Gesundheit heute
Sterbehilfe
Man unterscheidet zwei Formen der Sterbehilfe:
Aktive Sterbehilfe ist die bewusste Tötung auf Verlangen, insbesondere auch bewusste Tötung mittels eines Medikaments, z. B. durch Verabreichung einer Überdosis bestimmter Medikamente. Sie ist nach geltendem Recht in Deutschland und Österreich verboten und wird als Beihilfe zum Selbstmord strafrechtlich verfolgt.
Passive Sterbehilfe bedeutet die Unterlassung von Maßnahmen wie z. B. künstliche Beatmung, Dialyse oder Sondenernährung, die lebensverlängernd oder sterbeverzögernd wirken. Die passive Sterbehilfe wird in vielen Staaten toleriert, so auch in den deutschsprachigen Ländern.
Der Konflikt. Der Wunsch zu sterben entsteht immer dann, wenn die Zukunft unerträglich erscheint. Bei unheilbar Kranken ist der Wunsch nach Sterbehilfe Ausdruck von Angst vor einem menschenunwürdigen Zugrundegehen, vor unerträglichen Schmerzen und vor der Unfähigkeit, elementarste Tätigkeiten wie Essen, Trinken und Ausscheiden selbst ausführen zu können.
Mithilfe der modernen Medizintechnik ist es möglich, Menschen z. B. monatelang im Wachkoma zu halten, einem Schwebezustand zwischen Leben und Tod, oder den Tod aussichtslos an Krebs Erkrankter durch Ernnährungssonden und andere Interventionen hinauszuzögern.
So ist es der Medizin heute sehr oft möglich, das Sterben unheilbar kranker Menschen um Tage, wenn nicht um Wochen aufzuschieben, indem z. B. bei zum Tode führenden Herzrhythmusstörungen wiederbelebt wird, bei tödlichem Flüssigkeitsverlust künstlich ernährt und bei tödlichem Nachlassen des Atemanreizes künstlich beatmet wird.
Daraus ist ein ethisches Dilemma entstanden: Denn niemand will unnötig leiden, und die meisten wünschen sich, in einer solchen im wahrsten Sinne des Wortes hoffnungslosen Situation „aus den Krallen der modernen Medizin befreit zu werden“, wie es z. B. die Gesellschaft für humanes Sterben in Worte fasst. So hat jeder Arzt die Unterlassung sterbeverzögernder Maßnahmen schon erlebt oder akzeptiert oder anderweitig verantwortet.
Auf der anderen Seite: Wer der Sterbehilfe das Wort redet, begibt sich auf einen schmalen Grat. Die ethischen Probleme beginnen schon damit, dass in der Praxis der Wille des Betroffenen nur selten wirklich feststeht. Und auch die „Aussichtslosigkeit“ einer Erkrankung mag für die Fälle monate- und jahrelangen Wachkomas zwar eindeutig gegeben sein – aber viele Ärzte haben Fälle erlebt, wo scheinbar hoffnungslos erkrankte Patienten sich wieder erholten.
Die praktischen Fragen sind jedoch die schwierigsten: Wie wird verhindert, dass ein Recht auf Sterbehilfe missbraucht wird? Von Erben, die schneller erben wollen, von Krankenhäusern, die in Zeiten der Fallpauschalen teure „Fälle“ loswerden wollen, von Ärzten, die Behandlungsfehler vertuschen möchten? Für diese Fragen gibt es zwar Ansätze einer Antwort, wie z. B. die Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung aus dem Jahr 2004, aber keine allgemein akzeptierten und für praktikabel erachteten Lösungen.
Viele Ärzte und Pflegende tun sich deshalb schwer mit der Sterbehilfe – und ganz besonders die in der Palliativmedizin tätigen Pflegenden und Mediziner. Sie erleben, dass viele Menschen ein pauschales Recht auf Sterbehilfe deshalb einfordern, weil sie Angst davor haben, in den letzten Tagen und Wochen alleine gelassen zu werden und große Schmerzen unbehandelt aushalten zu müssen. Doch diese Probleme sind heute lösbar – wie die Zufriedenheit der meisten Patienten und ihrer Angehörigen zeigt, die palliativmedizinische Leistungen in Anspruch genommen haben.
Bei schwerer Handarthrose kann das Nähen zum Problem werden.
Was hilft bei Handarthrose?
Üble Schmerzen
Tabletten, Gelenkinjektionen oder Gele: Zur Linderung der Schmerzen bei Handarthrose gibt es viele medikamentöse Optionen. Doch welche davon ist am wirksamsten?
Vor allem Frauen betroffen
Viele Menschen leiden an einer Arthrose der Hände. Ursachen sind zum Beispiel genetische Faktoren, Gelenkverletzungen und Fehlbelastungen. Auch Hormone können eine Rolle spielen: Das zeigt sich daran, dass vor allem Frauen ab Beginn der Wechseljahre von der Handarthrose betroffen sind.
Drei Arten werden unterschieden: Die Arthrose der Finger, des Daumens und des Handgelenks. Allen gemeinsam ist der Schmerz. Um ihn zu bekämpfen, gibt es viele verschiedene Methoden. Sie reichen von der Einnahme von Schmerzmitteln bis hin zur Injektion ins Gelenk.
Kortisontabletten am effektivsten
Eine dänische Arbeitsgruppe hat jetzt anhand von 65 Studien untersucht, welche Methode am besten gegen den Arthroseschmerz hilft. Dabei wurden die Daten von fast 6000 Betroffenen analysiert. Es stellte sich heraus, dass im Vergleich zu einem Placebo (einem wirkungslosen Scheinmedikament) Glukokortikoide (Kortison) zum Schlucken am wirkungsvollsten waren. An zweiter Stelle standen nichtsteroidale Antirheumatika (NSAR) in Tablettenform, zu denen z.B. Ibuprofen, Acetylsalicylsäure und Diclofenac gehören.
Gelenkinjektionen ohne Effekt
Oft verschrieben werden bei der Handarthose Schmerzgele auf Basis von NSAR. Sie hatten dieser Analyse zufolge allerdings keinen Effekt auf die Arthroseschmerzen. Das Gleiche galt den Autor*innen zufolge für Gelenkinjektionen. Weder direkt ins Gelenk gespritzte Hyaluronsäure, noch Glukokortikoide waren besser als das Placebo. Ebenfalls als wirkungslos erwies sich Hydroxychloroquin, ein bei rheumatischen Erkrankungen oft verschriebener Wirkstoff.
Für die meisten der zahlreichenen Medikamente bei der Handarthrose lässt sich anhand der analysierten Studien keine Wirksamkeit nachweisen, resümiert das Autorenteam. Als effektiv gegen Arthroseschmerzen der Hand hätten sich nur Kortison und NSAR in Tablettenform erwiesen.
Quelle: British Medical Journal