Gesundheit heute

Das Aufklärungsgespräch über das Sterben

Irgendwann steht es fest: Heilung ist nicht mehr möglich, ein Tumor ist wieder aktiv, eine erneute Operation birgt zu große Risiken, oder der Betroffene auf der Intensivstation muss täglich mit einer lebensbedrohlichen medizinischen Komplikation rechnen. In dieser Situation ist Aufklärung notwendig, die allen Beteiligten schwerfällt. Ärzte und Pflegende wissen, dass die Krankheit nicht mehr aufzuhalten ist. Die Angehörigen müssen akzeptieren, dass die letzte Lebensphase angebrochen ist.

Und die Betroffenen? Gerade im Krankenhaus wissen sie oft intuitiv über ihren Zustand Bescheid. Schon deshalb hat es wenig Sinn, sie über ihre Situation im Unklaren zu lassen.

Wenn die Angehörigen vorab über die Diagnose aufgeklärt worden sind (was meistens der Fall ist), sollten sie zusammen mit dem Arzt besprechen, wie der Patient offen, verständnis- und respektvoll über seine Diagnose informiert wird. Das ob sollte aber nicht infrage gestellt werden, es sei denn, der Betroffene hat eindeutig zu erkennen gegeben, dass er nichts Genaues über seinen Zustand wissen will.

Doch wie sagt man einem lebensbedrohlich erkrankten Menschen die Wahrheit, ohne ihm den Lebensmut zu nehmen? Drei Dinge sind wichtig: Einfühlungsvermögen, Zeit und Angemessenheit.

Einfühlungsvermögen. Was und wie viel möchte der Kranke wissen? Manche Menschen sind mit Pauschalaussagen zufrieden. Andere wollen wissen, mit welcher Wahrscheinlichkeit bei welchen Nebenwirkungen z. B. eine Tumorremission erreicht werden kann. Es kann fließende Übergänge zwischen kleinen Wahrheiten geben. Dabei besteht jedoch immer auch die Gefahr, dass mit dem Sterbenden nicht ehrlich geredet wird, weil man sich gegenseitig nicht „belasten“ will. Sich in die Lage des Patienten einfühlen zu können bedeutet, über all diese Fragen nachzudenken, ständig im Kontakt mit ihm zu bleiben und die Fortsetzung des Gesprächs anzubieten, wenn etwas „offen“ geblieben ist oder der unheilbar Kranke doch mehr oder detailliertere Informationen zu seinem Zustand haben möchte. Ein Todkranker braucht die Gewissheit, dass jemand da bzw. erreichbar ist, wenn er reden will.

Zum Thema Einfühlungsvermögen gehört schließlich auch, das Gespräch nicht in Anwesenheit unbeteiligter Dritter zu führen.

Zeit. Mindestens eine halbe Stunde sollten Arzt und Angehörige für das gemeinsame Gespräch einplanen. Da Zeit für den Arzt oft die knappste Ressource ist, lohnt es sich, einen Extratermin für dieses Gespräch zu vereinbaren. Es ist unwichtig, auf welcher „Hierarchiestufe“ der Arzt steht, der das Gespräch führt. So haben Oberärzte zwar die meiste Erfahrung, aber oft besonders wenig Zeit. Letztlich ist es viel wichtiger, dass der Arzt den Patienten kennt und ihn in seinen Verständnismöglichkeiten einschätzen kann.

Angemessenheit. Kein Arzt kennt den voraussichtlichen Todeszeitpunkt eines Patienten. Er kann nur Erfahrungswerte nennen, z. B. wie lange und mit welchen Komplikationen Patienten mit ähnlichen Befunden noch leben konnten. Aber die Unterschiede sind von Patient zu Patient relativ groß. Deshalb werden erfahrene Ärzte keine Aussagen zur voraussichtlichen Lebensdauer treffen. Diese Unsicherheit darf aber nicht dazu führen, unrealistische Hoffnungen zu wecken. Denn diese behindern das Ringen um die notwendigen Einsichten und lenken den Blick weg von der noch verbleibenden Lebenszeit zurück zum therapeutischen Alltag. So werden wichtige Vorhaben, z. B. das Abfassen eines Testaments, verschoben bzw. nicht ausgeführt.

