Gesundheit heute

Zahnversorgung: Was zahlt die Krankenkasse?

Man unterscheidet drei verschiedene Arten der Versorgung mit unterschiedlich hohen Kosten für den Patienten:

  • Für jedes medizinische Problem gibt es eine kostengünstige Standardbehandlung, die so genannte Regelversorgung. Der Zahnarzt darf für diese Leistung nur einen Regelsatz abrechnen, der in Verhandlungen zwischen Vertretern der Zahnärzte und der Krankenkassen festgelegt wird. Bei einer Metallkrone z. B. übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen etwa die Hälfte der Kosten, den Rest muss der Patient als Eigenanteil bezahlen. Der Festzuschuss beträgt 50 % der durchschnittlichen Kosten einer solchen Behandlung, er entspricht nicht immer tatsächlich der Hälfte der Kosten. Um die Abrechnung überprüfen zu können, erhält der Patient nach der Behandlung eine Rechnung, in der die Höhe des Kassenzuschusses und der Eigenanteil ausgewiesen sind. Wer ein Bonusheft hat und über einen längeren Zeitraum regelmäßig mindestens ein Mal pro Kalenderjahr zur Routineuntersuchung geht, erhält einen höheren Festzuschuss. Die Krankenkassen übernehmen nach 5 Jahren Bonusheft ohne Unterbrechung 60 und nach 10 Jahren 65 % der Kosten für die Regelversorgung.
  • Der Patient kann zusätzlich zur Regelversorgung weitere Leistungen hinzukaufen; dann spricht man von einer gleichartigen Versorgung. Die Regelversorgung wird weiter wie eine Regelversorgung abgerechnet und von der Krankenkasse bezuschusst. Alle Zusatzleistungen rechnet der Zahnarzt jedoch nach der teureren Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ab – sie müssen komplett vom Patienten bezahlt werden. Eine Krone im Seitenzahnbereich könnte sich ein Patient z. B. als Zusatzleistung zahnfarben verblenden lassen.
  • Noch teurer wird es, wenn man sich statt der Regelversorgung plus eventueller Extras für eine andersartige Versorgung, also eine grundlegend andere Behandlung, entscheidet, z. B. unsichtbare Kunststoffzahnschienen anstelle einer festen Zahnspange. Auch hier erhält der Patient den normalen Festzuschuss, die gesamte Behandlung wird allerdings nach der Gebührenordnung für Privatpatienten abgerechnet.

Zahnersatz und teurere Versorgungsarten gehen schnell ins Geld – aber immerhin können die Ausgaben als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden. Daher sollten Sie alle Quittungen gut aufheben. Unter Umständen kann es sich lohnen, anstehende Behandlungen gezielt in einem Kalenderjahr durchzuführen, um in diesem Jahr eine deutlich niedrigere Einkommensstufe zu erreichen.

Seit in der Gesundheitsreform von 1989 Zuzahlungen für den zahnärztlichen Bereich eingeführt wurden, ist der Umfang der Kassenleistungen stetig gesunken – inzwischen ist es die Kasse, die nur noch eine Art Zuzahlung (den Festzuschuss) leistet. Als Patient sollten Sie gut überlegen, welche Art der Versorgung Sie wünschen und bezahlen können. In den meisten Fällen reicht die preisgünstige Regelversorgung aus. Wenn Sie sich für eine teurere Behandlung interessieren, lassen Sie sich ruhig von Ihrem Zahnarzt die verschiedenen Alternativen schriftlich zusammenstellen. Sinnvoll ist auch, vor einer definitiven Entscheidung einen zweiten Zahnarzt zu fragen. Auch Ihre Krankenkasse kann Sie beraten.

Von: Dr. med. dent. Gisbert Hennessen; Thilo Machotta; Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitung und Aktualisierung: Dr. med. Sonja Kempinski
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Auf Borstenhygiene achten

Zweimal täglich Zähne putzen – aber bitte mit einer sauberen Zahnbürste.

Auf Borstenhygiene achten

Keimfalle Zahnbürste

Regelmäßiges Zähneputzen soll Zahnfleisch und Zähne eigentlich gesund halten. Doch achtet man dabei nicht auf die Hygiene, wird die Zahnbürste zur Keimschleuder.

Gründlich schrubben reicht nicht

Mindestens zweimal täglich sollte man die Zähne putzen, damit Karies und Parodontose keine Chance haben. Gefährlich für die Zähne sind nicht nur Keime und Speisereste. Auch der Zahnbelag muss regelmäßig „weggeschrubbt“ werden, weil sich darunter gerne Bakterien verstecken.

Dabei landen die entfernten Speisereste und Keime allerdings nicht komplett im Abfluss. Viele bleiben zwischen den Borsten der Zahnbürste haften – selbst wenn diese nach dem Benutzen ausgespült wird. Das ergaben Laboruntersuchungen von Handzahnbürsten und Bürstenköpfen elektrischer Zahnbürsten. Die Forscher*innen fanden eine Unzahl von Keimen auf den Bürsten, darunter sogar Fäkalkeime aus dem Darm und Schimmelpilze. Letztere gelangen als Sporen aus der Luft zwischen die Borsten und genießen dort durch Feuchtigkeit und Speisereste ideale Wachstumsbedingungen.

Feuchtigkeit vermeiden

Das ist nicht nur eine wenig appetitliche Vorstellung, sondern sogar gesundheitsgefährdend. Denn derart verunreinigten Zahnbürsten übertragen die eigentlich schon entfernten Keime wieder zurück in den Mund. Das wiederum erhöht das Risiko für Karies und Parodontose. Doch die eigene Zahnbürste muss nicht zur Keimschleuder werden, solange man ein paar einfache Regeln beachtet:

  • Zahnbürste nach dem Ausspülen immer gut trocknen lassen. Dazu die Bürste aufrecht hinstellen. Noch besser ist es, sie mit einem sauberen trockenen Tuch abzuwischen.
  • Keine Schutzkappen oder geschlossene Aufbewahrungsbehälter verwenden! Darunter hält sich die Feuchtigkeit.
  • Benutzt man zwei Zahnbürsten und davon je eine morgens und abends im Wechsel, trocknen die Borsten noch besser aus.
  • Spätestens nach drei Monaten sollte man die Zahnbürste austauschen.
  • Nach einer Erkältung oder einem Magen-Darm-Infekt sollte man sofort die Zahnbürste wechseln, um sich nicht erneut zu infizieren.

Ob andere Maßnahmen wie das Desinfizieren der Zahnbürste mit Mundwasser die Keime ausreichend vernichtet, ist umstritten. Übrigens: Manche Expert*innen raten von Bambuszahnbürsten ab. Diese sollen die Schimmelbildung begünstigen, weil sie unterhalb der Borsten mehr Hohlräume haben.

Quelle: Ökotest

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: Prostock-studio/shutterstock.com