Gesundheit heute

Sterbehilfe

Man unterscheidet zwei Formen der Sterbehilfe:

Aktive Sterbehilfe ist die bewusste Tötung auf Verlangen, insbesondere auch bewusste Tötung mittels eines Medikaments, z. B. durch Verabreichung einer Überdosis bestimmter Medikamente. Sie ist nach geltendem Recht in Deutschland und Österreich verboten und wird als Beihilfe zum Selbstmord strafrechtlich verfolgt.

Passive Sterbehilfe bedeutet die Unterlassung von Maßnahmen wie z. B. künstliche Beatmung, Dialyse oder Sondenernährung, die lebensverlängernd oder sterbeverzögernd wirken. Die passive Sterbehilfe wird in vielen Staaten toleriert, so auch in den deutschsprachigen Ländern.

Der Konflikt. Der Wunsch zu sterben entsteht immer dann, wenn die Zukunft unerträglich erscheint. Bei unheilbar Kranken ist der Wunsch nach Sterbehilfe Ausdruck von Angst vor einem menschenunwürdigen Zugrundegehen, vor unerträglichen Schmerzen und vor der Unfähigkeit, elementarste Tätigkeiten wie Essen, Trinken und Ausscheiden selbst ausführen zu können.

Mithilfe der modernen Medizintechnik ist es möglich, Menschen z. B. monatelang im Wachkoma zu halten, einem Schwebezustand zwischen Leben und Tod, oder den Tod aussichtslos an Krebs Erkrankter durch Ernnährungssonden und andere Interventionen hinauszuzögern.

So ist es der Medizin heute sehr oft möglich, das Sterben unheilbar kranker Menschen um Tage, wenn nicht um Wochen aufzuschieben, indem z. B. bei zum Tode führenden Herzrhythmusstörungen wiederbelebt wird, bei tödlichem Flüssigkeitsverlust künstlich ernährt und bei tödlichem Nachlassen des Atemanreizes künstlich beatmet wird.

Daraus ist ein ethisches Dilemma entstanden: Denn niemand will unnötig leiden, und die meisten wünschen sich, in einer solchen im wahrsten Sinne des Wortes hoffnungslosen Situation „aus den Krallen der modernen Medizin befreit zu werden“, wie es z. B. die Gesellschaft für humanes Sterben in Worte fasst. So hat jeder Arzt die Unterlassung sterbeverzögernder Maßnahmen schon erlebt oder akzeptiert oder anderweitig verantwortet.

Auf der anderen Seite: Wer der Sterbehilfe das Wort redet, begibt sich auf einen schmalen Grat. Die ethischen Probleme beginnen schon damit, dass in der Praxis der Wille des Betroffenen nur selten wirklich feststeht. Und auch die „Aussichtslosigkeit“ einer Erkrankung mag für die Fälle monate- und jahrelangen Wachkomas zwar eindeutig gegeben sein – aber viele Ärzte haben Fälle erlebt, wo scheinbar hoffnungslos erkrankte Patienten sich wieder erholten.

Die praktischen Fragen sind jedoch die schwierigsten: Wie wird verhindert, dass ein Recht auf Sterbehilfe missbraucht wird? Von Erben, die schneller erben wollen, von Krankenhäusern, die in Zeiten der Fallpauschalen teure „Fälle“ loswerden wollen, von Ärzten, die Behandlungsfehler vertuschen möchten? Für diese Fragen gibt es zwar Ansätze einer Antwort, wie z. B. die Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung aus dem Jahr 2004, aber keine allgemein akzeptierten und für praktikabel erachteten Lösungen.

Viele Ärzte und Pflegende tun sich deshalb schwer mit der Sterbehilfe – und ganz besonders die in der Palliativmedizin tätigen Pflegenden und Mediziner. Sie erleben, dass viele Menschen ein pauschales Recht auf Sterbehilfe deshalb einfordern, weil sie Angst davor haben, in den letzten Tagen und Wochen alleine gelassen zu werden und große Schmerzen unbehandelt aushalten zu müssen. Doch diese Probleme sind heute lösbar – wie die Zufriedenheit der meisten Patienten und ihrer Angehörigen zeigt, die palliativmedizinische Leistungen in Anspruch genommen haben.

