Gesundheit heute

Pflegebedürftigkeit

Der Begriff der Pflegebedürftigkeit ist dehnbar. Ein Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung besteht nur dann, wenn der Bedarf nach gesetzlich definierten Maßstäben anerkannt ist. Diese Maßstäbe können allerdings stark von der persönlichen Einschätzung des medizinischen Gutachters abweichen.

Als pflegebedürftig gilt, wer auf Dauer, voraussichtlich aber für mindestens sechs Monate, aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem oder höherem Maße Hilfe bedarf. [SGB XI, §14].

Ein Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung besteht, wenn ein dauerhafter Hilfebedarf bei den Aktivitäten des täglichen Lebens vorliegt. Der Hilfebedarf wird nach Art, Häufigkeit und zeitlichem Pflegeaufwand beurteilt. Zentrales Element für die Einstufung ist immer ein konkretes Bedürfnis an Grundpflege, das die Ernährung, die Körperpflege und die Mobilität (Beweglichkeit) des alten Menschen umfasst.

Von: Ruth Mamerow, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitung und Aktualisierung: Dr. med. Sonja Kempinski
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Hörvermögen oft falsch eingeschätzt

Wie bitte? Die Hälfte der Über-65-Jährigen hört schlecht.

Hörvermögen oft falsch eingeschätzt

Vor allem Ältere und Frauen betroffen

Bei anderen eine Schwerhörigkeit zu erkennen, fällt vielen Menschen leicht. Schwieriger ist es offenbar, das eigene Hörvermögen richtig einzuschätzen. Und das gilt einer aktuellen Studie zufolge vor allem für Frauen und ältere Menschen.

Eine Frage des Alterns

Schwerhörigkeit wird mit zunehmendem Alter immer häufiger. In Deutschland ist jeder siebte Erwachsene davon betroffen, bei Über-65-Jährigen soll die Rate sogar 50 % betragen. Dabei verschlechtert sich das Gehör stufenweise, beginnend mit Problemen bei lauter Hintergrundkulisse. Mit einer frühzeitig angepassten Hörhilfe lässt sich das breite Spektrum des Hörens meist erhalten. Doch für eine frühe Diagnose ist es hilfreich, wenn der oder die Betroffene das eigene Hörvermögen richtig einschätzt.

Fast jeder 3. Hörschaden unbemerkt

Daran hapert es jedoch bei vielen Menschen, wie eine aktuelle britische Studie an knapp 10 000 Erwachsenen zwischen 50 und 89 Jahren herausfand. In dieser Untersuchung schätzten die Teilnehmer*innen ihr Hörvermögen zunächst selbst auf einer 5-Punkte-Skala ein. Danach absolvierten sie ein Hörscreening und wurden in nicht schwerhörig, mäßig und mittel bis stark schwerhörig eingestuft.

Es zeigte sich, dass 30 % der schwerhörigen Teilnehmer*innen ihre Hörprobleme so nicht wahrgenommen und sich selbst nicht als schwerhörig eingeschätzt hatten. Bei den Personen mit mäßiger Schwerhörigkeit war eine solche falsche Einschätzung signifikant häufiger bei

  • Frauen
  • Menschen mit niedrigem Bildungsniveau
  • Menschen mit hohem Tabak- oder Alkoholkonsum.

Ältere besonders uneinsichtig

Ältere Menschen schätzten ihr Hörvermögen vor allem falsch ein, wenn sie von einer mittleren bis starken Schwerhörigkeit betroffen waren. Verglichen mit den 50- bis 64-Jährigen war das Risiko, die eigene Schwerhörigkeit nicht wahrzunehmen, in der Altersgruppe 65-74 Jahre fast fünfmal und bei den 75- bis 89-Jährigen sogar mehr als sechsmal so hoch.

Hörscreenings statt Selbsteinschätzung

Die deutliche Diskrepanz zwischen Eigenwahrnehmung und objektiven Hörtests zeigt, dass auf Selbstangaben bezüglich des Gehörs kein Verlass ist. Um Schwerhörigkeit effektiv behandeln zu können, sind Hörscreenings unerlässlich, betonen die betonen die britischen HNO-Ärzt*innen.

Quellen: Ärztezeitung, JAMA

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: Panthermedia/imago-images.de