Gesundheit heute

Ambulante und häusliche Pflege

Die ambulante Pflege ermöglicht alten Menschen, auch bei zunehmender Gebrechlichkeit in der gewohnten Umgebung zu leben. Bei der Auswahl des Pflegediensts gibt es viele Kriterien, die vorher geprüft werden sollten. Neben der Fachkompetenz spielt vor allem Sympathie eine Rolle, wenn dauerhafte Unterstützung in der eigenen Wohnung erforderlich wird.

Ambulante Pflegedienste können pflegende Angehörige bei den täglich zu bewältigenden pflegerischen Verrichtungen unterstützen oder spezielle Pflegetätigkeiten übernehmen. Grundlage hierfür ist ein Vertrag, in dem Leistungen und Kosten detailliert vereinbart werden. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten, wenn der Hilfebedarf zuvor von einem Gutachter bestätigt wurde. Dank eines pauschal bewilligten Pflegegelds können Betroffene und deren Angehörige auch eine Kombination aus Angehörigenpflege, professioneller Pflege und zusätzlicher Haushaltshilfe vereinbaren (Pflegeversicherungsgesetz). Pflegedienste vermitteln übrigens auch Kontakte zu Anbietern von „Essen auf Rädern“, zu Fußpflegern, Frisören oder Begleitpersonen für Spaziergänge.

Eine hilfreiche Einrichtung für Pflegebedürftige ist das Hausnotrufsystem. Voraussetzung für die Installation ist lediglich ein Telefonanschluss in der Wohnung. Sowohl an der Basisstation des Telefons als auch an einem tragbaren Funkgerät ist eine Meldetaste eingerichtet, die bei Bedarf nur gedrückt werden muss, um Hilfe herbeizurufen.

Von: Ruth Mamerow, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitung und Aktualisierung: Dr. med. Sonja Kempinski
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Zweitmeinung zur Hüftprothese

Das Einpflanzen einer künstlichen Hüfte und ihre Funktion werden häufig an Modellen aus Kunststoff erklärt.

Zweitmeinung zur Hüftprothese

Ab 2024 möglich

Bei ausgeprägter Arthrose wird oft das Einsetzen eines künstlichen Hüftgelenks empfohlen. Doch viele Betroffene sind unsicher, ob das wirklich die beste Maßnahme ist. Ab 2024 gibt´s Entscheidungshilfe: Wer eine Hüftprothese bekommen soll, kann sich auf Kassenkosten eine zweite Meinung dazu einholen.

Wenn nichts anderes mehr hilft

In Deutschland werden pro Jahr etwa 240 000 künstliche Hüftgelenke (Hüftendoprothese) eingesetzt. In etwa 75% wird der Gelenkersatz aufgrund von Arthrose nötig. Empfohlen wird eine neue Hüfte nur dann, wenn alle anderen Maßnahmen zur Behandlung der Arthrose ausgeschöpft sind. Dazu gehören schmerz- und entzündungshemmende Medikamente, Krankengymnastik, Physiotherapie und die Anpassung der Belastung.

Es ist nicht ganz einfach, bei einer Hüftgelenksarthrose den besten Zeitpunkt für das Einsetzen einer Endoprothese zu finden. Operiert man zu spät, kann das Ergebnis darunter leiden. Z.B. wenn das Gelenk schon zu eingesteift war, um durch die Prothese die volle Bewegung zurückzuerlangen. Oder wenn sich das Schmerzgedächtnis nicht „löschen“ lässt, Schmerzen also trotz reibungslos funktionierender neuer Hüfte weiter bestehen bleiben. In seltenen Fällen ist vielleicht auch der Gelenkersatz gar nicht die richtige Entscheidung für die Betroffene.

Anspruch auf eine qualifizierte zweite Meinung

Auch wenn die behandelnde Ärzt*in nach bestem Wissen und Gewissen zum Hüftersatz rät – oft bleibt bei den Betroffenen eine gewisse Unsicherheit zurück. Da hilft eine neue Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GbA). Danach haben gesetzlich Krankenversicherte in Zukunft das Recht, sich eine zweite Meinung einzuholen, wenn ihnen ein Hüftgelenksersatz oder der Austausch ihrer Hüftprothese empfohlen wird. Die Kosten dafür übernimmt die Krankenkasse.

Ärzt*innen für die Zweitmeinung findet man im Netz

Die Zweitmeinung gibt es von speziell qualifizierte Fachärzt*innen, im Fall der Hüftgelenksprothese z.B. aus dem Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie. Sie beraten die Patient*innen darüber, ob der geplante Eingriff medizinisch notwendig ist und ob es eventuell doch Behandlungsalternativen gibt.

Zweitmeinungsberechtigte Ärzt*innen findet man im Internet unter www.116117.de/zweitmeinung. Auch die Krankenkassen beraten darüber, wer in der Nähe eine Zweitmeinung abgeben darf. Zu welchem der ermächtigten Fachleute man schließlich geht, entscheidet die Betroffene dann selbst.

Quellen: GbA, Ärztezeitung

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / Cavan Images / R.Maghdessian