Gesundheit heute

Entlastung für pflegende Angehörige

Die Bereitschaft, sich um pflegebedürftige Angehörige zu kümmern, ist in unserer modernen Gesellschaft immer noch groß, auch wenn sich die Familienstrukturen ändern. Mehr als zwei Drittel der Pflegebedürftigen in Deutschland (2003 waren dies 1,44 Millionen Menschen) werden nach Angaben des statistischen Bundesamts zu Hause versorgt, zumeist umfassend von Familienmitgliedern im Rahmen der Angehörigenpflege (von den professionellen, also staatlich examinierten Altenpflegern auch Laienpflege genannt).

Die Hauptpflegepersonen sind vorwiegend Ehefrauen, Töchter und Schwiegertöchter. Sie übernehmen damit häufig Aufgaben, die sie an die Grenzen ihrer Belastungsfähigkeit führen, insbesondere dann, wenn sich der Pflegebedarf über einen langen Zeitraum erstreckt. Damit der pflegende Angehörige nicht selbst psychisch oder körperlich krank wird und auch sein eigenes Leben noch leben kann, sollte er sich über entlastende und unterstützende Maßnahmen informieren und beraten lassen. Häufig liegen bei Hausärzten oder Krankenkassen kostenlose Informationsbroschüren für pflegende Angehörige aus. Je nach Bedarf können Angehörige an Pflegekursen teilnehmen, die von den Krankenkassen finanziert werden.

Ambulante Pflegedienste können pflegende Angehörige bei den täglich zu bewältigenden pflegerischen Verrichtungen unterstützen oder spezielle Pflegetätigkeiten übernehmen. Grundlage hierfür ist ein Vertrag, in dem Leistungen und Kosten detailliert vereinbart werden. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten, wenn der Hilfebedarf zuvor von einem Gutachter bestätigt wurde. Dank eines pauschal bewilligten Pflegegelds können Betroffene und deren Angehörige auch eine Kombination aus Angehörigenpflege, professioneller Pflege und zusätzlicher Haushaltshilfe vereinbaren (Pflegeversicherungsgesetz). Pflegedienste vermitteln übrigens auch Kontakte zu Anbietern von „Essen auf Rädern“, zu Fußpflegern, Frisören oder Begleitpersonen für Spaziergänge.

Tagespflege-Einrichtungen betreuen alte Menschen stundenweise. Mit zum Angebot gehören Mahlzeiten und Transportfahrten. Ein regelmäßiger Aufenthalt in anderer Umgebung und Kontakt zu Gleichaltrigen kann anregend und förderlich für den Pflegebedürftigen sein und ermöglicht den Angehörigen eine regelmäßige Entlastung. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten bis zu einem jeweils festgelegten monatlichen Höchstbetrag.

Kurzzeitpflege nennt man die vorübergehende Unterbringung eines Pflegebedürftigen in einem Pflegeheim. Sie ist angebracht und möglich, wenn pflegende Angehörige verreisen müssen oder selbst krank werden. Pflegende Angehörige können auch ein Verhinderungspflegegeld beantragen, wenn sie jährlich eine Auszeit benötigen. Mit dieser Zuwendung lässt sich entweder eine Kurzzeitpflege realisieren oder eine häusliche Pflege durch ambulante Dienste einrichten.

Bevor Sie sich für ein Pflege- oder Betreuungsangebot entscheiden:

  • Lassen Sie sich Prospekte über das Leistungsspektrum und das Selbstverständnis der Einrichtung aushändigen.
  • Bitten Sie zusätzlich um ein Gespräch mit dem Leiter der Einrichtung. Fragen Sie detailliert nach den Kosten, insbesondere für Wahl- und Sonderleistungen, und lassen Sie sich bei der Finanzierung beraten.
  • Sprechen Sie Ihren konkreten Bedarf, Ihre speziellen Wünsche an und klären Sie, was realisiert werden kann und was nicht.
  • Lassen Sie sich den Versorgungsvertrag bzw. den Heim- oder Pflegevertrag genau erklären.
  • Unterschreiben Sie nie sofort einen Vertrag; nehmen Sie sich mehrere Tage Bedenkzeit.

