Gesundheit heute

Zahnversorgung: Was zahlt die Krankenkasse?

Man unterscheidet drei verschiedene Arten der Versorgung mit unterschiedlich hohen Kosten für den Patienten:

  • Für jedes medizinische Problem gibt es eine kostengünstige Standardbehandlung, die so genannte Regelversorgung. Der Zahnarzt darf für diese Leistung nur einen Regelsatz abrechnen, der in Verhandlungen zwischen Vertretern der Zahnärzte und der Krankenkassen festgelegt wird. Bei einer Metallkrone z. B. übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen etwa die Hälfte der Kosten, den Rest muss der Patient als Eigenanteil bezahlen. Der Festzuschuss beträgt 50 % der durchschnittlichen Kosten einer solchen Behandlung, er entspricht nicht immer tatsächlich der Hälfte der Kosten. Um die Abrechnung überprüfen zu können, erhält der Patient nach der Behandlung eine Rechnung, in der die Höhe des Kassenzuschusses und der Eigenanteil ausgewiesen sind. Wer ein Bonusheft hat und über einen längeren Zeitraum regelmäßig mindestens ein Mal pro Kalenderjahr zur Routineuntersuchung geht, erhält einen höheren Festzuschuss. Die Krankenkassen übernehmen nach 5 Jahren Bonusheft ohne Unterbrechung 60 und nach 10 Jahren 65 % der Kosten für die Regelversorgung.
  • Der Patient kann zusätzlich zur Regelversorgung weitere Leistungen hinzukaufen; dann spricht man von einer gleichartigen Versorgung. Die Regelversorgung wird weiter wie eine Regelversorgung abgerechnet und von der Krankenkasse bezuschusst. Alle Zusatzleistungen rechnet der Zahnarzt jedoch nach der teureren Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ab – sie müssen komplett vom Patienten bezahlt werden. Eine Krone im Seitenzahnbereich könnte sich ein Patient z. B. als Zusatzleistung zahnfarben verblenden lassen.
  • Noch teurer wird es, wenn man sich statt der Regelversorgung plus eventueller Extras für eine andersartige Versorgung, also eine grundlegend andere Behandlung, entscheidet, z. B. unsichtbare Kunststoffzahnschienen anstelle einer festen Zahnspange. Auch hier erhält der Patient den normalen Festzuschuss, die gesamte Behandlung wird allerdings nach der Gebührenordnung für Privatpatienten abgerechnet.

Zahnersatz und teurere Versorgungsarten gehen schnell ins Geld – aber immerhin können die Ausgaben als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden. Daher sollten Sie alle Quittungen gut aufheben. Unter Umständen kann es sich lohnen, anstehende Behandlungen gezielt in einem Kalenderjahr durchzuführen, um in diesem Jahr eine deutlich niedrigere Einkommensstufe zu erreichen.

Seit in der Gesundheitsreform von 1989 Zuzahlungen für den zahnärztlichen Bereich eingeführt wurden, ist der Umfang der Kassenleistungen stetig gesunken – inzwischen ist es die Kasse, die nur noch eine Art Zuzahlung (den Festzuschuss) leistet. Als Patient sollten Sie gut überlegen, welche Art der Versorgung Sie wünschen und bezahlen können. In den meisten Fällen reicht die preisgünstige Regelversorgung aus. Wenn Sie sich für eine teurere Behandlung interessieren, lassen Sie sich ruhig von Ihrem Zahnarzt die verschiedenen Alternativen schriftlich zusammenstellen. Sinnvoll ist auch, vor einer definitiven Entscheidung einen zweiten Zahnarzt zu fragen. Auch Ihre Krankenkasse kann Sie beraten.

Von: Dr. med. dent. Gisbert Hennessen; Thilo Machotta; Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitung und Aktualisierung: Dr. med. Sonja Kempinski
Zurück
Mit Fluorid, aber ohne Titandioxid

Zähne putzen macht Spaß und die Beißerchen kariesfest – sofern ausreichend Fluoride in der Zahnpasta sind.

