Gesundheit heute

Alten- und Pflegeheime

Altenheime (Seniorenheime, Seniorenstifte, Seniorenwohnanlagen) bieten altersgerechtes Wohnen und die Versorgung mit Mahlzeiten an. Ferner gibt es Kontakt- und Unterhaltungsangebote. Eine Betreuung durch Pflegedienste ist zusätzlich möglich. In Altenheimen wohnen meist ältere Menschen, die in keine Pflegestufe eingestuft sind und somit auch keine Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten.

Pflegeheime und die Pflegestationen der Altenheime sind in erster Linie Pflege- und Betreuungseinrichtungen. Nicht das Wohnen, sondern die Versorgung der Pflegebedürftigen steht im Vordergrund. So ist die Pflege rund um die Uhr gesichert. Etwas mehr als die Hälfte der Pflegebedürftigen in vollstationären Dauereinrichtungen wohnt in Ein-Bett-Zimmern, die anderen in Zwei-Bett-Zimmern (Pflegestatistik 2003).

Ob nun Alten- oder Pflegeheim – die Begriffe sind in der Praxis häufig nicht scharf zu trennen. Da die meisten Menschen erst dann ins Altenheim übersiedeln, wenn es wirklich nicht mehr anders geht, hat das Altenheim heute immer mehr die Aufgabe, auch die Pflege mit abzudecken. Deshalb gibt es immer häufiger Altenheime, denen neben dem betreuten Wohnen auch Pflegestationen angeschlossen sind, sodass Heimbewohner, die pflegebedürftig werden, ohne größeren Aufwand in diesen Bereich umziehen können.

In der Praxis herrschen große Unterschiede im Betreuungs- und Qualitätsniveau der Heime. Von hotelähnlichen Luxuseinrichtungen mit Hauskonzerten und allem Komfort bis hin zu Heimen mit Mehr-Bett-Zimmern, Pflege auf Mindeststandard und einfacher Verpflegung ist alles zu finden.

Und gerade bei den Einrichtungen, die auf dem gesetzlichen Mindestniveau arbeiten, d. h. bei denen die Kommunen bei fehlendem Einkommen die Kosten übernehmen müssen, besteht ein fast unlösbarer Zielkonflikt:

  • Die Kostenträger verlangen eine ökonomische Pflege und drücken die Kosten von Jahr zu Jahr. Deshalb kommt der Staat seiner Aufsichtspflicht auch eher zögerlich nach. Denn geforderte Verbesserungen bedeuten meistens auch zusätzliche Kosten.
  • Die Heimbewohner und ihre Angehörigen verlangen – zu Recht – eine humane und angemessene Pflege. Das erfordert vor allem zahlenmäßig ausreichendes und hinreichend qualifiziertes Fachpersonal. Aber gerade der Personaleinsatz ist der Hauptkostenfaktor eines jeden Heimbetriebs.

Doch allem Pessimismus zum Trotz gibt es Ansätze, beide Zielanforderungen miteinander zu verbinden. Einer ist z. B. die Einrichtung von Wohngemeinschaften mit Etagenküchen, in denen sich die Heimbewohner gegenseitig bekochen können und eventuell sogar waschen oder hauswirtschaftliche Dienste übernehmen. Ein anderer ist die Integration von freiwilligen Helfern und Angehörigen in die Altenpflege und -betreuung.

Alternativen zum Altenheim bieten das Modell vom Betreuten Wohnen oder Seniorenwohngemeinschaften.

Von: Ruth Mamerow, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitung und Aktualisierung: Dr. med. Sonja Kempinski
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Zweitmeinung zur Hüftprothese

Das Einpflanzen einer künstlichen Hüfte und ihre Funktion werden häufig an Modellen aus Kunststoff erklärt.

Zweitmeinung zur Hüftprothese

Ab 2024 möglich

Bei ausgeprägter Arthrose wird oft das Einsetzen eines künstlichen Hüftgelenks empfohlen. Doch viele Betroffene sind unsicher, ob das wirklich die beste Maßnahme ist. Ab 2024 gibt´s Entscheidungshilfe: Wer eine Hüftprothese bekommen soll, kann sich auf Kassenkosten eine zweite Meinung dazu einholen.

Wenn nichts anderes mehr hilft

In Deutschland werden pro Jahr etwa 240 000 künstliche Hüftgelenke (Hüftendoprothese) eingesetzt. In etwa 75% wird der Gelenkersatz aufgrund von Arthrose nötig. Empfohlen wird eine neue Hüfte nur dann, wenn alle anderen Maßnahmen zur Behandlung der Arthrose ausgeschöpft sind. Dazu gehören schmerz- und entzündungshemmende Medikamente, Krankengymnastik, Physiotherapie und die Anpassung der Belastung.

Es ist nicht ganz einfach, bei einer Hüftgelenksarthrose den besten Zeitpunkt für das Einsetzen einer Endoprothese zu finden. Operiert man zu spät, kann das Ergebnis darunter leiden. Z.B. wenn das Gelenk schon zu eingesteift war, um durch die Prothese die volle Bewegung zurückzuerlangen. Oder wenn sich das Schmerzgedächtnis nicht „löschen“ lässt, Schmerzen also trotz reibungslos funktionierender neuer Hüfte weiter bestehen bleiben. In seltenen Fällen ist vielleicht auch der Gelenkersatz gar nicht die richtige Entscheidung für die Betroffene.

Anspruch auf eine qualifizierte zweite Meinung

Auch wenn die behandelnde Ärzt*in nach bestem Wissen und Gewissen zum Hüftersatz rät – oft bleibt bei den Betroffenen eine gewisse Unsicherheit zurück. Da hilft eine neue Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GbA). Danach haben gesetzlich Krankenversicherte in Zukunft das Recht, sich eine zweite Meinung einzuholen, wenn ihnen ein Hüftgelenksersatz oder der Austausch ihrer Hüftprothese empfohlen wird. Die Kosten dafür übernimmt die Krankenkasse.

Ärzt*innen für die Zweitmeinung findet man im Netz

Die Zweitmeinung gibt es von speziell qualifizierte Fachärzt*innen, im Fall der Hüftgelenksprothese z.B. aus dem Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie. Sie beraten die Patient*innen darüber, ob der geplante Eingriff medizinisch notwendig ist und ob es eventuell doch Behandlungsalternativen gibt.

Zweitmeinungsberechtigte Ärzt*innen findet man im Internet unter www.116117.de/zweitmeinung. Auch die Krankenkassen beraten darüber, wer in der Nähe eine Zweitmeinung abgeben darf. Zu welchem der ermächtigten Fachleute man schließlich geht, entscheidet die Betroffene dann selbst.

Quellen: GbA, Ärztezeitung

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / Cavan Images / R.Maghdessian