Gesundheit heute

Kontraktur (Gelenkversteifung)

Kontrakturen: Dauerhafte Gelenkversteifung infolge verkürzter Muskeln, Sehnen und Bänder, geschrumpfter Gelenkkapseln oder Verwachsungen an den Gelenkflächen. Funktion und Bewegung des Gelenks sind dabei irreversibel eingeschränkt. Gefährdet sind besonders (alte) Menschen durch lange Bettlägerigkeit oder unsachgemäße Lagerung, zwanghafte Schonhaltung bei Schmerzen, rheumatische Erkrankungen oder Nervenlähmungen.

Leitbeschwerden

  • Unfähigkeit zur Bewegung des kontrahierten Körperteils
  • Immobilität
  • Schmerzen

Die Erkrankung

Kontrakturen entstehen, wenn Gelenke über längere Zeit in einer bestimmten Stellung ruhig gestellt (fixiert) werden. Sie treten meist an mehreren Gelenken gleichzeitig auf. Das Gelenk „ruht“ in einer charakteristischen Zwangshaltung, die der Betroffene selbst nicht aufheben kann. Aber auch passiv kann das Gelenk meist nur unter großem Kraftaufwand und unter Schmerzen bewegt werden.

Bei Kontrakturen handelt es sich immer um eine bleibende Bewegungseinschränkung, einmal eingetretene Fixierungen sind meist nur geringgradig umkehrbar.

Kontrakturen bilden sich vorwiegend bei Erkrankungen, die mit akuten Lähmungen einhergehen, z. B. durch einen Schlaganfall oder bei langer Bettlägerigkeit und falscher Lagerung, aber auch bei Schmerzen, die zu Schon- und Fehlhaltungen führen oder bei großen Narben, die die Haut schrumpfen lassen und so die Gelenkbeweglichkeit einschränken.

Ist das Gelenk in seiner Beugestellung fixiert, spricht man von einer Beugekontraktur (Flexionskontraktur), von der typischerweise Finger und Zehen betroffen sind. Der Spitzfuß (Pferdefuß) ist die häufigste Beugekontraktur bei dauerhaft bettlägerigen Menschen. Er wird oft (unbemerkt) dadurch verursacht, dass die Bettdecke auf den Fuß drückt. Dabei versteift sich das obere Sprunggelenk und die Achillessehne verkürzt sich. Dadurch ist normales Gehen unmöglich. Die Betroffenen sind nicht mehr fähig, den Fuß abzurollen und können, wenn überhaupt, allenfalls auf Zehenspitzen gehen.

Ist ein Gelenk in der Streckstellung fixiert, spricht man von einer Streckkontraktur. Sie ist seltener als die Beugekontraktur. Geläufigstes Beispiel hierfür ist der Hallux valgus, bei dem die großen Zehen seitlich nach außen hervorstehen. Begünstigt wird diese Fehlstellung vor allem durch das jahrelange Tragen zu enger geschlossener Schuhe.

Das macht der Arzt

Therapie des Spitzfußes. Die Therapiemöglichkeiten sind begrenzt, trotzdem sollte man nichts unversucht lassen:

  • Die Krankengymnastik kann durch aktive und passive Mobilisation versuchen, die verkürzte Unterschenkelmuskulatur zu dehnen und den Fuß auf diese Weise in seine Normalposition zurückzubringen (manuelle Redression).
  • Ein- oder beidseitige Absatzerhöhungen erleichtern häufig das Gehen.
  • Reicht die Krankengymnastik nicht aus, um die Spitzfußstellung zu korrigieren, empfehlen viele Ärzte Unterschenkelstehgipse, die den Fuß über einen längeren Zeitraum in der Normalposition stabilisieren.

Vorsorge

Die Spitzfußprophylaxe ist vor allem bei Schlaganfallpatienten von allergrößter Bedeutung. Die Anwendung der Maßnahmen erfordert allerdings viel Fachwissen.

Nach der Krankenhausentlassung muss bei weiter bestehenden Lähmungsbeschwerden die Spitzfußprophylaxe fortgesetzt werden. Hier können Sie als Angehöriger sehr gut helfen. Lassen Sie sich ausführlich vom betreuenden Krankengymnasten die notwendigen Übungen und Verhaltensregeln erklären.

Von: Ruth Mamerow, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitung und Aktualisierung: Dr. med. Sonja Kempinski
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Zweitmeinung zur Hüftprothese

Das Einpflanzen einer künstlichen Hüfte und ihre Funktion werden häufig an Modellen aus Kunststoff erklärt.

Zweitmeinung zur Hüftprothese

Ab 2024 möglich

Bei ausgeprägter Arthrose wird oft das Einsetzen eines künstlichen Hüftgelenks empfohlen. Doch viele Betroffene sind unsicher, ob das wirklich die beste Maßnahme ist. Ab 2024 gibt´s Entscheidungshilfe: Wer eine Hüftprothese bekommen soll, kann sich auf Kassenkosten eine zweite Meinung dazu einholen.

Wenn nichts anderes mehr hilft

In Deutschland werden pro Jahr etwa 240 000 künstliche Hüftgelenke (Hüftendoprothese) eingesetzt. In etwa 75% wird der Gelenkersatz aufgrund von Arthrose nötig. Empfohlen wird eine neue Hüfte nur dann, wenn alle anderen Maßnahmen zur Behandlung der Arthrose ausgeschöpft sind. Dazu gehören schmerz- und entzündungshemmende Medikamente, Krankengymnastik, Physiotherapie und die Anpassung der Belastung.

Es ist nicht ganz einfach, bei einer Hüftgelenksarthrose den besten Zeitpunkt für das Einsetzen einer Endoprothese zu finden. Operiert man zu spät, kann das Ergebnis darunter leiden. Z.B. wenn das Gelenk schon zu eingesteift war, um durch die Prothese die volle Bewegung zurückzuerlangen. Oder wenn sich das Schmerzgedächtnis nicht „löschen“ lässt, Schmerzen also trotz reibungslos funktionierender neuer Hüfte weiter bestehen bleiben. In seltenen Fällen ist vielleicht auch der Gelenkersatz gar nicht die richtige Entscheidung für die Betroffene.

Anspruch auf eine qualifizierte zweite Meinung

Auch wenn die behandelnde Ärzt*in nach bestem Wissen und Gewissen zum Hüftersatz rät – oft bleibt bei den Betroffenen eine gewisse Unsicherheit zurück. Da hilft eine neue Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GbA). Danach haben gesetzlich Krankenversicherte in Zukunft das Recht, sich eine zweite Meinung einzuholen, wenn ihnen ein Hüftgelenksersatz oder der Austausch ihrer Hüftprothese empfohlen wird. Die Kosten dafür übernimmt die Krankenkasse.

Ärzt*innen für die Zweitmeinung findet man im Netz

Die Zweitmeinung gibt es von speziell qualifizierte Fachärzt*innen, im Fall der Hüftgelenksprothese z.B. aus dem Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie. Sie beraten die Patient*innen darüber, ob der geplante Eingriff medizinisch notwendig ist und ob es eventuell doch Behandlungsalternativen gibt.

Zweitmeinungsberechtigte Ärzt*innen findet man im Internet unter www.116117.de/zweitmeinung. Auch die Krankenkassen beraten darüber, wer in der Nähe eine Zweitmeinung abgeben darf. Zu welchem der ermächtigten Fachleute man schließlich geht, entscheidet die Betroffene dann selbst.

Quellen: GbA, Ärztezeitung

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / Cavan Images / R.Maghdessian