Die Palliativmedizin setzt genau da an, wo der Wunsch nach Sterbehilfe in der Regel seinen Ausgang nimmt: bei der Angst vor unerträglichen Schmerzen und bei der Angst vor dem totalen Verlust der Menschenwürde. Sie schafft (fast immer) Lebensqualität statt nur ein erträgliches und rasches Ende. Palliativmedizin und Palliativpflege können allerdings nicht in allen Fällen helfen – insbesondere, wenn die höheren geistigen Funktionen, wie Bewusstsein und die Fähigkeit zur Wahrnehmung und Kommunikation, schon am Erlöschen sind, sind ihre Möglichkeiten begrenzt.

Von: Dipl.-Pflegew. (FH) Carmen Happe, Ruth Mamerow, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitung und Aktualisierung: Dr. med. Sonja Kempinski
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Medikamente erhöhen Bruchrisiko

Wer unter Osteoporose leidet und Medikamente einnimmt, die die Bruchgefahr erhöhen, sollte dies mit der behandelnden Ärzt*in besprechen.

Medikamente erhöhen Bruchrisiko

Vorsicht bei Osteoporose

Menschen mit Osteoporose brechen sich leichter die Knochen als andere. Nehmen sie bestimmte Medikamente ein, steigt ihr Frakturrisiko noch weiter an.

Direkte und indirekte Wirkungen

Mit steigendem Alter erhöht sich nicht nur die Gefahr, eine Osteoporose zu entwickeln. Auch andere Erkrankungen sind bei Menschen fortgeschrittenen Alters häufiger. Das bringt die Knochen doppelt in Gefahr. Denn nicht nur die mangelnde Knochendichte lässt Wirbelkörper und Schenkelhälse schneller brechen. Viele der im Alter oft verschriebenen Medikamente erhöhen das Frakturrisiko zusätzlich.

Dabei sind mehrere Mechanismen am Werk. Einige Arzneimittel wirken sich unmittelbar negativ auf den Knochenstoffwechsel aus. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Krebstherapeutika. Andere begünstigen Frakturen, indem sie die Gefahr für Stürze erhöhen. Dies ist z. B. bei stark wirkenden Schlaf- und Beruhigungsmitteln der Fall. Sie machen oft benommen und unsicher beim Gehen.

Von Kortison bis Entwässerungsmittel

Vor allem eine langfristige Kortisoneinnahme über Tabletten schadet den Knochen erheblich. Bei Cremes mit Kortisonanteil kommt es darauf an, wie hoch der Wirkstoffgehalt der Creme ist und wie lange sie verwendet wird. Kortisonsprays scheinen dagegen keinen Einfluss auf den Knochen zu haben.

Neben Kortison erhöhen folgende Wirkstoffe die Gefahr für Knochenbrüche:

  • Protonenpumpeninhibitoren (PPI)
  • Sedativa (Beruhigungsmittel wie Benzodiazepine) und Antidepressiva vom Typ SSRI
  • Aromatasehemmer (Krebstherapeutika)
  • Glitazone (blutzuckersenkende Medikamente)
  • Antipsychotika, Antiepileptika, Parkinsonmittel
  • Opioide (Schmerzmittel)
  • Entwässerungsmittel (Schleifendiuretika wie Furosemid)

Noch riskanter in Kombination

Werden diese Mittel miteinander kombiniert, steigt die Bruchgefahr überproportional an. Insbesondere gilt dies bei der Einnahme von Opioiden mit Entwässerungsmitteln, Beruhigungs- oder Schlafmitteln, Protonenpumpenhemmern oder Antidepressiva vom SSRI-Typ.

Um die Knochenbruchgefahr zu verringern, sollte bei Menschen mit Osteoporose der Medikamentenplan regelmäßig von der behandelnden Ärzt*in überprüft werden. Oft lässt sich der eine oder andere Wirkstoff absetzen, ersetzen oder zumindest in der Dosis reduzieren.

Sturzprophylaxe nicht vergessen

Ist das nicht möglich, kann zumindest bei Entwässerungsmitteln der Einnahmezeitpunkt überdacht werden. Am besten nimmt man Diuretika morgens ein. Dann lässt sich der riskante nächtliche Toilettengang vermeiden.

Außerdem sollten alle Register der Sturzprophylaxe gezogen werden: Das bedeutet, die Sehkraft der Betroffenen zu prüfen, die Beleuchtung der Wohnung zu optimieren und Stolperfallen wie herumliegende Kabel oder rutschende Teppiche zu entfernen.

Quelle: pta heute, Ärztezeitung

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / SuperStock / Frank Siteman