Gesundheit heute

Notfallverhütung: "Pille danach" und "Spirale danach"

Verhütungspannen kommen vor: Wenn die Einnahme der „Pille" vergessen wurde, das Kondom abgerutscht ist, der Geschlechtsverkehr erzwungen wurde, der Zyklus schwankt oder man gar nicht verhütet hat. In diesen Fällen gibt es die „Pille danach” oder die „Spirale danach“ als nachträgliche „Verhütungsmethode" (Postkoitale Kontrazeption). Sie ist ausschließlich für Notfälle gedacht – und wirkt auch nur, wenn noch kein Eisprung stattgefunden hat . 

Pille danach

„Pille danach” (Morning after Pill, Postkoitale Kontrazeption, Interzeption): Hormontablette zur Verhinderung einer Schwangerschaft nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr. Die Tabletten enthalten Levonorgestrel (PiDaNa®, Postinor®, Unofem®) oder Ulipristal (EllaOne®).

Wirkweise:

Um schwanger zu werden, müssen sich die Eizelle der Frau und eine Samenzelle des Mannes im Körper der Frau treffen. Die Eizelle wird nur einmal pro Zyklus, also ungefähr 1 Mal im Monat freigesetzt. Eine Schwangerschaft ist deshalb nur zu ganz bestimmten Zeiten möglich. Der Eisprung findet bei vielen Frauen ungefähr 2 Wochen nach dem ersten Tag der letzten Regelblutung statt. Nach dem Eisprung ist die Eizelle nur ungefähr einen Tag befruchtungsfähig. 
Weil die Samenzellen bis zu fünf Tage in Eileiter und Gebärmutter überleben, kann ungeschützter Geschlechtsverkehr aber auch ein paar Tage vor dem Eisprung noch zu einer Schwangerschaft führen. 

Die Pille danach schützt vor einer ungewollten Schwangerschaft, wenn die Verhütungspanne wenige Tage vor dem Eisprung stattgefunden hat. Sie schiebt den Eisprung ein paar Tage nach hinten. In dieser Zeit sterben die Samenzellen in Eileiter und Gebärmutter ab. Dann sind sie nicht mehr in der Lage, die Eizelle zu befruchten. Das bedeutet aber auch, dass die Pille danach nur wirkt, wenn der Eisprung noch nicht stattgefunden hat. Ist das Ei bereits gesprungen, ist die Pille danach wirkungslos. 

Nach einer Verhütungspanne sollte die Pille danach möglichst zeitnah eingenommen werden, um einem Eisprung zuvorzukommen. Wie viele Tage nach dem Geschlechtsverkehr die Einnahme der Pille danach noch wirkungsvoll ist, unterscheidet sich je nach Wirkstoff. 

Von der „Pille danach” abzugrenzen ist die Abtreibungspille. Mit der Pille danach lässt sich eine bestehende Schwangerschaft nicht beenden.

Wirkstoffe:

Levonorgestrel. Levonorgestrelhaltige Präparate müssen innerhalb von 72 Stunden (3 Tagen) nach dem Geschlechtsverkehr eingenommen werden. Je früher die Einnahme erfolgt, desto wirksamer sind sie.
Der Wirkmechanismus ist nicht genau bekannt. Levonorgestrel verhindert den Anstieg des luteinisierenden Hormons (LH) und verzögert damit den Eisprung. Das funktioniert allerdings nur, wenn der Eisprung mindestens 2 Tage später stattgefunden hätte. Levonorgestrel ist wirkungslos, wenn die Einnahme am Tag des Eisprungs oder einen Tag nach dem Eisprung erfolgt ist.

Präparate: PiDaNa® 1,5 (DE), Postinor® (EU), NorLevo® (CH), Vikela® (AT). Die Packungen enthalten eine Tablette mit 1,5 mg Levonorgestrel.

Ulipristal. Ulipristalhaltige Präparate müssen innerhalb von 120 Stunden (5 Tagen) nach dem Geschlechtsverkehr eingenommen werden. Sie verhindern den Eisprung, indem sie die Wirkung des Gelbkörperhormons Progesteron unterdrücken. Im Gegensatz zu Levonorgestrel wirken sie auch noch einen Tag vor dem Eisprung. Ulipristal ist aber ebenfalls wirkungslos, wenn die Einnahme am Tag des Eisprungs oder einen Tag nach dem Eisprung erfolgt. Noch unklar ist, welchen Einfluss Ulipristal auf eine bereits bestehende Schwangerschaft hat.