Von: Dipl.-Pflegew. (FH) Carmen Happe, Ruth Mamerow, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitung und Aktualisierung: Dr. med. Sonja Kempinski
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Wahl eines Pflegeheimes

Einrichtungen vorher besuchen

Mit der steigenden Anzahl von Pflegebedürftigen wächst die Zahl an Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten. Experten geben Tipps, woran Angehörige qualitativ hochwertige Angebote erkennen.

Pflegeeinrichtungen werben mit modernem Wohnambiente, individuellen Betreuungskonzepten und zuvorkommendem Pflegepersonal. Vielen Angehörigen fällt es dadurch schwer, eine Pflegeeinrichtung für den Pflegebedürftigen zu wählen. „Wichtig ist, sich nicht von Hochglanz-Prospekten blenden zu lassen“, rät Uwe Vogt vom Serviceteam der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) in Dresden. „In erster Linie sollten eine qualifizierte Betreuung und eine gute Einbindung in die medizinische Versorgung ausschlaggebend für die Wahl eines Anbieters sein.“

„Pflegelotse“ der KKH hilft bei der Suche

Bei der Wahl eines geeigneten Heims für Pflegebedürftige hilft die Suchmaske „Pflegelotse“der vdek (Verband der Ersatzkassen), die auch Fremdversicherten zur Verfügung steht. Die ermittelten Vorschläge enthalten Bewertungen durch den Medizinischen Dienst der Verband de Ersatzkassen. Dieser hat deutschlandweit ambulante Pflegedienste und stationäre Pflegeeinrichtungen anhand von Qualitätskriterien geprüft und benotet.

Heime zu verschiedenen Tageszeiten besuchen

„Das derzeitige Prüf- und Benotungssystem von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen ist eine Orientierungshilfe, bildet die Realität aber leider nicht vollständig ab“, kommentiert Vogt. Ein Besuch der potentiellen Pflegeeinrichtungen hilft Angehörigen, sich ein eigenes Bild von der Einrichtung zu machen. „Am besten sucht man die Heime zu verschiedenen Tageszeiten auf, um den Alltag mitzuerleben. Auch ein Gespräch mit anderen Heimbewohnern oder deren Angehörigen kann hilfreich sein“, rät Vogt.

Worauf Sie bei der Wahl der Einrichtung achten sollten

Besichtigen Angehörige eine Pflegeeinrichtung, sollten sie insbesondere auf folgende Dinge achten:

  • Ist das Pflegepersonal freundlich und nimmt sich Zeit für die Bedürfnisse der Heimbewohner?
  • Gibt es ein Pflegeleitbild im Haus?
  • Wie viele Betreuer versorgen wie viele Bewohner?
  • Sind die Bewohner an der Organisation beteiligt (Heimbeirat)?
  • Wird nach Qualitätsstandards gepflegt, zum Beispiel im Falle von Druckgeschwüren (Dekubitus)?
  • Ist das Personal für Patienten mit Demenz speziell geschult?
  • Gibt es ein Konzept zur Sturzprophylaxe?
  • Sind alle anfallenden Kosten in einer Preisliste aufgeschlüsselt und verständlich dargestellt?

In manchen Einrichtungen ist zudem ein Probewohnen möglich. Auch nachdem die Entscheidung für einen Anbieter gefallen ist, sollten Angehörige darauf achten, dass die Betreuung keine Mängel aufweist und das Personal die vereinbarten Leistungen erbringen. Weist die Betreuung erhebliche Mängel auf, sind die Krankenkassen die richtigen Ansprechpartner und beraten Betroffene und Angehörige.

Von: Julia Schmidt/KKH