Gesundheit heute

Zahnversorgung: Was zahlt die Krankenkasse?

Man unterscheidet drei verschiedene Arten der Versorgung mit unterschiedlich hohen Kosten für den Patienten:

  • Für jedes medizinische Problem gibt es eine kostengünstige Standardbehandlung, die so genannte Regelversorgung. Der Zahnarzt darf für diese Leistung nur einen Regelsatz abrechnen, der in Verhandlungen zwischen Vertretern der Zahnärzte und der Krankenkassen festgelegt wird. Bei einer Metallkrone z. B. übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen etwa die Hälfte der Kosten, den Rest muss der Patient als Eigenanteil bezahlen. Der Festzuschuss beträgt 50 % der durchschnittlichen Kosten einer solchen Behandlung, er entspricht nicht immer tatsächlich der Hälfte der Kosten. Um die Abrechnung überprüfen zu können, erhält der Patient nach der Behandlung eine Rechnung, in der die Höhe des Kassenzuschusses und der Eigenanteil ausgewiesen sind. Wer ein Bonusheft hat und über einen längeren Zeitraum regelmäßig mindestens ein Mal pro Kalenderjahr zur Routineuntersuchung geht, erhält einen höheren Festzuschuss. Die Krankenkassen übernehmen nach 5 Jahren Bonusheft ohne Unterbrechung 60 und nach 10 Jahren 65 % der Kosten für die Regelversorgung.
  • Der Patient kann zusätzlich zur Regelversorgung weitere Leistungen hinzukaufen; dann spricht man von einer gleichartigen Versorgung. Die Regelversorgung wird weiter wie eine Regelversorgung abgerechnet und von der Krankenkasse bezuschusst. Alle Zusatzleistungen rechnet der Zahnarzt jedoch nach der teureren Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ab – sie müssen komplett vom Patienten bezahlt werden. Eine Krone im Seitenzahnbereich könnte sich ein Patient z. B. als Zusatzleistung zahnfarben verblenden lassen.
  • Noch teurer wird es, wenn man sich statt der Regelversorgung plus eventueller Extras für eine andersartige Versorgung, also eine grundlegend andere Behandlung, entscheidet, z. B. unsichtbare Kunststoffzahnschienen anstelle einer festen Zahnspange. Auch hier erhält der Patient den normalen Festzuschuss, die gesamte Behandlung wird allerdings nach der Gebührenordnung für Privatpatienten abgerechnet.

Zahnersatz und teurere Versorgungsarten gehen schnell ins Geld – aber immerhin können die Ausgaben als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden. Daher sollten Sie alle Quittungen gut aufheben. Unter Umständen kann es sich lohnen, anstehende Behandlungen gezielt in einem Kalenderjahr durchzuführen, um in diesem Jahr eine deutlich niedrigere Einkommensstufe zu erreichen.

Seit in der Gesundheitsreform von 1989 Zuzahlungen für den zahnärztlichen Bereich eingeführt wurden, ist der Umfang der Kassenleistungen stetig gesunken – inzwischen ist es die Kasse, die nur noch eine Art Zuzahlung (den Festzuschuss) leistet. Als Patient sollten Sie gut überlegen, welche Art der Versorgung Sie wünschen und bezahlen können. In den meisten Fällen reicht die preisgünstige Regelversorgung aus. Wenn Sie sich für eine teurere Behandlung interessieren, lassen Sie sich ruhig von Ihrem Zahnarzt die verschiedenen Alternativen schriftlich zusammenstellen. Sinnvoll ist auch, vor einer definitiven Entscheidung einen zweiten Zahnarzt zu fragen. Auch Ihre Krankenkasse kann Sie beraten.

Von: Dr. med. dent. Gisbert Hennessen; Thilo Machotta; Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitung und Aktualisierung: Dr. med. Sonja Kempinski
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Vorsicht bei der Schnuller-Wahl

Doppelte Beruhigung fürs Baby: Papa und Schnuller.

Vorsicht bei der Schnuller-Wahl

Kiefer und Zähne im Blick

Ob zur Beruhigung, als Einschlafhilfe oder nur zum Vergnügen: Kaum ein Baby, dass keinen Schnuller mag. Damit der Sauger nicht zu Zahn- oder Kieferfehlstellung führt, sollten Eltern aber die richtige Form wählen.

Schon das Ungeborene saugt kräftig

Das Saugbedürfnis ist bei Kindern angeboren. Schon im Mutterleib kann man es im ersten Schwangerschaftsdrittel per Ultraschall beobachten. Ist das Kind auf der Welt, saugt es zunächst einmal, um sich zu ernähren, wenig später auch, um sich zu beruhigen.

Dieser Beruhigungseffekt wird von Eltern seit Jahrhunderten genutzt. Die alten Ägypter haben ihren Babys dafür Saugtöpfe mit Honig um den Hals gebunden. Im Mittelalter verwendete man dazu in Honig oder Branntwein getauchte Tücher. Der Schnuller, wie man ihn heute kennt, wurde kurz nach dem zweiten Weltkrieg erfunden – gemeinsam von einem Zahnarzt und einem Kieferorthopäden.

Zahnärzt*innen und Kieferorthopäd*innen sind allerdings heute diejenigen, die vor allzu häufigem Schnullergebrauch warnen. Denn sie können die Entwicklung von Zähnen und Kiefer stören und zu Fehlstellungen führen. Wann das Risiko dafür besteht, wurde nun von Expert*innen mithilfe einer Computersimulation untersucht.

Entscheidend ist der Hals

Es stellte sich heraus, dass die Form des Schnullers von entscheidender Bedeutung ist. Je dicker und runder der Schnuller, desto schädlicher für die Zahnstellung. Je dünner der Saugerhals, desto besser: Dann haben Schnuller kaum Einfluss auf den wachsenden Kieferknochen und die Zähne.

  • Insgesamt gelten aus Sicht von Zahnärzt*innen und Logopäd*innen folgende Empfehlungen:
  • Die Form sollte kiefergerecht und mit möglichst dünnem Hals sein. Beispiel dafür sind orthodontische Sauger.
  • Für die optimale Entwicklung des Kiefers und der Zähne sollte der Schnuller nicht länger als bis zum Ende des zweiten Lebensjahrs genutzt werden.
  • Schnuller sollten möglichst leicht sein, sie müssen nicht „mitwachsen“. Je weniger Raum das Lutschteil einnimmt, desto weniger stört es Zungenfunktion und Sprachentwicklung.
  • Das Lutschteil selbst sollte möglichst weich sein.
  • Insgesamt gilt: weniger ist mehr. Der Schnuller sollte möglichst nicht fortwährend genutzt, sondern vor allem bei Bedarf eingesetzt werden – z.B. zum Einschlafen oder zur vorübergehenden Beruhigung.

Quelle: Springer Medizin

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: New Africa/shutterstock.com