Gesundheit heute

Pflegestufen und Pflegegrade

Nach dem Grad ihres Hilfebedarfs werden pflegebedürftige Menschen einer von drei Pflegestufen zugeordnet. Je höher die Pflegestufen, desto höher die Leistungen. Die Einteilungsregeln der Pflegestufen sind kompliziert, die folgende Auflistung ermöglicht aber eine erste Orientierung:

Pflegestufe I, erheblich pflegebedürftig (55 % der zu Hause versorgten Pflegebedürftigen): Einmal täglich Hilfe in mindestens zwei Bereichen der Grundpflege. Mehrfach wöchentlich Bedarf an hauswirtschaftlicher Versorgung. Zeitaufwand mindestens 1,5 Stunden täglich (davon müssen mindestens 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen).

Pflegestufe II, schwer pflegebedürftig (35 %): Dreimal täglich Hilfe bei der Grundpflege. Zudem kann diese Einstufung Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen bedeuten. Mehrfach wöchentlich Bedarf an hauswirtschaftlicher Versorgung. Zeitaufwand mindestens 3 Stunden täglich (davon mindestens 2 Stunden für die Grundpflege).

Pflegestufe III, schwerstpflegebedürftig (10 %): Rund um die Uhr Unterstützung bei der Grundpflege, auch nachts. Eventuell Hilfe bei Toilettengängen oder umfassende Pflege bei Bettlägerigkeit. Mehrfach wöchentlich Bedarf an hauswirtschaftlicher Versorgung. Zeitaufwand durchschnittlich mindestens 5 Stunden täglich (davon müssen mindestens 4 Stunden auf die Grundpflege entfallen).

Härtefallregelung: Liegt bei Menschen der Pflegestufe III ein außergewöhnlicher Pflegebedarf vor, greift die Härtefallregelung. Sie gewährleistet höhere Leistungen. Für einen Härtefall muss mindestens eine der beiden folgenden Voraussetzungen gegeben sein: 

  • Die Hilfe bei der Grundpflege umfasst mindestens sechs Stunden täglich, mindestens dreimal wöchentlich fällt die Grundpflege in die Nacht.
  • Die Grundpflege für den Pflegebedürftigen erfordert auch nachts die zeitgleiche Anwesenheit von mehreren Pflegekräften.

Pflegestufe 0: Personen der Pflegestufe 0 besitzen eine sehr geringen oder keinen Pflegebedarf, können ihren Alltag jedoch nicht selbstständig bewältigen. Sie erfüllen (noch) nicht die oben genannten Voraussetzungen für eine Einstufung in die Pflegestufe I. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht teilweise trotzdem – etwa ein Anspruch auf Kosten, die ihnen bei der Inanspruchnahme von zugelassenen Betreuungs- und Entlastungsleistungen entstehen. In Pflegestufe 0 finden sich häufig Menschen mit Demenz, einer psychischen Erkrankung oder einer geistigen Behinderung. 

Pflegegrade: Zum 1. Januar 2017 werden die drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade umgestellt. Körperliche, geistige und psychische Einschränkungen werden dann gleichermaßen erfasst und in die Einstufung einbezogen. Die Gesamtbewertung ergibt sich aus dem Grad der Selbstständigkeit in folgenden Bereichen:

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Menschen, die aktuell einer Pflegestufe zugeordnet sind, erhalten ab 2017 mindestens den gleichen Umfang an Leistungen wie bisher – oder höhere Leistungen. Menschen mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen wechseln automatisch in den nächst höheren Pflegegrad (Beispiel: aus Pflegestufe I wird Pflegegrad II). Menschen mit geistigen Einschränkungen steigen automatisch um zwei Stufen höher (Beispiel: aus Pflegestufe 0 wird Pflegegrad II).

Die jeweils aktuellen Hauptleistungsbeträge der fünf Pflegegrade finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit.

Von: Ruth Mamerow, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitung und Aktualisierung: Dr. med. Sonja Kempinski
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Crohn und Colitis bedrohen Knochen

Bei chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen sollte frühzeitg die Knochendichte geprüft werden.

Crohn und Colitis bedrohen Knochen

Knochendichte früh verringert

Patient*innen mit chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen müssen gut auf ihre Knochen aufpassen. Sie haben oft schon zu Beginn der Erkrankung eine erniedrigte Knochendichte.

Darmentzündung nagt am Knochen

Chronisch entzündliche Darmerkrankungen wie die Colitis ulcerosa oder der Morbus Crohn gehen häufig mit anderen Störungen einher. So kann es vermehrt zu rheumatischen Beschwerden, aber auch zu Entzündungen der Augen kommen. Besonders oft werden jedoch die Knochen in Mitleidenschaft gezogen, wie eine dänische Arbeitsgruppe nachgewiesen hat.

Die Forschenden haben dafür untersucht, wie es bei Patient*innen mit neu aufgetretener chronisch-entzündlicher Darmerkrankung mit der Knochendichte aussieht. Über 300 Betroffene nahmen an der Studie teil und unterzogen sich einer Knochendichtemessung. Bei 17 % der Colitis-Patient*innen wurde eine Osteoporose entdeckt, 27 % litten unter der Vorstufe davon, einer Osteopenie. In der Crohn-Gruppe hatten gut 5% eine Osteoporose und fast 20% eine Osteopenie.

Risiko unabhängig von Medikamenten erhöht

Das Risiko für eine Osteopenie war nach den Berechnungen um 86% erhöht, das für eine handfeste Osteoporose um 42%– unabhängig vom Alter. Mit den eingenommenen Medikamenten oder dem Schweregrad der Darmerkrankung stand die Knochendichte in keinem Zusammenhang.

Jede vierte Patient*in mit einer neu diagnostizierten chronisch-entzündlichen Darmerkrankung hatte damit eine zu geringere Knochendichte, fasst die Arbeitsgruppe die Ergebnisse zusammen. Dies ist umso bedenklicher, als dass diese Erkrankungen oft mit Kortison behandelt werden – ein Wirkstoff, der ebenfalls an den Knochen nagt.

Frühzeitig Knochendichte prüfen

Fachleute raten deshalb, CED-Patient*innen schon zu Beginn ihrer Erkrankung auf Osteoporose zu prüfen und gegebenenfalls eine knochenschützende Therapie einzuleiten.

Quelle: Ärzteblatt

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / BSIP / B. Boissonnet