Gesundheit heute

Altenpflege, Altenhilfe und Geriatrie

In den letzten Jahren hat sich die Altenpflege zum Spezialgebiet der medizinischen Pflege entwickelt. Sie umfasst neben der medizinischen Therapie alle Aspekte des täglichen Lebens bis hin zur sozialen Betreuung und zur Unterstützung bei der Freizeitgestaltung. Die Altenpflege fördert und unterstützt die Selbstständigkeit und die Selbstbestimmung alter Menschen in allen Lebenslagen. Finanziert wird die Altenpflege in Deutschland vor allem durch die Pflegeversicherung.

Seit 2004 zählt die Altenpflege auch in der deutschen Gesetzgebung zu den Heilberufen und erfährt damit eine lange angestrebte Aufwertung. So sind Altenpfleger bzw. Altenpflegerin heute geschützte Berufsbezeichnungen für Personen, die eine dreijährige Altenpflegeausbildung absolviert haben.

Die Altenhilfe umfasst im Gegensatz zur Altenpflege auch die nichtpflegerischen Teile der Sorge um den alten Menschen. Unter dem Begriff „Altenhilfe“ sind alle Aktivitäten und Hilfeleistungen zusammengefasst, die zur Verbesserung der Lebensqualität alter Menschen geplant und ausgeführt werden.

Leistungen der Altenhilfe werden von Familien, Nachbarn, vom Staat und von Privatunternehmen angeboten. Der Hauptteil der sozialen Altenhilfe wird jedoch von den Freien Wohlfahrtsverbänden getragen. Wichtigste bundesweite Träger sind:

  • Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland (DW)
  • Deutscher Caritasverband (DCV)
  • Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband (Der Paritätische)
  • Arbeiterwohlfahrt (AWO)
  • Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
  • Arbeiter-Samariter-Bund (ASB)

In Geriatrie (medizinische Altersheilkunde) ausgebildete Ärzte kümmern sich besonders um die medizinischen Belange älterer Menschen. Vom Geriater werden meist Patienten behandelt, die das 70. Lebensjahr bereits überschritten haben. Die Geriatrie ist ein Teilgebiet der Inneren Medizin; sie verbindet die klassische Medizin mit der Frührehabilitation. Die Geriatrie hat das Ziel, die Selbstständigkeit erkrankter älterer Menschen so weit wiemöglich wiederherzustellen oder zu erhalten.

Bisher gibt es in Deutschland leider nur wenige Internisten, die eine Zusatzausbildung zum „Klinischen Geriater“ erworben haben. Auch geriatrische Einrichtungen befinden sich vielerorts erst im Aufbau. In der Praxis werden die meisten Senioren von Hausärzten und (hausärztlichen) Internisten versorgt, oft in Kooperation mit Pflegediensten.

Während die hausärztliche Versorgung meist leidlich funktioniert, hat eine aktuelle Studie gravierende Defizite in der fachärztlichen Versorgung im Heimbereich offenbart: So sind 81 % der Heimbewohner nicht in der Lage, allein oder in Begleitung eine fachärztliche Praxis aufzusuchen. Die wenigsten Zahn-, HNO- oder Augenärzte sind bereit, Heimbesuche durchzuführen. [D01].

Von: Ruth Mamerow, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitung und Aktualisierung: Dr. med. Sonja Kempinski
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Zweitmeinung zur Hüftprothese

Das Einpflanzen einer künstlichen Hüfte und ihre Funktion werden häufig an Modellen aus Kunststoff erklärt.

Zweitmeinung zur Hüftprothese

Ab 2024 möglich

Bei ausgeprägter Arthrose wird oft das Einsetzen eines künstlichen Hüftgelenks empfohlen. Doch viele Betroffene sind unsicher, ob das wirklich die beste Maßnahme ist. Ab 2024 gibt´s Entscheidungshilfe: Wer eine Hüftprothese bekommen soll, kann sich auf Kassenkosten eine zweite Meinung dazu einholen.

Wenn nichts anderes mehr hilft

In Deutschland werden pro Jahr etwa 240 000 künstliche Hüftgelenke (Hüftendoprothese) eingesetzt. In etwa 75% wird der Gelenkersatz aufgrund von Arthrose nötig. Empfohlen wird eine neue Hüfte nur dann, wenn alle anderen Maßnahmen zur Behandlung der Arthrose ausgeschöpft sind. Dazu gehören schmerz- und entzündungshemmende Medikamente, Krankengymnastik, Physiotherapie und die Anpassung der Belastung.

Es ist nicht ganz einfach, bei einer Hüftgelenksarthrose den besten Zeitpunkt für das Einsetzen einer Endoprothese zu finden. Operiert man zu spät, kann das Ergebnis darunter leiden. Z.B. wenn das Gelenk schon zu eingesteift war, um durch die Prothese die volle Bewegung zurückzuerlangen. Oder wenn sich das Schmerzgedächtnis nicht „löschen“ lässt, Schmerzen also trotz reibungslos funktionierender neuer Hüfte weiter bestehen bleiben. In seltenen Fällen ist vielleicht auch der Gelenkersatz gar nicht die richtige Entscheidung für die Betroffene.

Anspruch auf eine qualifizierte zweite Meinung

Auch wenn die behandelnde Ärzt*in nach bestem Wissen und Gewissen zum Hüftersatz rät – oft bleibt bei den Betroffenen eine gewisse Unsicherheit zurück. Da hilft eine neue Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GbA). Danach haben gesetzlich Krankenversicherte in Zukunft das Recht, sich eine zweite Meinung einzuholen, wenn ihnen ein Hüftgelenksersatz oder der Austausch ihrer Hüftprothese empfohlen wird. Die Kosten dafür übernimmt die Krankenkasse.

Ärzt*innen für die Zweitmeinung findet man im Netz

Die Zweitmeinung gibt es von speziell qualifizierte Fachärzt*innen, im Fall der Hüftgelenksprothese z.B. aus dem Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie. Sie beraten die Patient*innen darüber, ob der geplante Eingriff medizinisch notwendig ist und ob es eventuell doch Behandlungsalternativen gibt.

Zweitmeinungsberechtigte Ärzt*innen findet man im Internet unter www.116117.de/zweitmeinung. Auch die Krankenkassen beraten darüber, wer in der Nähe eine Zweitmeinung abgeben darf. Zu welchem der ermächtigten Fachleute man schließlich geht, entscheidet die Betroffene dann selbst.

Quellen: GbA, Ärztezeitung

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / Cavan Images / R.Maghdessian