Präparat: ellaOne® (EU).  Eine Packung enthält 30 Milligramm Ulipristalacetat.

Einnahme und Nebenwirkungen:

Einnahme. Es wird eine Tablette mit 30 mg Ulipristal als Einzeldosis eingenommen. Die Einnahme sollte nicht auf nüchternen Magen erfolgen, da sonst Übelkeit und Erbrechen drohen. Bei Erbrechen innerhalb von 3 Stunden nach der 1. Einnahme muss die Einnahme der „Pille danach” wiederholt werden.

Nach Einnahme der „Pille danach” besteht kein Verhütungsschutz, es muss anderweitig, z. B. mit Kondomen, verhütet werden. Die herkömmliche „Pille" sollte nach der „Pille danach” bis zur nächsten Monatsblutung abgesetzt werden.

Stillen. Stillende Mütter sollten levonorgestrelhaltige Präparate direkt nach dem Stillen einnehmen und dann 8 Stunden nicht stillen. Einige Fachleute empfehlen, zusätzlich bis zu 24 Stunden nach der Einnahme die Muttermilch zu verwerfen. Nach Einnahme ulipristalhaltiger Präparate sollte das Stillen für mindestens 1 Woche unterbrochen werden. Um den Milchfluss nicht zu stoppen, kann diese aber abgepumpt und dann verworfen werden.
Schwangerschaft. Beide Pillen führen nicht zum Abbruch einer Schwangerschaft. Allerdings gibt es bisher nur wenige Daten über die Auswirkung der Wirkstoffe auf das ungeborene Kind.

Nebenwirkungen. Die Pille danach schlägt vielen Anwender*innen auf den Magen. Nach der Einnahme treten häufig Übelkeit, Erbrechen und Bauchschmerzen auf. Es ist empfehlenswert, vor der Einnahme eine Kleinigkeit zu essen. Viele Anwender*innen vertragen die Tabletten dadurch besser. Wer sich trotzdem nach der Einnahme innerhalb der ersten drei Stunden übergeben muss, sollte eine neue Pille danach einnehmen. Nur so ist sichergestellt, dass genug Wirkstoff im Körper ankommt.

In einigen Fällen treten auch Unterbauchschmerzen oder Brustspannen auf.  Der Zeitpunkt oder die Stärke der Monatsblutung danach ist aber meist unverändert. Möglich ist aber, dass Zwischen- und Schmierblutungen auftreten.
Wechselwirkungen. Die Wirkung der Pille danach kann durch andere Arzneimittel reduziert werden. Hierzu zählen unter anderem Medikamente zur Behandlung von Epilepsie, Tuberkulose, HIV, Pilzinfektionen sowie pflanzliche Präparate, die Johanniskraut enthalten.

Wurde ein die Wirkung von Levonorgestrel hemmendes Arzneimittel in den letzten 4 Wochen eingenommen, sollte die Levonorgestrel-Dosis von 1,5 auf 3 Milligramm verdoppelt werden. Welche Medikamente die Wirkung der Pille danach beeinträchtigen, weiß die Apotheker*in genau. Geben Sie beim Beratungsgespräch also unbedingt an, welche Medikamente sie einnehmen.  

Verschreibungspflicht. In Deutschland ist die „Pille danach” rezeptfrei, aber kostenpflichtig in der Apotheke erhältlich. Frauen unter 22 Jahren erhalten die Pille danach mit einem ärztlichen Attest kostenfrei. Zwischen 18 und 21 Jahren ist nur die Rezeptgebühr in Höhe von 5 Euro fällig. Unter 14 Jahren brauchen Mädchen das Einverständnis ihrer Eltern. Zwischen 14 und 18 Jahren entscheidet die Apotheker*in, ob die junge Frau das Medikament erhält – ein Einverständnis der Eltern ist also nicht unbedingt notwendig.

Verhütungsschutz. Nach Einnahme der „Pille danach” besteht kein Verhütungsschutz.   Das Medikament reduziert außerdem die Sicherheit der herkömmlichen Anti-Baby-Pille. Anwender*innen sollten für den aktuellen Zyklus also zusätzlich eine Verhütungsmethode wie zum Beispiel ein Kondom anwenden.

