Gesundheit heute

Pflegebedürftigkeit

Der Begriff der Pflegebedürftigkeit ist dehnbar. Ein Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung besteht nur dann, wenn der Bedarf nach gesetzlich definierten Maßstäben anerkannt ist. Diese Maßstäbe können allerdings stark von der persönlichen Einschätzung des medizinischen Gutachters abweichen.

Als pflegebedürftig gilt, wer auf Dauer, voraussichtlich aber für mindestens sechs Monate, aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem oder höherem Maße Hilfe bedarf. [SGB XI, §14].

Ein Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung besteht, wenn ein dauerhafter Hilfebedarf bei den Aktivitäten des täglichen Lebens vorliegt. Der Hilfebedarf wird nach Art, Häufigkeit und zeitlichem Pflegeaufwand beurteilt. Zentrales Element für die Einstufung ist immer ein konkretes Bedürfnis an Grundpflege, das die Ernährung, die Körperpflege und die Mobilität (Beweglichkeit) des alten Menschen umfasst.

Von: Ruth Mamerow, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitung und Aktualisierung: Dr. med. Sonja Kempinski
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Wahl eines Pflegeheimes

Einrichtungen vorher besuchen

Mit der steigenden Anzahl von Pflegebedürftigen wächst die Zahl an Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten. Experten geben Tipps, woran Angehörige qualitativ hochwertige Angebote erkennen.

Pflegeeinrichtungen werben mit modernem Wohnambiente, individuellen Betreuungskonzepten und zuvorkommendem Pflegepersonal. Vielen Angehörigen fällt es dadurch schwer, eine Pflegeeinrichtung für den Pflegebedürftigen zu wählen. „Wichtig ist, sich nicht von Hochglanz-Prospekten blenden zu lassen“, rät Uwe Vogt vom Serviceteam der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) in Dresden. „In erster Linie sollten eine qualifizierte Betreuung und eine gute Einbindung in die medizinische Versorgung ausschlaggebend für die Wahl eines Anbieters sein.“

„Pflegelotse“ der KKH hilft bei der Suche

Bei der Wahl eines geeigneten Heims für Pflegebedürftige hilft die Suchmaske „Pflegelotse“der vdek (Verband der Ersatzkassen), die auch Fremdversicherten zur Verfügung steht. Die ermittelten Vorschläge enthalten Bewertungen durch den Medizinischen Dienst der Verband de Ersatzkassen. Dieser hat deutschlandweit ambulante Pflegedienste und stationäre Pflegeeinrichtungen anhand von Qualitätskriterien geprüft und benotet.

Heime zu verschiedenen Tageszeiten besuchen

„Das derzeitige Prüf- und Benotungssystem von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen ist eine Orientierungshilfe, bildet die Realität aber leider nicht vollständig ab“, kommentiert Vogt. Ein Besuch der potentiellen Pflegeeinrichtungen hilft Angehörigen, sich ein eigenes Bild von der Einrichtung zu machen. „Am besten sucht man die Heime zu verschiedenen Tageszeiten auf, um den Alltag mitzuerleben. Auch ein Gespräch mit anderen Heimbewohnern oder deren Angehörigen kann hilfreich sein“, rät Vogt.

Worauf Sie bei der Wahl der Einrichtung achten sollten

Besichtigen Angehörige eine Pflegeeinrichtung, sollten sie insbesondere auf folgende Dinge achten:

  • Ist das Pflegepersonal freundlich und nimmt sich Zeit für die Bedürfnisse der Heimbewohner?
  • Gibt es ein Pflegeleitbild im Haus?
  • Wie viele Betreuer versorgen wie viele Bewohner?
  • Sind die Bewohner an der Organisation beteiligt (Heimbeirat)?
  • Wird nach Qualitätsstandards gepflegt, zum Beispiel im Falle von Druckgeschwüren (Dekubitus)?
  • Ist das Personal für Patienten mit Demenz speziell geschult?
  • Gibt es ein Konzept zur Sturzprophylaxe?
  • Sind alle anfallenden Kosten in einer Preisliste aufgeschlüsselt und verständlich dargestellt?

In manchen Einrichtungen ist zudem ein Probewohnen möglich. Auch nachdem die Entscheidung für einen Anbieter gefallen ist, sollten Angehörige darauf achten, dass die Betreuung keine Mängel aufweist und das Personal die vereinbarten Leistungen erbringen. Weist die Betreuung erhebliche Mängel auf, sind die Krankenkassen die richtigen Ansprechpartner und beraten Betroffene und Angehörige.

Von: Julia Schmidt/KKH