Gesundheit heute

Ärzt*in oder Heilpraktiker*in?

Grundsätzlich gilt: Eine Patient*in fährt mit der Person am besten, der sie vertraut.

Da Ärzt*innen jedoch über ein breiteres medizinisches Wissen verfügen, ist eher gewährleistet, dass sie richtige Diagnosen stellen und Verschlechterungen rasch erkennen. Auch stehen Ärzt*innen zusätzliche Methoden zur Verfügung und gegebenenfalls ist die Überweisung zur Spezialist*in eine weitere Option.

Wer sich nicht sicher ist, ob die Komplementärmedizin das richtige ist, könnte mit einer Ärzt*in, die beides anbietet, Schul- und Komplementärmedizin, gut beraten sein.

Die Kostenübernahme für naturheilkundliche Verfahren ist ein kompliziertes Thema, das von Kasse zu Kasse etwas unterschiedlich gehandhabt wird. Zudem unterscheiden sich Privatkassen und gesetzliche Krankenkassen, und die verschiedenen verfügbaren Zusatzversicherungen für naturheilkundliche Leistungen folgen ebenfalls eigenen Regeln. Vom Gesetzgeber sind zumindest die gesetzlichen Krankenversicherungen angewiesen, nur wissenschaftlich fundierte Therapien zu erstatten.

Neuerdings bezahlen manche gesetzliche Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen eine homöopathische Behandlung, und – bei Kindern unter 12 Jahren – sogar die homöopathischen Arzneien. Ähnliches gilt für die Akupunktur, die zumindest für bestimmte Indikationen zur Kassenleistung geworden ist. Nicht verschreibungspflichtige, naturheilkundliche Arzneimittel müssen generell selbst bezahlt werden. Der Besuch bei der Heilpraktiker*in wird grundsätzlich nicht erstattet.

Bei diesen undurchschaubaren Verhältnissen kann nur eines geraten werden: Mit der Kasse reden, welche Leistungen sie übernimmt und welche nicht – am besten vor Aufnahme einer Therapie. Einige Ärzt*innen lehnen übrigens die Abrechnung über die Kasse auch dann ab, wenn sie genehmigt wird: Denn bei der Abrechnung als Kassenleistung (nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab - das bundesweite Vergütungssystem im deutschen Gesundheitswesen) erhalten sie viel weniger Geld als bei der Abrechnung als Selbstbezahlung nach der bundesweiten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Oder die Ärzt*in verlangt Zuzahlungen, was allerdings oft sogar rechtswidrig ist.

Für Privatkassen sind die Regelungen anders – immerhin bieten jüngere Verträge eine gewisse Rechtssicherheit, weil dort bestimmte Verfahren explizit in Bezug auf die Kostenerstattung ein- oder ausgeschlossen sind. Die Verhältnisse in der Schweiz und in Österreich sind nicht weniger kompliziert. Auch hier gilt: nachfragen!

Weiterlesen:

  • Anbieter komplementärmedizinischer Leistungen
  • Naturheilverfahren realistisch nutzen
  • Natürlich heilen, aber wie?

Von: Dr. med. Herbert Renz-Polster in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014).
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Schwere und geschwollene Beine

Venenschwäche pflanzlich behandeln

Schwere Beine, geschwollene Füße und Schmerzen sind typische Symptome für eine Venenschwäche. Für deren Behandlung stehen pflanzliche Arzneimittel zur Verfügung.

Vor allem Frauen leiden – häufig aufgrund einer genetischen Bindegewebsschwäche – unter einer krankhaften Venenerweiterung. Sind die oberflächlichen Venen betroffen, zeigen sich die erweiterten Gefäße als Krampfadern. Haben sich die tieferliegenden Venen erweitert, sodass ihre Venenklappen nur unzureichend schließen, sprechen Mediziner von einer chronisch venösen Insuffizienz, kurz CVI. In der Folge sackt das Blut Richtung Fuß und es kommt zu Druckgefühlen, Schwellungen oder Schmerzen im Bein. „Venenerkrankungen bedürfen schon frühzeitig einer Behandlung, denn die ständige Stauung des Blutes kann im Laufe der Zeit zu einer Gewebeverhärtung führen. Dadurch wird das umliegende Gewebe schlechter mit Sauerstoff versorgt. Je früher die Behandlung daher beginnt, desto besser“, erklärt Heidi Günther, Apothekerin bei der Barmer.

Therapie mit pflanzlichen Arzneimitteln

Zur Eigentherapie einer Venenschwäche stehen verschiedene pflanzliche Arzneimittel – sogenannte Phytopharmaka – zur Verfügung. Unterschieden wird zwischen rationalen Phytopharmaka, die klinische Studien durchlaufen haben, und den traditionell angewendeten Phytopharmaka, deren Anwendung allein auf jahrelanger Erfahrung basiert. Zu den Arzneimitteln, für die klinische Studien existieren, gehören die Extrakte aus Rosskastaniensamen und Roten Weinlaubblättern. Beide reduzieren bestehende Wassereinlagerungen (Ödeme), verhindern deren Neubildung und wirken entzündungshemmend. Der Trockenextrakt des Roten Weinlaubblatts verbessert zudem die Sauerstoffversorgung im Beingewebe und verringert Schmerzen.

Wann eignet sich die Eigentherapie?

„Pflanzliche Arzneimittel können besonders im Anfangsstadium der Erkrankung und begleitend zu einer Kompressionstherapie einen gewissen Erfolg bringen“, berichtet die Apothekerin Günther. „Sie wirken allerdings nur bei regelmäßiger Einnahme in ausreichend hoher Dosierung und erst nach einem Zeitraum von einigen Wochen.“ Es gibt sie rezeptfrei in der Apotheke. Die Expertin warnt jedoch vor einer Selbstmedikation bei Schwangeren, Diabetikern und Patienten mit schwerwiegenden Grunderkrankungen. Auch wenn die Betroffenen unter Hautveränderungen oder schlecht heilenden Wunden leiden, sollte lieber der Arzt aufgesucht werden, rät Günther.

Quelle: Barmer

Von: Sandra Göbel