Gesundheit heute

Pflegeversicherung

Aufgrund der wachsenden Zahl älterer und hochbetagter Menschen, mit der auch das Lebensrisiko „Pflegebedürftigkeit“ steigt, wurde 1995 die Pflegeversicherung eingeführt. Das Pflegeversicherungsgesetz ist neben der Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung die fünfte eigenständige Säule der Sozialversicherung. Die Pflegeversicherung soll das finanzielle Risiko einer Pflegebedürftigkeit absichern und dem Pflegebedürftigen die notwendigen Hilfen ermöglichen. Pflegeleistungen nach dem PflegeVG kann jeder Bedürftige beantragen, der Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist. Träger der Pflegeversicherung sind die Pflegekassen. Ihre Aufgaben werden von den gesetzlichen Krankenkassen wahrgenommen.

Für Privatversicherte besteht die Verpflichtung zum Abschluss einer privaten Pflegeversicherung.

Die Leistungen der Pflegeversicherung werden unterschieden nach Art der Leistung, d. h., ob der Pflegebedürftige zu Hause oder stationär versorgt wird, und nach der ermittelten Pflegestufe. Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, können wählen zwischen Sachleistungen (d. h. sie werden komplett von einem ambulanten Pflegedienst versorgt), Geldleistungen (Pflegegeld, d. h. sie werden vollständig von Angehörigen oder Bekannten versorgt) oder einer Kombination aus Sach- und Geldleistungen (d. h. ein Teil der Versorgung wird von einem ambulanten Pflegedienst übernommen, ein anderer Teil von Angehörigen). Pflegebedürftige, die in einem Pflegeheim untergebracht sind, haben Anspruch auf vollstationäre Zuschüsse, die sich nach der ermittelten Pflegestufe ergeben. Der Zuschuss ist für pflegebedingte Aufwendungen und eine soziale Betreuung gedacht. Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung müssen die Pflegebedürftigen selbst tragen.

Die Pflegeversicherung zahlt die Kosten für Grundpflege und Sachleistungen (wie z. B. Verbandsmaterial), während die Krankenkasse die Behandlungspflege (ärztlich verordnete Maßnahmen), die Kosten für Medikamente und ärztliche Behandlungen übernimmt.

Antragstellung und Gutachterbesuch

Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss bei der Krankenkasse des Betroffenen ein Antrag auf Anerkennung der Pflegebedürftigkeit gestellt werden. Nach Möglichkeit sollte der Antrag gemeinsam mit dem betreuenden Pflegedienst oder dem Hausarzt ausgefüllt werden, denn diese Personengruppen verfügen über Erfahrungen im Umgang mit Krankenkassen und deren Formularwesen.

Jeder Antragsteller wird von Gutachtern des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) zu Hause, im Krankenhaus oder im Heim besucht. Der Besuch wird vorher angekündigt. Die Gutachter prüfen, ob der Betroffene bei den Verrichtungen des täglichen Lebens beeinträchtigt ist und in welchem Umfang. Sie prüfen die Möglichkeiten der medizinischen Rehabilitation und geben Empfehlungen zur Versorgung mit Hilfsmitteln. Beim MDK-Besuch sollte immer eine Vertrauensperson oder der betreuende Pflegedienst anwesend sein, denn viele Betroffene empfinden die Gutachtersituation als peinlich und versuchen, ihren Hilfebedarf zu bagatellisieren.

Auf der Basis des Gutachtens stellt die Pflegekasse das Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit und die Pflegestufe fest. Anhand dieser Einstufung erhält der Betroffene dann Leistungen aus der Pflegeversicherung. Die Leistungen werden rückwirkend ab dem Antragsdatum gewährt.

Von: Ruth Mamerow, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitung und Aktualisierung: Dr. med. Sonja Kempinski
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Was hilft bei Handarthrose?

Bei schwerer Handarthrose kann das Nähen zum Problem werden.

Was hilft bei Handarthrose?

Üble Schmerzen

Tabletten, Gelenkinjektionen oder Gele: Zur Linderung der Schmerzen bei Handarthrose gibt es viele medikamentöse Optionen. Doch welche davon ist am wirksamsten?

Vor allem Frauen betroffen

Viele Menschen leiden an einer Arthrose der Hände. Ursachen sind zum Beispiel genetische Faktoren, Gelenkverletzungen und Fehlbelastungen. Auch Hormone können eine Rolle spielen: Das zeigt sich daran, dass vor allem Frauen ab Beginn der Wechseljahre von der Handarthrose betroffen sind.

Drei Arten werden unterschieden: Die Arthrose der Finger, des Daumens und des Handgelenks. Allen gemeinsam ist der Schmerz. Um ihn zu bekämpfen, gibt es viele verschiedene Methoden. Sie reichen von der Einnahme von Schmerzmitteln bis hin zur Injektion ins Gelenk.

Kortisontabletten am effektivsten

Eine dänische Arbeitsgruppe hat jetzt anhand von 65 Studien untersucht, welche Methode am besten gegen den Arthroseschmerz hilft. Dabei wurden die Daten von fast 6000 Betroffenen analysiert. Es stellte sich heraus, dass im Vergleich zu einem Placebo (einem wirkungslosen Scheinmedikament) Glukokortikoide (Kortison) zum Schlucken am wirkungsvollsten waren. An zweiter Stelle standen nichtsteroidale Antirheumatika (NSAR) in Tablettenform, zu denen z.B. Ibuprofen, Acetylsalicylsäure und Diclofenac gehören.

Gelenkinjektionen ohne Effekt

Oft verschrieben werden bei der Handarthose Schmerzgele auf Basis von NSAR. Sie hatten dieser Analyse zufolge allerdings keinen Effekt auf die Arthroseschmerzen. Das Gleiche galt den Autor*innen zufolge für Gelenkinjektionen. Weder direkt ins Gelenk gespritzte Hyaluronsäure, noch Glukokortikoide waren besser als das Placebo. Ebenfalls als wirkungslos erwies sich Hydroxychloroquin, ein bei rheumatischen Erkrankungen oft verschriebener Wirkstoff.

Für die meisten der zahlreichenen Medikamente bei der Handarthrose lässt sich anhand der analysierten Studien keine Wirksamkeit nachweisen, resümiert das Autorenteam. Als effektiv gegen Arthroseschmerzen der Hand hätten sich nur Kortison und NSAR in Tablettenform erwiesen.

Quelle: British Medical Journal

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / L_martinez / Alamy / Alamy Stock Photos