV-Licht beschleunigt. Allerdings ist nicht klar, ob diese Methode die Zähne schädigt.

Auf einer zehnteiligen Farbskala lässt sich durch das zahnärztliche Bleichen mindestens eine Aufhellung von drei Stufen erreichen. Wie lange der Effekt anhält, hängt von der Mundhygiene und den Ernährungs- oder Rauchgewohnheiten ab. Im Durchschnitt geht man von ein bis drei Jahren aus. Die Kosten für das Bleichen muss jeder selbst tragen. Je nach Verfahren ist mit einem Preis von 300 bis 600 Euro zu rechnen.

Quelle: Stiftung Warentest

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: New Africa/shutterstock.com