Gesundheit heute

Ärzt*in oder Heilpraktiker*in?

Grundsätzlich gilt: Eine Patient*in fährt mit der Person am besten, der sie vertraut.

Da Ärzt*innen jedoch über ein breiteres medizinisches Wissen verfügen, ist eher gewährleistet, dass sie richtige Diagnosen stellen und Verschlechterungen rasch erkennen. Auch stehen Ärzt*innen zusätzliche Methoden zur Verfügung und gegebenenfalls ist die Überweisung zur Spezialist*in eine weitere Option.

Wer sich nicht sicher ist, ob die Komplementärmedizin das richtige ist, könnte mit einer Ärzt*in, die beides anbietet, Schul- und Komplementärmedizin, gut beraten sein.

Die Kostenübernahme für naturheilkundliche Verfahren ist ein kompliziertes Thema, das von Kasse zu Kasse etwas unterschiedlich gehandhabt wird. Zudem unterscheiden sich Privatkassen und gesetzliche Krankenkassen, und die verschiedenen verfügbaren Zusatzversicherungen für naturheilkundliche Leistungen folgen ebenfalls eigenen Regeln. Vom Gesetzgeber sind zumindest die gesetzlichen Krankenversicherungen angewiesen, nur wissenschaftlich fundierte Therapien zu erstatten.

Neuerdings bezahlen manche gesetzliche Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen eine homöopathische Behandlung, und – bei Kindern unter 12 Jahren – sogar die homöopathischen Arzneien. Ähnliches gilt für die Akupunktur, die zumindest für bestimmte Indikationen zur Kassenleistung geworden ist. Nicht verschreibungspflichtige, naturheilkundliche Arzneimittel müssen generell selbst bezahlt werden. Der Besuch bei der Heilpraktiker*in wird grundsätzlich nicht erstattet.

Bei diesen undurchschaubaren Verhältnissen kann nur eines geraten werden: Mit der Kasse reden, welche Leistungen sie übernimmt und welche nicht – am besten vor Aufnahme einer Therapie. Einige Ärzt*innen lehnen übrigens die Abrechnung über die Kasse auch dann ab, wenn sie genehmigt wird: Denn bei der Abrechnung als Kassenleistung (nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab - das bundesweite Vergütungssystem im deutschen Gesundheitswesen) erhalten sie viel weniger Geld als bei der Abrechnung als Selbstbezahlung nach der bundesweiten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Oder die Ärzt*in verlangt Zuzahlungen, was allerdings oft sogar rechtswidrig ist.

Für Privatkassen sind die Regelungen anders – immerhin bieten jüngere Verträge eine gewisse Rechtssicherheit, weil dort bestimmte Verfahren explizit in Bezug auf die Kostenerstattung ein- oder ausgeschlossen sind. Die Verhältnisse in der Schweiz und in Österreich sind nicht weniger kompliziert. Auch hier gilt: nachfragen!

Weiterlesen:

  • Anbieter komplementärmedizinischer Leistungen
  • Naturheilverfahren realistisch nutzen
  • Natürlich heilen, aber wie?

Von: Dr. med. Herbert Renz-Polster in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014).
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Pflanzliche Arznei richtig einsetzen

Apotheker*innen unterstützen Patient*innen bei der Wahl eines wirkungsstarken und verträglichen Pflanzenpräparats.

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Genaue Zusammensetzung ist wichtig

Egal ob Erkältung, Bauchschmerzen oder Blasenentzündung: Viele Menschen vertrauen auf die Wirkung pflanzlicher Arzneimittel. Allerdings gibt es oft große Unterschiede zwischen den Präparaten. Diese Tipps helfen beim Einkauf.

Geheime Rezepturen

„Wenn auf der Packung nur 'enthält Efeublätter' steht, heißt das gar nichts“, meint der Apotheker Prof. Dr. Robert Fürst. Denn nicht nur die enthaltene Pflanzenarzt, sondern auch Herstellungsprozess und zusätzliche Inhaltsstoffe bestimmen die Wirkung des Arzneimittels. Fürst erklärt: „Über die Qualität eines pflanzlichen Medikaments entscheidet, aus welchem Pflanzenteil und vor allem wie der verwendete Extrakt hergestellt wurde. Das ist oft ein Firmengeheimnis." Ob ein pflanzliches Arzneimittel wirkt, kann deshalb immer nur für das jeweilige Produkt untersucht werden. Bei Nachahmerprodukten sind diese Wirksamkeitsnachweise mit Vorsicht zu genießen.

Traditionelle Arzneimittel

Wer sich unsicher ist, wirft am besten ein Blick auf die Packung. Wird das Präparat dort als „traditionelles Arzneimittel“ beworben, ist die Wirksamkeit in der Regel noch nicht in klinischen Studien untersucht worden. Fürst stellt klar: „Das bedeutet nicht automatisch, dass das Medikament nicht wirksam ist. Die Wirksamkeit wurde aber nicht in klinischen Studien nachgewiesen.“

Apothekenpflichtige Produkte garantieren Qualität

Fast alle Pflanzen enthalten mehr als einen Wirkstoff. Doch damit die pflanzlichen Stoffe wirken, müssen sie hoch genug dosiert sein. Produkte aus Drogerie- und Supermärkten enthalten allerdings oft zu wenig Wirkstoff. Vertrauenswürdig sind apothekenpflichtige Produkte, die als Arzneimittel eingestuft sind. Sie müssen ihre Wirksamkeit erst in jahrelangen Zulassungsverfahren beweisen.

Auch die Qualität und Sicherheit des Produkts steht dort auf dem Prüfstand. Pflanzliche Arzneimittel aus der Apotheke werden außerdem nur aus geprüften Rohstoffen hergestellt und regelmäßig auf Schadstoffe untersucht. Um ein geeignetes und wirkungsvolles pflanzliches Präparat zu erhalten, sollten Patient*innen sich bei der Auswahl eines pflanzlichen Medikaments in der Apotheke beraten lassen.

Quelle: Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

Von: Sandra Göbel; Bild: Yala/Shutterstock.com