Gesundheit heute

Immobilität

Immobilität (Unbeweglichkeit): Unfähigkeit, sich selbstständig zu bewegen. Häufig Folge eines Unfalls oder einer Erkrankung und damit einhergehender dauerhafter Bettlägerigkeit. Dauerhafte Immobilität führt nicht nur zum Abbau der Muskeln und damit der körperlichen Leistungsfähigkeit, sondern schränkt die Betroffenen massiv in ihrer persönlichen Handlungsfähigkeit und Autonomie ein. Die Folgen sind ein hoher Pflegebedarf und soziale Isolation.

Unterstützung durch Angehörige

Das Zauberwort gegen die Unbeweglichkeit heißt Mobilisierung (Mobilisation). Sie bedeutet in der Praxis harte Arbeit, und zwar sowohl vom (bisher) immobilen, bettlägerigen Patienten als auch von den Angehörigen. Es ist deshalb unerlässlich, dass der Arzt therapiebegleitend eine physiotherapeutische Behandlung verordnet, die mit Hilfestellungen für die Angehörigen verbunden sein sollte.

Die einzelnen Schritte zur Mobilisierung hängen auch von der Grunderkrankung ab. Sie sind z. B. unter Schlaganfall ausführlich beschrieben.

Um die Erfolge bei der Mobilisierung nicht gleich wieder durch Hautprobleme und Schmerzen zunichte zu machen, erfordert die Unterstützung bei den Ausscheidungen (Urin, Stuhlgang) sowie die Körperpflege besonderes Augenmerk, denn Immobile schwitzen besonders viel. Gefährdet sind vor allem die Bereiche mit Hautfalten, z. B. die Brustfalten bei Frauen, Bauch- und Nackenfalten bei übergewichtigen Kranken, aber auch die Leistenbeugen, die Oberschenkelinnenseiten, die Zehenzwischenräume und die Analfalte. Zum Schutz vor Entzündungen müssen diese Körperstellen besonders sorgfältig gewaschen und getrocknet werden. Eine milde Seife ist erforderlich, um Schweiß wirklich zu entfernen. Aus Hygienegründen sollten Sie:

  • Zum Waschen des Intimbereichs Einweghandschuhe anziehen
  • Waschwasser, Handtuch und Lappen vor dem Waschen des Intimbereichs wechseln, am besten Einwegwaschlappen nutzen
  • Das Gesäß möglichst zum Schluss in Seitenlage waschen.

Bei Kranken, die stark schwitzen, können diese Stellen nach dem Waschen und Trocknen auch dünn gepudert werden. Zum Trockenhalten eignen sich kleine Leinenläppchen oder ausgezogene Mulltupfer, die zwischen die Hautfalten gelegt und bei jedem Waschen erneuert werden.

Von: Ruth Mamerow, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitung und Aktualisierung: Dr. med. Sonja Kempinski
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Zweitmeinung zur Hüftprothese

Das Einpflanzen einer künstlichen Hüfte und ihre Funktion werden häufig an Modellen aus Kunststoff erklärt.

Zweitmeinung zur Hüftprothese

Ab 2024 möglich

Bei ausgeprägter Arthrose wird oft das Einsetzen eines künstlichen Hüftgelenks empfohlen. Doch viele Betroffene sind unsicher, ob das wirklich die beste Maßnahme ist. Ab 2024 gibt´s Entscheidungshilfe: Wer eine Hüftprothese bekommen soll, kann sich auf Kassenkosten eine zweite Meinung dazu einholen.

Wenn nichts anderes mehr hilft

In Deutschland werden pro Jahr etwa 240 000 künstliche Hüftgelenke (Hüftendoprothese) eingesetzt. In etwa 75% wird der Gelenkersatz aufgrund von Arthrose nötig. Empfohlen wird eine neue Hüfte nur dann, wenn alle anderen Maßnahmen zur Behandlung der Arthrose ausgeschöpft sind. Dazu gehören schmerz- und entzündungshemmende Medikamente, Krankengymnastik, Physiotherapie und die Anpassung der Belastung.

Es ist nicht ganz einfach, bei einer Hüftgelenksarthrose den besten Zeitpunkt für das Einsetzen einer Endoprothese zu finden. Operiert man zu spät, kann das Ergebnis darunter leiden. Z.B. wenn das Gelenk schon zu eingesteift war, um durch die Prothese die volle Bewegung zurückzuerlangen. Oder wenn sich das Schmerzgedächtnis nicht „löschen“ lässt, Schmerzen also trotz reibungslos funktionierender neuer Hüfte weiter bestehen bleiben. In seltenen Fällen ist vielleicht auch der Gelenkersatz gar nicht die richtige Entscheidung für die Betroffene.

Anspruch auf eine qualifizierte zweite Meinung

Auch wenn die behandelnde Ärzt*in nach bestem Wissen und Gewissen zum Hüftersatz rät – oft bleibt bei den Betroffenen eine gewisse Unsicherheit zurück. Da hilft eine neue Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GbA). Danach haben gesetzlich Krankenversicherte in Zukunft das Recht, sich eine zweite Meinung einzuholen, wenn ihnen ein Hüftgelenksersatz oder der Austausch ihrer Hüftprothese empfohlen wird. Die Kosten dafür übernimmt die Krankenkasse.

Ärzt*innen für die Zweitmeinung findet man im Netz

Die Zweitmeinung gibt es von speziell qualifizierte Fachärzt*innen, im Fall der Hüftgelenksprothese z.B. aus dem Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie. Sie beraten die Patient*innen darüber, ob der geplante Eingriff medizinisch notwendig ist und ob es eventuell doch Behandlungsalternativen gibt.

Zweitmeinungsberechtigte Ärzt*innen findet man im Internet unter www.116117.de/zweitmeinung. Auch die Krankenkassen beraten darüber, wer in der Nähe eine Zweitmeinung abgeben darf. Zu welchem der ermächtigten Fachleute man schließlich geht, entscheidet die Betroffene dann selbst.

Quellen: GbA, Ärztezeitung

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / Cavan Images / R.Maghdessian