Gesundheit heute

Die falsche Frage: Wie lange habe ich noch?

Viele meinen, mit der Diagnose „Krebs“ oder einer anderen unheilbaren Krankheit stehe der Tod in der Tür. Doch auch im „normalen“ Leben ist die Lebenszeit begrenzt und der Tod unentrinnbar. Es ist deshalb gut, nach der schlimmsten ersten Zeit den Blick wieder auf die Gegenwart zu konzentrieren und das Beste aus der aktuellen Lebensphase zu machen. Das bedeutet mit anderen Worten, dass nicht „Wie lange noch?“ von Bedeutung sein sollte, sondern „Was brauche ich jetzt, um erträglich leben zu können?“

„Jetzt leben“ heißt nicht nur, das Leben in „vollen Zügen“ zu genießen. Es geht beim „Jetzt“ auch darum, den Kampf mit den Krankheitsfolgen und Therapiebelastungen angemessen zu führen, und den richtigen Beistand in diesem letzten Lebensabschnitt zu organisieren und auch einzufordern.

Für die Angehörigen bedeutet das konkret:

  • Vermeiden Sie oberflächliches Aufmuntern. Hören Sie bedingungslos zu, seien Sie wohlwollend, ermutigend und nicht skeptisch (auch in der Mimik). Verzichten Sie auf Kommentare.
  • Halten Sie sich zurück mit Ratschlägen, geben Sie keine Empfehlungen, wenn Sie nicht ausdrücklich darum gebeten werden. Auch Ursachensuche und Deutungen sind nicht gefragt.
  • Seien Sie ehrlich im Kontakt, überspielen Sie Ihre eigenen Gefühle nicht.
  • Sprechen Sie keine Dinge an, die Ihr erkrankter Angehöriger nicht selbst anspricht.

Von: Dipl.-Pflegew. (FH) Carmen Happe, Ruth Mamerow, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitung und Aktualisierung: Dr. med. Sonja Kempinski
Zurück
Zweitmeinung zur Hüftprothese

Das Einpflanzen einer künstlichen Hüfte und ihre Funktion werden häufig an Modellen aus Kunststoff erklärt.

Zweitmeinung zur Hüftprothese

Ab 2024 möglich

Bei ausgeprägter Arthrose wird oft das Einsetzen eines künstlichen Hüftgelenks empfohlen. Doch viele Betroffene sind unsicher, ob das wirklich die beste Maßnahme ist. Ab 2024 gibt´s Entscheidungshilfe: Wer eine Hüftprothese bekommen soll, kann sich auf Kassenkosten eine zweite Meinung dazu einholen.

Wenn nichts anderes mehr hilft

In Deutschland werden pro Jahr etwa 240 000 künstliche Hüftgelenke (Hüftendoprothese) eingesetzt. In etwa 75% wird der Gelenkersatz aufgrund von Arthrose nötig. Empfohlen wird eine neue Hüfte nur dann, wenn alle anderen Maßnahmen zur Behandlung der Arthrose ausgeschöpft sind. Dazu gehören schmerz- und entzündungshemmende Medikamente, Krankengymnastik, Physiotherapie und die Anpassung der Belastung.

Es ist nicht ganz einfach, bei einer Hüftgelenksarthrose den besten Zeitpunkt für das Einsetzen einer Endoprothese zu finden. Operiert man zu spät, kann das Ergebnis darunter leiden. Z.B. wenn das Gelenk schon zu eingesteift war, um durch die Prothese die volle Bewegung zurückzuerlangen. Oder wenn sich das Schmerzgedächtnis nicht „löschen“ lässt, Schmerzen also trotz reibungslos funktionierender neuer Hüfte weiter bestehen bleiben. In seltenen Fällen ist vielleicht auch der Gelenkersatz gar nicht die richtige Entscheidung für die Betroffene.

Anspruch auf eine qualifizierte zweite Meinung

Auch wenn die behandelnde Ärzt*in nach bestem Wissen und Gewissen zum Hüftersatz rät – oft bleibt bei den Betroffenen eine gewisse Unsicherheit zurück. Da hilft eine neue Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GbA). Danach haben gesetzlich Krankenversicherte in Zukunft das Recht, sich eine zweite Meinung einzuholen, wenn ihnen ein Hüftgelenksersatz oder der Austausch ihrer Hüftprothese empfohlen wird. Die Kosten dafür übernimmt die Krankenkasse.

Ärzt*innen für die Zweitmeinung findet man im Netz

Die Zweitmeinung gibt es von speziell qualifizierte Fachärzt*innen, im Fall der Hüftgelenksprothese z.B. aus dem Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie. Sie beraten die Patient*innen darüber, ob der geplante Eingriff medizinisch notwendig ist und ob es eventuell doch Behandlungsalternativen gibt.

Zweitmeinungsberechtigte Ärzt*innen findet man im Internet unter www.116117.de/zweitmeinung. Auch die Krankenkassen beraten darüber, wer in der Nähe eine Zweitmeinung abgeben darf. Zu welchem der ermächtigten Fachleute man schließlich geht, entscheidet die Betroffene dann selbst.

Quellen: GbA, Ärztezeitung

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / Cavan Images / R.Maghdessian