Gesundheit heute

Juristische Fragen am Ende des Lebens

Wer eine palliativmedizinische Versorgung möchte, will sehr oft keine maximale medizinische Weiterbehandlung. Diese Willenserklärung ist solange kein Problem und vom Arzt ohne Wenn und Aber zu akzeptieren, solange der Patient in vollem Umfang geschäftsfähig ist. Oft ist dies aber nur noch mit Einschränkungen der Fall. Gerade ältere Menschen schätzen in dieser Lebensphase komplizierte medizinische Sachverhalte nicht mehr richtig ein. Das ändert aber nichts an dem Recht des Patienten, bis zum Schluss selbst über seine Behandlung oder Nichtbehandlung zu entscheiden. In einer Patientenverfügung können sie deshalb schon zu einem frühen Zeitpunkt ihren Willen festhalten.

Seit dem 1. September 2009 ist in Deutschland ein neues Patientenverfügungsgesetz (PatVerfG) in Kraft. Danach sind Patientenverfügungen für Ärzte und Betreuer verpflichtend. Die Bestimmungen aus der Patientenverfügung sind damit wichtiger als die Tatsache, wie der Arzt eine Krankheitslage einschätzt. Er muss sie unabhängig von Art oder Stadium der Verletzung bzw. Krankheit beurteilen. Das schließt ein, dass er unter Umständen das Ziel zurückstellen muss, Leben zu erhalten. Patientenverfügungen haben seither zudem eine größere Reichweite. Nun gelten sie auch bei Erkrankungen wie Wachkoma und Demenz, selbst wenn der Tod zeitlich noch nicht absehbar ist. Patienten können außerdem für möglicherweise eintretende Krankheitsfälle bereits im Vorfeld festlegen, welche Therapien sie wollen und welche nicht. Voraussetzung ist, dass die Verfügung schriftlich vorliegt. Um eine Patientenverfügung zu widerrufen, gilt dagegen auch eine mündliche Äußerung.

Patientenverfügungen mit einer Auflistung von 120 Situationen – wie sie in den USA üblich sind – binden den Arzt in ein Handlungskorsett, in dem er sich nicht viel bewegen kann, was sich letztlich oft sogar gegen die Interessen des Patienten richtet, der irgendetwas angekreuzt hat, das er nicht absehen konnte und was dann im Ernstfall auch nicht mehr seinen aktuellen Interessen entspricht.

Ist der Patient nur noch eingeschränkt geschäftsfähig, und kann er sich nicht mehr eindeutig artikulieren, müssen die Angehörigen den mutmaßlichen Willen des Patienten darstellen. Sie dürfen aber nur „übersetzen“ und nicht ihre eigenen Vorstellungen oder gar Interessen in den Vordergrund rücken. Das aber findet oft statt. Deshalb stellen die Ärzte die Äußerungen der Angehörigen über den vermeintlichen Willen des Patienten häufig infrage.

Hier hilft die Vorsorgevollmacht. Sie bevollmächtigt eine Vertrauensperson, im Fall der Geschäftsunfähigkeit rechtswirksam zu handeln. Ihre Erklärungen sind verbindlich. Einzelne Kompetenzen wie Finanzgeschäfte, Gesundheitsangelegenheiten, Aufenthaltsbestimmungen etc. sollten darin klar festgelegt sein. Eine „natürliche“ Vorsorgevollmacht kennt der Gesetzgeber nur für Eltern minderjähriger Kinder, auch wenn viele Ärzte und Gerichte ein gleiches Recht auch Ehegatten zuerkennen.

Sowohl Patientenverfügungen als auch Vorsorgevollmachten gelten nach dem neuen Gesetz zeitlich unbegrenzt. Dennoch ist es hilfreich, regelmäßig zu überprüfen, ob die einmal festgelegte Verfügung immer noch den eigenen Wünschen entspricht. Patienten können dann die Aktualität mit einem kurzen entsprechenden Hinweis mit Datum und Unterschrift bekunden. Aber auch ein Widerruf oder Änderungen sind jederzeit möglich. Es reicht aus, diese Entscheidungen mündlich zu äußern – etwa gegenüber dem behandelnden Arzt oder nahen Angehörigen.

