Gesundheit heute

Ästhetische Chirurgie im Ausland

Osteuropäisches Ausland. Die Kosten für Schönheitsoperationen in Polen, Tschechien und Ungarn liegen deutlich unter denen in Deutschland, und der Service ist besser geworden. Deutschsprachige Betreuung ist schon länger Standard, neu sind (angeblich) in Deutschland ausgebildete Ärzte mit deutschem Facharztzeugnis. Auch Rechtssicherheit wird versprochen, was aber eher nach Theorie klingt. Da sich Regressforderungen bei ärztlichen Kunstfehlern in Deutschland schon schwer durchsetzen lassen, werden sie in Russland nahezu aussichtslos sein. Deswegen ist gerade von schwerwiegenden Eingriffen wie z. B. Fettabsaugungen im Ausland abzuraten.

Darüber hinaus sind die hygienischen Vorschriften und Überwachungen durch kassenärztliche Vereinigungen, Gewerbeaufsichtsämter und Gesundheitsämter in Deutschland sicherlich strenger als im östlichen Ausland.

Grundregel Nr. 1 für Schönheitsoperationen im Ausland: Verzichten Sie auf Vermittlungsagenturen und Veranstalter, suchen Sie selbst einen Arzt und planen Sie Ihre Reise selbst. Nehmen Sie sich genügend Zeit und schauen Sie mehrere Kliniken an, lassen Sie sich alles zeigen. Vereinbaren Sie Termine für persönliche Beratungsgespräche. Für die Arztsuche gelten die gleichen Tipps wie für Deutschland.

Unterschreiben Sie den Behandlungsvertrag grundsätzlich zu Hause und nicht sofort vor Ort (seriöse Anbieter bieten das von sich aus an). Das Mehr an Sicherheit und das bessere Gefühl, das Sie nach einer sorgfältigen Entscheidungsfindung haben werden, machen die Zusatzkosten für die zweite Reise wett.

Bei Vorerkrankungen wie stärkerem Bluthochdruck oder koronarer Herzkrankheit sollten Sie sich, wenn überhaupt, grundsätzlich nur in Ihrer näheren Umgebung behandeln lassen.

Südamerika, Asien und andere Regionen. Selbstverständlich gibt es auch in Brasilien Dutzende Schönheitschirurgen von Weltruf und in Indien Tausende hervorragend ausgebildete Ärzte, die die polnischen und ungarischen Preise nochmals unterbieten. Wer aber keine ausgeprägte Erfahrung mit Fernreisen hat, weder Englisch noch die Landessprache routiniert beherrscht oder sich von einer entsprechend versierten Person begleiten lassen kann, sollte die Finger von solchen Angeboten lassen. Denn eines ist sicher: Wenn beim Eingriff etwas schiefgeht, wird Ihnen niemand helfen, und schon die Organisation eines vorzeitigen Rückflugs kann zum Alptraum und im Fall verminderter Transportfähigkeit zum finanziellen Fiasko werden.

Von: Dr. Nicole Schaenzler, Dr. Hans-Hermann Wörl, dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitung und Aktualisierung: Dr. med. Sonja Kempinski
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Botox: Nicht nur gegen Falten

Nervengift vielseitig einsetzbar

Botulinumtoxin kennen die meisten als Botox aus der Schönheitschirurgie. Doch das Nervengift hilft nicht nur gegen Falten, sondern auch gegen Erkrankungen.

Chronische Migräneattacken verursachen ein kaum vorstellbares Leid. Viele Betroffene hatten lange Zeit keine andere Wahl als die ständig wiederkehrenden heftigen Kopfschmerzen auszuhalten – bis die vorbeugende Wirkung von Botulinumtoxin entdeckt wurde. Das unter dem Handelsnamen Botox® bekannte Nervengift hemmt die Erregungsübertragung von Nervenzellen und verringert die Anzahl der Schmerzattacken bei vielen Migräne-Patienten deutlich.

Meilenstein in der Therapie der Reizblase

Die Zulassung zur Migräne-Prophylaxe im Jahr 2011 ist nur einer von vielen Erfolgen von Botox. Zwei Jahre später wurde der Wirkstoff zur Behandlung der Reizblase zugelassen – laut Experten ein Meilenstein in der Therapie. Auch gegen übermäßiges Schwitzen, Zähneknirschen und verschiedene Formen von Spasmen setzen Ärzte Botox erfolgreich ein. Mittlerweile diskutieren Mediziner die Anwendung bei Depressionen.

Medizinische Botox-Behandlung eventuell erstattungsfähig

Bei medizinischen Botox-Behandlungen können Patienten auf eine Kostenübernahme hoffen. Dies hängt allerdings von der Krankheitsgeschichte des Patienten und der Schwere seiner Erkrankung ab. „Patienten, deren Arzt eine Botox-Therapie auf Privatrechnung durchführen möchte, sollten sich wie bei allen individuellen Gesundheitsleistungen an ihre Krankenkasse wenden“, rät Heinz-Ulrich König von der Siemens-Betriebskrankenkasse. „Diese kann beraten, ob die Leistung tatsächlich keine Kassenleistung ist und gegebenenfalls bei der Suche nach einer Alternativtherapie helfen.“

Quelle: SBK, Pharmazeutische Zeitung

Von: Leonard Olberts