Gesundheit heute

Ärzt*in oder Heilpraktiker*in?

Grundsätzlich gilt: Eine Patient*in fährt mit der Person am besten, der sie vertraut.

Da Ärzt*innen jedoch über ein breiteres medizinisches Wissen verfügen, ist eher gewährleistet, dass sie richtige Diagnosen stellen und Verschlechterungen rasch erkennen. Auch stehen Ärzt*innen zusätzliche Methoden zur Verfügung und gegebenenfalls ist die Überweisung zur Spezialist*in eine weitere Option.

Wer sich nicht sicher ist, ob die Komplementärmedizin das richtige ist, könnte mit einer Ärzt*in, die beides anbietet, Schul- und Komplementärmedizin, gut beraten sein.

Die Kostenübernahme für naturheilkundliche Verfahren ist ein kompliziertes Thema, das von Kasse zu Kasse etwas unterschiedlich gehandhabt wird. Zudem unterscheiden sich Privatkassen und gesetzliche Krankenkassen, und die verschiedenen verfügbaren Zusatzversicherungen für naturheilkundliche Leistungen folgen ebenfalls eigenen Regeln. Vom Gesetzgeber sind zumindest die gesetzlichen Krankenversicherungen angewiesen, nur wissenschaftlich fundierte Therapien zu erstatten.

Neuerdings bezahlen manche gesetzliche Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen eine homöopathische Behandlung, und – bei Kindern unter 12 Jahren – sogar die homöopathischen Arzneien. Ähnliches gilt für die Akupunktur, die zumindest für bestimmte Indikationen zur Kassenleistung geworden ist. Nicht verschreibungspflichtige, naturheilkundliche Arzneimittel müssen generell selbst bezahlt werden. Der Besuch bei der Heilpraktiker*in wird grundsätzlich nicht erstattet.

Bei diesen undurchschaubaren Verhältnissen kann nur eines geraten werden: Mit der Kasse reden, welche Leistungen sie übernimmt und welche nicht – am besten vor Aufnahme einer Therapie. Einige Ärzt*innen lehnen übrigens die Abrechnung über die Kasse auch dann ab, wenn sie genehmigt wird: Denn bei der Abrechnung als Kassenleistung (nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab - das bundesweite Vergütungssystem im deutschen Gesundheitswesen) erhalten sie viel weniger Geld als bei der Abrechnung als Selbstbezahlung nach der bundesweiten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Oder die Ärzt*in verlangt Zuzahlungen, was allerdings oft sogar rechtswidrig ist.

Für Privatkassen sind die Regelungen anders – immerhin bieten jüngere Verträge eine gewisse Rechtssicherheit, weil dort bestimmte Verfahren explizit in Bezug auf die Kostenerstattung ein- oder ausgeschlossen sind. Die Verhältnisse in der Schweiz und in Österreich sind nicht weniger kompliziert. Auch hier gilt: nachfragen!

Weiterlesen:

  • Anbieter komplementärmedizinischer Leistungen
  • Naturheilverfahren realistisch nutzen
  • Natürlich heilen, aber wie?

Von: Dr. med. Herbert Renz-Polster in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014).
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Heuschnupfen bei Kindern behandeln

Heuschnupfen bei Kindern behandeln

Mittel aus der Komplexhomöopathie

Laufende Nase, tränende Augen und Niesattacken – Heuschnupfen betrifft auch immer häufiger Kinder. Bei vielen Eltern stehen naturheilkundliche Mittel hoch im Kurs. Ein Überblick über homöopathische Komplexmittel bei Pollenallergie.

Inzwischen leiden bis zu 25 Prozent der Kinder unter einer Allergie. Die ersten Beschwerden treten meist im Kindergartenalter oder später auf. Bei erstmaligen Auftreten von allergieverdächtigen Symptomen wie Niesen oder Augenbrennen, ist ein Allergietest beim Kinderarzt zu empfehlen. Ist die Diagnose Heuschnupfen gesichert, bietet die Homöopathie verschiedene Einzel- und Komplexmittel zur Behandlung an. Das wichtigste Einzelmittel gegen Heuschnupfen ist der Kleine Goldregen (Galphimia glauca, Thryallis glauca). Es ist in Globuli-Form erhältlich und auch in der Prävention bewährt. Jeden Tag 5 Globuli Galphimia glauca D12 reduziert die Allergiebereitschaft. Der Behandlungsbeginn liegt am besten 2 Wochen vor der Pollensaison.

Komplexhomöopathie: Auf Altersbeschränkung achten

In den homöopathischen Komplexmitteln wird der der Kleine Goldregen mit weiteren Wirkstoffen kombiniert, etwa mit Kürbisschwämmchen (Luffa), dem Botenstoff Histamin oder der Ballonrebe (Cardiospermum). Achten Sie immer auf die Altersbeschränkung der Mittel. Für Säuglinge im 1. Lebensjahr ist beispielsweise nur ein einziges Mittel zugelassen: Luffeel® comp. Tabletten. Kleinkinder zwischen 1 und 5 Jahren können alternativ mit Pascallerg® Tabletten behandelt werden. Für Kinder ab 6 Jahren sind weitere Produkte erhältlich: Klosterfrau allergin® Globuli und Heuschnupfenmittel DHU®.

Hinweis: Achten Sie auf die speziellen Dosierungen für Kinder! Sie finden die Dosierung in der Packungsbeilage oder können Sie bei Ihrem Apotheker erfragen.

Ergänzend zu den homöopathischen Komplexmitteln haben sich Nasensprays bewährt. Ihr Apotheker empfiehlt Ihnen individuell ein geeignetes Präparat, das die Nasenschleimhaut nicht unnötig reizt oder austrocknet. Zu empfehlen sind 1–2 Sprühstöße pro Tag, im Akutfall auch öfter.

Tipps für den Alltag

Zusätzlich zu der medikamentösen Therapie lindern verschiedene Verhaltensweisen die Beschwerden von allergiegeplagten Kindern:

  • Lüften Sie morgens zwischen 6 und 8 Uhr einmal kräftig stoß. Den Rest des Tages Türen und Fenster möglichst geschlossen halten.
  • Bringen Sie Pollenschutzgitter vor den Fenstern an.
  • Waschen Sie dem Kind jeden Abend gründlich die Haare. Bewahren Sie Kleidung, die draußen getragen wurde, nicht im Kinderzimmer auf.
  • Verlegen Sie während der Pollenflugsaison mehr Aktivitäten nach drinnen.
  • Statten Sie ihren Staubsauger mit einem Feinstaubfilter aus und saugen Sie regelmäßig die Wohnung.
  • Lassen Sie einen Pollenfilter in Ihr Auto einbauen.

Quelle: Dr. rer. nat. Daniela Birkelbach: Komplexhomöopathie für Pollen-geplagte Kinder. In: PTA heute, Nr. 12, Juni 2016, S. 90–92

Von: Sandra Göbel; Bild: Serhiy Kobyakov/Shutterstock