Gesundheit heute

Fürsorge in den letzten Stunden

Sterbende nehmen häufig noch wahr, was um sie herum gesprochen und getan wird, obwohl sie selbst nicht mehr reagieren können. Dies kann Chance und Trost für Angehörige sein, denn es besteht immer die Möglichkeit, dass Schwerstkranke auch in scheinbar tiefer Bewusstlosigkeit spüren, wenn man sie berührt, und verstehen, was man ihnen sagt.

Die fachliche, medizinische Pflege tritt jetzt in den Hintergrund. Stattdessen kommt es darauf an, die Bedürfnisse des Betroffenen noch einmal ganz genau zu spüren: ihn zu halten und zu streicheln, ihm zuzureden oder zu schweigen, die von ihm gewünschte Musik aufzulegen oder den von ihm verlangten Geistlichen zu rufen, ihm noch einmal etwas zu trinken zu geben oder ihn einfach in Ruhe zu lassen. Menschliche Nähe kann für Sterbende sehr wichtig sein. Es kann aber auch das Bedürfnis bestehen, den letzten Schritt allein zu gehen. Auch dieser Wunsch sollte akzeptiert werden, wenn es auch schwer fällt.

Das Eintreten des Todes

Die unmittelbare Nähe des Todes (Todeseintritt) kann nicht an eindeutigen Kriterien festgemacht werden, häufig ist sie aber zu erahnen an folgenden Zeichen:

  • Der Sterbende ist plötzlich unruhig und zugleich teilnahmslos und reagiert nicht mehr auf seine Umwelt.
  • Die Augen sind geöffnet oder halbgeöffnet, aber sie scheinen nichts wahrzunehmen.
  • Die Pupillen reagieren immer weniger auf Lichteinwirkung.
  • Die Atmung wird flacher, manchmal sind Rasselgeräusche hörbar, eventuell sind Aussetzer, also Atempausen von 10–20 Sekunden zu beobachten.
  • Die Haut wird blass, bläulich marmoriert und kalt.
  • Der Puls wird schwächer, schnell und setzt manchmal aus.
  • Der Blutdruck ist niedrig oder kaum noch messbar.

Der Tod tritt ein, wenn Herzschlag und Atmung aufhören. Was manchmal wie der allerletzte Atemzug aussieht, wird nach einigen Minuten häufig noch mit ein oder zwei langen Seufzer-Atemzügen vollendet.

Schuldgefühle entstehen ganz zwangsläufig, wenn Sie genau im Augenblick des Todes nicht beim Sterbenden waren. Die Erfahrung zeigt aber, dass Sterbende häufig dann ihren letzten Atemzug tun, wenn sie alleine sind. Sie sollten also nichts Unmögliches von sich verlangen – erst recht nicht im Nachhinein.

Von: Dipl.-Pflegew. (FH) Carmen Happe, Ruth Mamerow, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitung und Aktualisierung: Dr. med. Sonja Kempinski
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Zweitmeinung zur Hüftprothese

Das Einpflanzen einer künstlichen Hüfte und ihre Funktion werden häufig an Modellen aus Kunststoff erklärt.

Zweitmeinung zur Hüftprothese

Ab 2024 möglich

Bei ausgeprägter Arthrose wird oft das Einsetzen eines künstlichen Hüftgelenks empfohlen. Doch viele Betroffene sind unsicher, ob das wirklich die beste Maßnahme ist. Ab 2024 gibt´s Entscheidungshilfe: Wer eine Hüftprothese bekommen soll, kann sich auf Kassenkosten eine zweite Meinung dazu einholen.

Wenn nichts anderes mehr hilft

In Deutschland werden pro Jahr etwa 240 000 künstliche Hüftgelenke (Hüftendoprothese) eingesetzt. In etwa 75% wird der Gelenkersatz aufgrund von Arthrose nötig. Empfohlen wird eine neue Hüfte nur dann, wenn alle anderen Maßnahmen zur Behandlung der Arthrose ausgeschöpft sind. Dazu gehören schmerz- und entzündungshemmende Medikamente, Krankengymnastik, Physiotherapie und die Anpassung der Belastung.

Es ist nicht ganz einfach, bei einer Hüftgelenksarthrose den besten Zeitpunkt für das Einsetzen einer Endoprothese zu finden. Operiert man zu spät, kann das Ergebnis darunter leiden. Z.B. wenn das Gelenk schon zu eingesteift war, um durch die Prothese die volle Bewegung zurückzuerlangen. Oder wenn sich das Schmerzgedächtnis nicht „löschen“ lässt, Schmerzen also trotz reibungslos funktionierender neuer Hüfte weiter bestehen bleiben. In seltenen Fällen ist vielleicht auch der Gelenkersatz gar nicht die richtige Entscheidung für die Betroffene.

Anspruch auf eine qualifizierte zweite Meinung

Auch wenn die behandelnde Ärzt*in nach bestem Wissen und Gewissen zum Hüftersatz rät – oft bleibt bei den Betroffenen eine gewisse Unsicherheit zurück. Da hilft eine neue Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GbA). Danach haben gesetzlich Krankenversicherte in Zukunft das Recht, sich eine zweite Meinung einzuholen, wenn ihnen ein Hüftgelenksersatz oder der Austausch ihrer Hüftprothese empfohlen wird. Die Kosten dafür übernimmt die Krankenkasse.

Ärzt*innen für die Zweitmeinung findet man im Netz

Die Zweitmeinung gibt es von speziell qualifizierte Fachärzt*innen, im Fall der Hüftgelenksprothese z.B. aus dem Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie. Sie beraten die Patient*innen darüber, ob der geplante Eingriff medizinisch notwendig ist und ob es eventuell doch Behandlungsalternativen gibt.

Zweitmeinungsberechtigte Ärzt*innen findet man im Internet unter www.116117.de/zweitmeinung. Auch die Krankenkassen beraten darüber, wer in der Nähe eine Zweitmeinung abgeben darf. Zu welchem der ermächtigten Fachleute man schließlich geht, entscheidet die Betroffene dann selbst.

Quellen: GbA, Ärztezeitung

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / Cavan Images / R.Maghdessian