Gesundheit heute

Alternativen zum Altenheim

Betreutes Wohnen. Anfang der 1980er Jahre entwickelten sich Modelle des betreuten Wohnens als Alternative zum Altenheim. Ziel der neuen Angebote war der Erhalt der Selbstständigkeit in einem altersangepassten Umfeld mit zusätzlicher Dienstleistung und Pflege. Kennzeichnend sind kleine, aber voll ausgestattete Wohnungen oder Apartments in einem Wohnkomplex mit Betreuungs- und Serviceleistungen, Gemeinschaftsräumen und zahlreichen Möglichkeiten zu gemeinsamen Aktivitäten.

Wer sich für Angebote des betreuten Wohnens interessiert, sollte bei Vertragsabschluss auf eine Trennung von Grundmiete und Betreuungskosten achten. Dadurch werden Mietpreise vergleichbar, und die Kosten für unnötige Hilfsangebote lassen sich vermeiden. Falls Betreuungspauschalen im Vertrag vorgesehen sind, sollten die enthaltenen Leistungen genau definiert sein.

Seniorenwohngemeinschaften. Seniorenwohngemeinschaften bilden die aktuelle Alternative zum Altenheim. Meistens durch eine private Gemeinschaftsinitiative getragen, zeigen sie, dass heute andere Vorstellungen von einem selbstbestimmten Lebensabend gelten als früher. Inzwischen gibt es außer rund 250 privat gegründeten auch immer mehr von öffentlichen oder gemeinnützigen Trägern organisierte Seniorenwohngemeinschaften. Meist handelt es sich um Hausgemeinschaften für noch nicht Pflegebedürftige, die es alten Menschen ermöglichen, in einer relativ selbstständigen und übersichtlichen Gemeinschaft zu leben.

Weiterführende Informationen

  • www.hilfe-und-pflege-im-alter.de – Serviceseite des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA, Köln): Mit zahlreichen Praxistipps und weiterführenden Adressen sowie Links zu Pflegediensten und Selbsthilfegruppen.
  • www.fgwa.de – Forum Gemeinschaftliches Wohnen e. V., Hannover: Verein, der sich bundesweit für generationsübergreifende Wohnprojekte einsetzt. Mit Beratungsmöglichkeit, Informationen und Regionaladressen.
  • www.deutsche-seniorenliga.de – Deutsche Seniorenliga e. V., Bonn: Verein, der die Interessen älterer Menschen vertritt. Mit (aktuellen) praxisnahen Informationen, was man beim Älterwerden und den (oft) dazugehörigen Problemen und Krankheiten bedenken muss.
  • www.senioren-initiativen.de – Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros e. V., Bonn: Überblick und Kontaktadressen von Senioren-Initiativen.
  • Stiftung Warentest (Hrsg.): Leben und Wohnen im Alter. 2006 erschienener Ratgeber, der einen ausführlichen Überblick über die verschiedenen Wohnmodelle im Alter, viele Tipps und Entscheidungshilfen bietet. Empfehlenswert.
  • I. Barden et al.: Hauskrankenpflege. Trias, 2006. Ausführlicher Ratgeber zur häuslichen Pflege. Mit praxisnahen Tipps zu häufigen Krankheiten und einfach erklärten Pflegehandgriffen.
  • D. Lessing: Das Tagebuch der Jane Somers. Klett-Cotta, 1997. Roman, der in Tagebuchform die Veränderungsprozesse einer Pflegenden schildert. Beeindruckender als viele Sachbücher.

Von: Ruth Mamerow, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitung und Aktualisierung: Dr. med. Sonja Kempinski
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Flugreise trotz Herzerkrankung

Trotz Herzerkrankung müssen viele Betroffene auf das Erkunden ferner Länder nicht verzichten.

Flugreise trotz Herzerkrankung

Was müssen Betroffene beachten?

Flugreisen können das Herz-Kreislauf-System belasten. Viele Herzpatienten besitzen dennoch eine  Flugreisetauglichkeit. Was Herzpatienten vor der Buchung einer Flugreise beachten sollten.

Erst zum Arzt, dann ins Reisebüro

Millionen Menschen in Deutschland leiden an einer Herzkrankheit, etwa einer koronaren Herzkrankheit (KHK) oder einer chronischen Herzschwäche (Herzinsuffizienz). Viele der Betroffenen planen eine Reise – oft über weitere Strecken. Doch der niedrige Luftdruck und die geringere Sauerstoffsättigung in einem Flugzeug sind eine Herausforderung für das Herz-Kreislauf-System. So führt etwa der leichte Sauerstoffmangel eines Passagierjets auf Reiseflughöhe zum Anstieg von Herzfrequenz, Blutdruck und zu erhöhtem Sauerstoffverbrauch des Herzens.
„Um Komplikationen über den Wolken zu vermeiden, sollten Betroffene deshalb noch vor der Reiseplanung ihre Flugreisetauglichkeit vom Kardiologen bestimmen lassen“, rät der Herzspezialist Prof. Dr. med. Wolfgang Schöls vom Wissenschaftlichen Beirat der Herzstiftung. „Herzpatienten dürfen in der Regel fliegen. Letztlich entscheidend für die Flugreise eines Patienten mit KHK oder Herzschwäche ist die Leistungsfähigkeit des Herzens“, erläutert Prof. Schöls, Leiter des Herzzentrums Duisburg.

Flugreisen nach Herzinfarkt

Nach einem Herzinfarkt hängt die Flugreisetauglichkeit unter anderem von der Infarktgröße ab. Kardiologen unterscheiden zwischen niedrigem, mittlerem und hohem Risiko. Bei niedrigem Risiko können Betroffene häufig schon circa fünf bis acht Tage nach dem Ereignis wieder fliegen. Ein niedriges Risiko ist zum Beispiel durch folgende Faktoren gekennzeichnet: Alter unter 65 Jahren, erster Herzinfarkt, kleiner Infarkt, erfolgreiche Gefäßwiedereröffnung, Auswurffraktion des Herzens über 45 Prozent und keine Komplikationen. Auch bei mittlerem und höherem Risiko ist das Fliegen häufig nach einer symptomfreien Zeitspanne wieder möglich. Der Kardiologe berät über die einzuhaltende Wartezeit individuell. „Auf Langstreckenflüge sollte jedoch auch bei niedrigem Risiko verzichtet werden“, betont Prof. Schöls.

Flugreisende mit Herzschwäche

Betroffene mit Herzschwäche sollten vor Reiseantritt Ursache und Schweregrad der Herzschwäche bestimmen lassen. Der Schweregrad einer Herzschwäche richtet sich nach der sogenannten NYHA-Klassifikation. Bei chronisch stabiler Herzschwäche bis NYHA-Stufe II besteht in der Regel volle Flugreisetauglichkeit. „Jede Verschlechterung der Symptome wie Atemnot, Gewichtszunahme wegen Wassereinlagerung, Erschöpfung, Herzenge oder Rhythmusstörungen in den letzten vier Wochen macht fluguntauglich“, erläutert Prof. Schöls.

Quelle: Deutsche Herzstiftung

Von: Sandra Göbel; Bild: DigitalPen/Shutterstock.com