Gesundheit heute

Pflegeversicherung

Aufgrund der wachsenden Zahl älterer und hochbetagter Menschen, mit der auch das Lebensrisiko „Pflegebedürftigkeit“ steigt, wurde 1995 die Pflegeversicherung eingeführt. Das Pflegeversicherungsgesetz ist neben der Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung die fünfte eigenständige Säule der Sozialversicherung. Die Pflegeversicherung soll das finanzielle Risiko einer Pflegebedürftigkeit absichern und dem Pflegebedürftigen die notwendigen Hilfen ermöglichen. Pflegeleistungen nach dem PflegeVG kann jeder Bedürftige beantragen, der Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist. Träger der Pflegeversicherung sind die Pflegekassen. Ihre Aufgaben werden von den gesetzlichen Krankenkassen wahrgenommen.

Für Privatversicherte besteht die Verpflichtung zum Abschluss einer privaten Pflegeversicherung.

Die Leistungen der Pflegeversicherung werden unterschieden nach Art der Leistung, d. h., ob der Pflegebedürftige zu Hause oder stationär versorgt wird, und nach der ermittelten Pflegestufe. Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, können wählen zwischen Sachleistungen (d. h. sie werden komplett von einem ambulanten Pflegedienst versorgt), Geldleistungen (Pflegegeld, d. h. sie werden vollständig von Angehörigen oder Bekannten versorgt) oder einer Kombination aus Sach- und Geldleistungen (d. h. ein Teil der Versorgung wird von einem ambulanten Pflegedienst übernommen, ein anderer Teil von Angehörigen). Pflegebedürftige, die in einem Pflegeheim untergebracht sind, haben Anspruch auf vollstationäre Zuschüsse, die sich nach der ermittelten Pflegestufe ergeben. Der Zuschuss ist für pflegebedingte Aufwendungen und eine soziale Betreuung gedacht. Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung müssen die Pflegebedürftigen selbst tragen.

Die Pflegeversicherung zahlt die Kosten für Grundpflege und Sachleistungen (wie z. B. Verbandsmaterial), während die Krankenkasse die Behandlungspflege (ärztlich verordnete Maßnahmen), die Kosten für Medikamente und ärztliche Behandlungen übernimmt.

Antragstellung und Gutachterbesuch

Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss bei der Krankenkasse des Betroffenen ein Antrag auf Anerkennung der Pflegebedürftigkeit gestellt werden. Nach Möglichkeit sollte der Antrag gemeinsam mit dem betreuenden Pflegedienst oder dem Hausarzt ausgefüllt werden, denn diese Personengruppen verfügen über Erfahrungen im Umgang mit Krankenkassen und deren Formularwesen.

Jeder Antragsteller wird von Gutachtern des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) zu Hause, im Krankenhaus oder im Heim besucht. Der Besuch wird vorher angekündigt. Die Gutachter prüfen, ob der Betroffene bei den Verrichtungen des täglichen Lebens beeinträchtigt ist und in welchem Umfang. Sie prüfen die Möglichkeiten der medizinischen Rehabilitation und geben Empfehlungen zur Versorgung mit Hilfsmitteln. Beim MDK-Besuch sollte immer eine Vertrauensperson oder der betreuende Pflegedienst anwesend sein, denn viele Betroffene empfinden die Gutachtersituation als peinlich und versuchen, ihren Hilfebedarf zu bagatellisieren.

Auf der Basis des Gutachtens stellt die Pflegekasse das Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit und die Pflegestufe fest. Anhand dieser Einstufung erhält der Betroffene dann Leistungen aus der Pflegeversicherung. Die Leistungen werden rückwirkend ab dem Antragsdatum gewährt.

Von: Ruth Mamerow, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitung und Aktualisierung: Dr. med. Sonja Kempinski
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Crohn und Colitis bedrohen Knochen

Bei chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen sollte frühzeitg die Knochendichte geprüft werden.

Crohn und Colitis bedrohen Knochen

Knochendichte früh verringert

Patient*innen mit chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen müssen gut auf ihre Knochen aufpassen. Sie haben oft schon zu Beginn der Erkrankung eine erniedrigte Knochendichte.

Darmentzündung nagt am Knochen

Chronisch entzündliche Darmerkrankungen wie die Colitis ulcerosa oder der Morbus Crohn gehen häufig mit anderen Störungen einher. So kann es vermehrt zu rheumatischen Beschwerden, aber auch zu Entzündungen der Augen kommen. Besonders oft werden jedoch die Knochen in Mitleidenschaft gezogen, wie eine dänische Arbeitsgruppe nachgewiesen hat.

Die Forschenden haben dafür untersucht, wie es bei Patient*innen mit neu aufgetretener chronisch-entzündlicher Darmerkrankung mit der Knochendichte aussieht. Über 300 Betroffene nahmen an der Studie teil und unterzogen sich einer Knochendichtemessung. Bei 17 % der Colitis-Patient*innen wurde eine Osteoporose entdeckt, 27 % litten unter der Vorstufe davon, einer Osteopenie. In der Crohn-Gruppe hatten gut 5% eine Osteoporose und fast 20% eine Osteopenie.

Risiko unabhängig von Medikamenten erhöht

Das Risiko für eine Osteopenie war nach den Berechnungen um 86% erhöht, das für eine handfeste Osteoporose um 42%– unabhängig vom Alter. Mit den eingenommenen Medikamenten oder dem Schweregrad der Darmerkrankung stand die Knochendichte in keinem Zusammenhang.

Jede vierte Patient*in mit einer neu diagnostizierten chronisch-entzündlichen Darmerkrankung hatte damit eine zu geringere Knochendichte, fasst die Arbeitsgruppe die Ergebnisse zusammen. Dies ist umso bedenklicher, als dass diese Erkrankungen oft mit Kortison behandelt werden – ein Wirkstoff, der ebenfalls an den Knochen nagt.

Frühzeitig Knochendichte prüfen

Fachleute raten deshalb, CED-Patient*innen schon zu Beginn ihrer Erkrankung auf Osteoporose zu prüfen und gegebenenfalls eine knochenschützende Therapie einzuleiten.

Quelle: Ärzteblatt

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / BSIP / B. Boissonnet