Mit Fluorid, aber ohne Titandioxid

Worauf achten bei Kinderzahnpasta?

Zähneputzen ist selbstverständlich – auch bei den Allerkleinsten. Doch welche Zahnpasta ist die richtige für Kinder? Und wie soll geputzt werden?

Zahnschutz auf mehreren Ebenen

Um Kinderzahnpasten wird schon lange gestritten. Fluoride sorgen dabei immer wieder für Diskussionen: Einerseits verspricht man sich von ihnen einen umfassenden Schutz der Zähne vor Karies. Sie verbessern die Mineralisierung der Zähne. Außerdem bilden sie mit Kalzium eine Art Deckschicht um die Zähne und neutralisieren Säuren, die den Zahnschmelz gefährden. Schließlich dringen Fluoride in Bakterien ein und hindern diese, kariesfördernde Säuren zu bilden.

Kritiker*innen befürchten allerdings, dass der Zusatz von Fluoriden auch schädlich sein könnte. Wird zuviel Fluorid eingenommen, kommt es zur Fluorose mit gelblich-bräunlichen Flecken auf den Zähnen. Auch Knochenschäden sind möglich. In der richtigen Dosierung kommt dies allerdings nicht vor, unterstreichen Expert*innen.

Deshalb ist es wichtig, bei Kindern auf die richtige Menge an Fluoriden zu achten. Kinder- und Zahnärzt*innen empfehlen folgendes Vorgehen:

  • Ab der Geburt bis zum ersten Zahn sollen die Fluoride als Tablette zugeführt werden.
  • Zwischen dem ersten Zahn und dem ersten Geburtstag haben Eltern zwei Möglichkeiten: Entweder sie geben dem Kind das nötige Fluorid weiter über Tabletten und putzen die Zähnchen zunächst mit fluoridfreier Zahnpasta. Oder sie lassen die Tabletten weg und nutzen fluoridhaltige Kinderzahnpasta.
  • Ab dem ersten Geburtstag sollen alle Kinder fluoridhaltige Zahnpasta verwenden.

Erst reiskorngroße, später erbsgroße Menge

Auch die Dosierung der fluoridhaltigen Kinderzahnpasta ist wichtig. Hier empfehlen Expert*innen, ab dem ersten Milchzahn die Zähnchen zweimal täglich mit einer reiskorngroßen Menge Kinderzahnpasta zu putzen (1000 ppm Fluorid). Vom zweiten bis zum sechsten Geburtstag kommt zweimal die gleiche Zahnpasta (1000 ppm Fluorid) in Erbsengröße auf die Bürste. Kinder über sechs Jahren verwenden zweimal täglich eine höher dosierte Zahnpasta (1500 ppm), die sie über die ganze Bürstenkopflänge auftragen.

Damit diese Portionen ausreichend Fluoride zuführen, muss der Fluoridgehalt der Zahnpasta stimmen. Stiftung Warentest hat 21 Kinderzahnpasten unter die Lupe genommen. In puncto Kariesprophylaxe durch Fluoridgehalt haben zwölf Pasten die Note sehr gut erhalten.

Titandioxid ist kritisch

Allerdings fanden die Tester*innen in neun Zahncremes den kritischen Farbstoff Titandioxid. Auch um diesen Stoff wird noch gestritten, er soll toxisch auf die Gene wirken. Dieser Vorwurf wurde bisher weder nachgewiesen noch entkräftet, das Bundesamt für Risikobewertung hat dazu eine Studie beauftragt. Insgesamt hält Stiftung Warentest deshalb nur drei Kinderzahnpasten für geeignet. Alle anderen schützen entweder nicht ausreichend vor Karies oder enthalten Titandioxid.

Quellen: pta heute, Stiftung Warentest, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: alekso94/shutterstock.com