Gesundheit heute

Pflegestufen und Pflegegrade

Nach dem Grad ihres Hilfebedarfs werden pflegebedürftige Menschen einer von drei Pflegestufen zugeordnet. Je höher die Pflegestufen, desto höher die Leistungen. Die Einteilungsregeln der Pflegestufen sind kompliziert, die folgende Auflistung ermöglicht aber eine erste Orientierung:

Pflegestufe I, erheblich pflegebedürftig (55 % der zu Hause versorgten Pflegebedürftigen): Einmal täglich Hilfe in mindestens zwei Bereichen der Grundpflege. Mehrfach wöchentlich Bedarf an hauswirtschaftlicher Versorgung. Zeitaufwand mindestens 1,5 Stunden täglich (davon müssen mindestens 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen).

Pflegestufe II, schwer pflegebedürftig (35 %): Dreimal täglich Hilfe bei der Grundpflege. Zudem kann diese Einstufung Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen bedeuten. Mehrfach wöchentlich Bedarf an hauswirtschaftlicher Versorgung. Zeitaufwand mindestens 3 Stunden täglich (davon mindestens 2 Stunden für die Grundpflege).

Pflegestufe III, schwerstpflegebedürftig (10 %): Rund um die Uhr Unterstützung bei der Grundpflege, auch nachts. Eventuell Hilfe bei Toilettengängen oder umfassende Pflege bei Bettlägerigkeit. Mehrfach wöchentlich Bedarf an hauswirtschaftlicher Versorgung. Zeitaufwand durchschnittlich mindestens 5 Stunden täglich (davon müssen mindestens 4 Stunden auf die Grundpflege entfallen).

Härtefallregelung: Liegt bei Menschen der Pflegestufe III ein außergewöhnlicher Pflegebedarf vor, greift die Härtefallregelung. Sie gewährleistet höhere Leistungen. Für einen Härtefall muss mindestens eine der beiden folgenden Voraussetzungen gegeben sein: 

  • Die Hilfe bei der Grundpflege umfasst mindestens sechs Stunden täglich, mindestens dreimal wöchentlich fällt die Grundpflege in die Nacht.
  • Die Grundpflege für den Pflegebedürftigen erfordert auch nachts die zeitgleiche Anwesenheit von mehreren Pflegekräften.

Pflegestufe 0: Personen der Pflegestufe 0 besitzen eine sehr geringen oder keinen Pflegebedarf, können ihren Alltag jedoch nicht selbstständig bewältigen. Sie erfüllen (noch) nicht die oben genannten Voraussetzungen für eine Einstufung in die Pflegestufe I. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht teilweise trotzdem – etwa ein Anspruch auf Kosten, die ihnen bei der Inanspruchnahme von zugelassenen Betreuungs- und Entlastungsleistungen entstehen. In Pflegestufe 0 finden sich häufig Menschen mit Demenz, einer psychischen Erkrankung oder einer geistigen Behinderung. 

Pflegegrade: Zum 1. Januar 2017 werden die drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade umgestellt. Körperliche, geistige und psychische Einschränkungen werden dann gleichermaßen erfasst und in die Einstufung einbezogen. Die Gesamtbewertung ergibt sich aus dem Grad der Selbstständigkeit in folgenden Bereichen:

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Menschen, die aktuell einer Pflegestufe zugeordnet sind, erhalten ab 2017 mindestens den gleichen Umfang an Leistungen wie bisher – oder höhere Leistungen. Menschen mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen wechseln automatisch in den nächst höheren Pflegegrad (Beispiel: aus Pflegestufe I wird Pflegegrad II). Menschen mit geistigen Einschränkungen steigen automatisch um zwei Stufen höher (Beispiel: aus Pflegestufe 0 wird Pflegegrad II).

Die jeweils aktuellen Hauptleistungsbeträge der fünf Pflegegrade finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit.

Von: Ruth Mamerow, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitung und Aktualisierung: Dr. med. Sonja Kempinski
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Medikamente erhöhen Bruchrisiko

Wer unter Osteoporose leidet und Medikamente einnimmt, die die Bruchgefahr erhöhen, sollte dies mit der behandelnden Ärzt*in besprechen.

Medikamente erhöhen Bruchrisiko

Vorsicht bei Osteoporose

Menschen mit Osteoporose brechen sich leichter die Knochen als andere. Nehmen sie bestimmte Medikamente ein, steigt ihr Frakturrisiko noch weiter an.

Direkte und indirekte Wirkungen

Mit steigendem Alter erhöht sich nicht nur die Gefahr, eine Osteoporose zu entwickeln. Auch andere Erkrankungen sind bei Menschen fortgeschrittenen Alters häufiger. Das bringt die Knochen doppelt in Gefahr. Denn nicht nur die mangelnde Knochendichte lässt Wirbelkörper und Schenkelhälse schneller brechen. Viele der im Alter oft verschriebenen Medikamente erhöhen das Frakturrisiko zusätzlich.

Dabei sind mehrere Mechanismen am Werk. Einige Arzneimittel wirken sich unmittelbar negativ auf den Knochenstoffwechsel aus. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Krebstherapeutika. Andere begünstigen Frakturen, indem sie die Gefahr für Stürze erhöhen. Dies ist z. B. bei stark wirkenden Schlaf- und Beruhigungsmitteln der Fall. Sie machen oft benommen und unsicher beim Gehen.

Von Kortison bis Entwässerungsmittel

Vor allem eine langfristige Kortisoneinnahme über Tabletten schadet den Knochen erheblich. Bei Cremes mit Kortisonanteil kommt es darauf an, wie hoch der Wirkstoffgehalt der Creme ist und wie lange sie verwendet wird. Kortisonsprays scheinen dagegen keinen Einfluss auf den Knochen zu haben.

Neben Kortison erhöhen folgende Wirkstoffe die Gefahr für Knochenbrüche:

  • Protonenpumpeninhibitoren (PPI)
  • Sedativa (Beruhigungsmittel wie Benzodiazepine) und Antidepressiva vom Typ SSRI
  • Aromatasehemmer (Krebstherapeutika)
  • Glitazone (blutzuckersenkende Medikamente)
  • Antipsychotika, Antiepileptika, Parkinsonmittel
  • Opioide (Schmerzmittel)
  • Entwässerungsmittel (Schleifendiuretika wie Furosemid)

Noch riskanter in Kombination

Werden diese Mittel miteinander kombiniert, steigt die Bruchgefahr überproportional an. Insbesondere gilt dies bei der Einnahme von Opioiden mit Entwässerungsmitteln, Beruhigungs- oder Schlafmitteln, Protonenpumpenhemmern oder Antidepressiva vom SSRI-Typ.

Um die Knochenbruchgefahr zu verringern, sollte bei Menschen mit Osteoporose der Medikamentenplan regelmäßig von der behandelnden Ärzt*in überprüft werden. Oft lässt sich der eine oder andere Wirkstoff absetzen, ersetzen oder zumindest in der Dosis reduzieren.

Sturzprophylaxe nicht vergessen

Ist das nicht möglich, kann zumindest bei Entwässerungsmitteln der Einnahmezeitpunkt überdacht werden. Am besten nimmt man Diuretika morgens ein. Dann lässt sich der riskante nächtliche Toilettengang vermeiden.

Außerdem sollten alle Register der Sturzprophylaxe gezogen werden: Das bedeutet, die Sehkraft der Betroffenen zu prüfen, die Beleuchtung der Wohnung zu optimieren und Stolperfallen wie herumliegende Kabel oder rutschende Teppiche zu entfernen.

Quelle: pta heute, Ärztezeitung

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / SuperStock / Frank Siteman