Weiterführende Informationen

  • Im Internet gibt es hilfreiche Informationen z. B. auf den Websites der Krankenkassen wie etwa der der AOK, Bonn: www.aok-bv.de/gesundheit/pflege/ – oder der kommerziellen Website der betapharm Arzneimittel GmbH, Augsburg: www.betacare.de. Die meisten Krankenkassen beraten auch telefonisch. Dort erfahren Sie, welche Pflegeeinrichtungen es in Ihrer Nähe gibt, welche Leistungen möglich sind und was diese kosten.
  • betapharm Arzneimittel (Hrsg.): betaListe. Lexikon für Sozialfragen. MMI – Medizinische Medien Informations GmbH, 2004. Das Buch ist für manche vielleicht übersichtlicher als die Website – und besonders geeignet zum Finden aller juristisch relevanten Informationen im Kontext Pflege.
  • www.pflegestufe.info – Private Website eines Altenpflegers, Essen: Professionelle, sehr übersichtliche und praxisbezogene Internetseite.
  • www.pflegeversicherung.info – Serviceseite der Deutschen Krankenversicherung AG (DKV, Köln): Infos und Tipps zu Pflegestufen, Tarifen und Antragstellung.
  • W. Büser; N. Scheele: Pflegefall – was tun? Leistungen der Pflegeversicherung und anderer Träger verständlich gemacht. Verbraucher-Zentrale NRW (Hrsg.), 2005. Übersichtlich und praxisnah gestalteter Ratgeber mit Tipps und Fallbeispielen zur Einstufungs-, Rechts- und Finanzierungsproblematik.
  • G. Born et al.: Pflegende Angehörige. Balance zwischen Fürsorge und Entlastung. Verbraucher-Zentrale NRW (Hrsg.), 2003. Ein Ratgeber, der alle Probleme des (zukünftig) Pflegenden realistisch aufgreift und einen guten Leitfaden bietet. Mit ausführlichem Literatur- und Adressenanhang.
  • Bundesministerium für Gesundheit (Hrsg.): Pflegen Zuhause und Pflegeversicherung. Diese Ratgeber können Sie bestellen oder kostenlos herunterladen auf der Internetseite des Bundesministeriums www.bmg.bund.de, Rubrik Pflege unter Ratgeber/Publikationen.

Von: Ruth Mamerow, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitung und Aktualisierung: Dr. med. Sonja Kempinski
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Zweitmeinung zur Hüftprothese

Das Einpflanzen einer künstlichen Hüfte und ihre Funktion werden häufig an Modellen aus Kunststoff erklärt.

Zweitmeinung zur Hüftprothese

Ab 2024 möglich

Bei ausgeprägter Arthrose wird oft das Einsetzen eines künstlichen Hüftgelenks empfohlen. Doch viele Betroffene sind unsicher, ob das wirklich die beste Maßnahme ist. Ab 2024 gibt´s Entscheidungshilfe: Wer eine Hüftprothese bekommen soll, kann sich auf Kassenkosten eine zweite Meinung dazu einholen.

Wenn nichts anderes mehr hilft

In Deutschland werden pro Jahr etwa 240 000 künstliche Hüftgelenke (Hüftendoprothese) eingesetzt. In etwa 75% wird der Gelenkersatz aufgrund von Arthrose nötig. Empfohlen wird eine neue Hüfte nur dann, wenn alle anderen Maßnahmen zur Behandlung der Arthrose ausgeschöpft sind. Dazu gehören schmerz- und entzündungshemmende Medikamente, Krankengymnastik, Physiotherapie und die Anpassung der Belastung.

Es ist nicht ganz einfach, bei einer Hüftgelenksarthrose den besten Zeitpunkt für das Einsetzen einer Endoprothese zu finden. Operiert man zu spät, kann das Ergebnis darunter leiden. Z.B. wenn das Gelenk schon zu eingesteift war, um durch die Prothese die volle Bewegung zurückzuerlangen. Oder wenn sich das Schmerzgedächtnis nicht „löschen“ lässt, Schmerzen also trotz reibungslos funktionierender neuer Hüfte weiter bestehen bleiben. In seltenen Fällen ist vielleicht auch der Gelenkersatz gar nicht die richtige Entscheidung für die Betroffene.

Anspruch auf eine qualifizierte zweite Meinung

Auch wenn die behandelnde Ärzt*in nach bestem Wissen und Gewissen zum Hüftersatz rät – oft bleibt bei den Betroffenen eine gewisse Unsicherheit zurück. Da hilft eine neue Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GbA). Danach haben gesetzlich Krankenversicherte in Zukunft das Recht, sich eine zweite Meinung einzuholen, wenn ihnen ein Hüftgelenksersatz oder der Austausch ihrer Hüftprothese empfohlen wird. Die Kosten dafür übernimmt die Krankenkasse.

Ärzt*innen für die Zweitmeinung findet man im Netz

Die Zweitmeinung gibt es von speziell qualifizierte Fachärzt*innen, im Fall der Hüftgelenksprothese z.B. aus dem Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie. Sie beraten die Patient*innen darüber, ob der geplante Eingriff medizinisch notwendig ist und ob es eventuell doch Behandlungsalternativen gibt.

Zweitmeinungsberechtigte Ärzt*innen findet man im Internet unter www.116117.de/zweitmeinung. Auch die Krankenkassen beraten darüber, wer in der Nähe eine Zweitmeinung abgeben darf. Zu welchem der ermächtigten Fachleute man schließlich geht, entscheidet die Betroffene dann selbst.

Quellen: GbA, Ärztezeitung

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / Cavan Images / R.Maghdessian