Auch wenn Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gewissenhaft formuliert sind, treten bei der Anwendung mitunter Probleme auf. Es ist schwierig, im Vorfeld exakte Beschreibungen aller erdenklichen Krankheitssituationen zu leisten. Daher deckt eine Verfügung nicht immer alle möglichen Behandlungswünsche vollständig ab. Wer möchte, kann sich bei der Erstellung von einem Arzt unterstützen lassen. Die Krankenkassen zahlen diese Beratungsleistung allerdings nicht.

Weiterführende Informationen

  • G. Geckle; M. Bonefeld: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, Haufe 2009. Erläutert das neue Gesetz und gibt Hinweise zum richtigen Verfassen der Verfügungen.

Von: Dipl.-Pflegew. (FH) Carmen Happe, Ruth Mamerow, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitung und Aktualisierung: Dr. med. Sonja Kempinski
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Beim Entwässern auf Natrium achten

Vor allem zu Beginn einer Entwässerungstherapie sollte gut auf Nebenwirkungen geachtet werden.

Beim Entwässern auf Natrium achten

Vorsicht mit Diuretika

Entwässerungsmittel werden bei vielen Erkrankungen eingesetzt. Eine Wirkstoffgruppe, die Thiazide, führt häufig zu einem Natriummangel im Blut. Und das vor allem zu Beginn der Therapie.

Von Müdigkeit bis Koma

Ob Wasser in den Beinen (Ödeme), Bluthochdruck oder Herzschwäche: Bei all diesen Erkrankungen gehört es zur Therapie, Flüssigkeit über die Niere aus dem Körper auszuschwemmen. Neben anderen Entwässerungsmitteln (Diuretika) werden dafür häufig Thiazide eingesetzt. Sie führen dazu, dass die Niere vermehrt Natrium und dadurch auch vermehrt Wasser ausscheidet.

Wie alle Medikamente haben auch Thiazide Nebenwirkungen. Die häufigsten betreffen den Elektrolythaushalt. Durch die gesteigerte Ausscheidung von Natrium droht ein Natriummangel, der sich auf verschiedene Arten bemerkbar macht. So kommt es bei den Betroffenen zu Müdigkeit und Lethargie, die vor allem bei älteren Patient*innen häufig zu Stürzen führen. Ist der Mangel an Natrium sehr ausgeprägt, drohen Muskelkrämpfe und Krampfanfälle, im schlimmsten Fall sogar ein Koma.

Risiko fast verdreifacht

Wie oft es zu einem Natriummangel unter einer Thiazidtherapie kommt, hat eine dänische Arbeitsgruppe untersucht. Sie verglich in zwei Studien die Auswirkung einer Hochdrucktherapie auf den Natriumhaushalt. Die mehr als 170 000 Patient*innen bekamen entweder ein Hochdruckmedikament allein oder ein Hochdruckmedikament plus Thiazid.

Das Risiko für einen Natriummangel wurde durch eine Therapie mit einem Thiazid fast verdreifacht. Am höchsten war es in den ersten Monaten der Behandlung. Auch die Dosis des Diuretikums war entscheidend: Je höher die tägliche Einnahmemenge, desto häufiger war der Natriummangel. Einen weiteren Einfluss hatte das Alter der Patient*innen: Mit den Jahren stieg das Risiko kontinuierlich an.

Bei Warnzeichen zur Ärzt*in

Diese Studie zeigt, dass man vor allem zu Beginn einer Behandlung mit Thiaziddiuretika aufmerksam sein sollte. Ärzt*innen müssen regelmäßig den Natriumspiegel im Blut messen. Und für Patient*innen ist es wichtig zu wissen, welche Beschwerden auf einen Natriummangel hindeuten. Bei einer unerklärbaren Müdigkeit oder Muskelkrämpfen sollten sie unverzüglich die Hausärzt*in informieren bzw. aufsuchen.

Quelle: Annals of Internal Medicine

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / Viacheslav Iakobchuk / Alamy / Alamy Stock Photos