Spirale danach

Nach ungeschütztem Sex besteht die Möglichkeit, sich bis zum 5. Tag nach dem Geschlechtsverkehr von der Frauenärzt*in eine Spirale oder Kette mit Kupferbeschichtung einlegen zu lassen. Bei manchen Präparaten ist das Kupfer zusätzlich mit Edelmetallen, z.B. Gold oder Silber, legiert.
Die Spirale verhindert, dass sich die befruchtete Eizelle in die Gebärmutter einnistet. Eine Spirale ist dafür gedacht, längere Zeit im Körper der Frau zu bleiben. Die Entscheidung dafür sollte also gut durchdacht sein und nicht unter Druck gefällt werden . Mehr Informationen zum Einsetzen, der Zuverlässigkeit und möglichen Nebenwirkungen der Kupferspirale finden Sie diesem Artikel.
Präparate: Kupferspirale z.B. Mulitload® und NovaT®, Kupferanteil mit einer Edelmetalllegierung z.B. Goldlilly®, Medusa® und Goldring-Medusa®.
Die Kosten von ca. 130 bis 250 € werden bis zum 22. Lebensjahr von der Krankenkasse übernommen.

Achtung: Eine Hormonspirale ist nicht als Notfallverhütung geeignet. 

  • Mechanische und chemische Verhütungsmethoden
  • Hormonelle Verhütungsmethoden
  • Natürliche Verhütung

Von: Dr. med. Andrea Stadler, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitung und Aktualisierung: Marie Schläfer.
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Röteln-Infektion bei Schwangeren

Mikrozephalie kann Folge sein

Die Mikrozephalie – ein zu kleiner Kopf bei Neugeborenen – erlangte als Folge der Zika-Virus-Infektion hohe Aufmerksamkeit. Doch auch hierzulande gibt es infektionsbedingte Mikrozephalien, etwa als Folge einer Rötelninfektion während der Schwangerschaft.

Röteln werden durch das Rötelnvirus ausgelöst. Eine Röteln-Infektion führt bei Kindern und Erwachsenen typischerweise zu einem leichten Krankheitsbild mit Fieber, Hautausschlag und Lymphknotenschwellungen. In der Schwangerschaft gehören Röteln jedoch zu den am meisten gefürchteten Infektionen, denn es droht eine Fehlbildung des Kindes.

Zeitpunkt der Röteln-Infektion entscheidend

„Erkrankt eine schwangere Frau an Röteln, weil sie keine ausreichende Immunität gegen das Virus hat, kann sich das Röteln-Virus über die Plazenta im Blutkreislauf des ungeborenen Kindes ausbreiten. Ob und in welchem Ausmaß das Virus dem ungeborenen Kind Schaden zufügt, hängt vor allem vom Zeitpunkt der Infektion während der Schwangerschaft ab“, erklärt Dr. Christian Albring, Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte (BVF) mit Sitz in München.

Laut Robert Koch-Institut zeigen Beobachtungen, dass in den ersten acht Wochen der Schwangerschaft eine Röteln-Infektion in 90 Prozent der Fälle Schädigung des Embryos verursacht. Im weiteren Verlauf der Schwangerschaft sinkt das Risiko für Schädigungen und beträgt im mittleren Drittel noch etwa 25–30 Prozent. Ab der 20. Schwangerschaftswoche wird nur noch in Ausnahmefällen von Schädigungen berichtet.

Mikrozephalie führt zu Entwicklungsstörungen

Röteln können eine Vielzahl von Fehlbildungen beim Fötus verursachen, wobei hauptsächlich das zentrale Nervensystem, Auge, Ohr und Herz betroffenen sind. „Weitere mögliche Folgen sind unter anderem ein geringes Geburtsgewicht, Vergrößerung von Leber und Milz, Enzephalitis [Gehirnentzündung], Hepatitis [Leberentzündung], Myokarditis [Herzmuskelentzündung] oder eben auch eine Mikrozephalie“, ergänzt Dr. Albring. „Bei einer Mikrozephalie kommen die betroffenen Kinder mit einem auffällig kleinen Kopf zur Welt – der Umfang liegt deutlich unter 32 Zentimetern. In manchen Fällen ist das Köpfchen kaum größer als eine Apfelsine. Mit zunehmendem Alter zeigt sich oft erst das Ausmaß der damit einhergehenden Entwicklungsstörung, weil sich das Gehirn nicht richtig entwickelt und der Kopf nicht entsprechend dem Körperwachstum mitwächst.“

Röteln-Impfung: Doppelt hält besser

Frauen, die sich im gebärfähigen Alter befinden und insbesondere Frauen, die eine Schwangerschaft planen, sollten daher auf einen ausreichenden Impfschutz gegen Röteln achten. „Die Ständige Impfkommission empfiehlt eine zweimalige Röteln-Impfung für alle Frauen im gebärfähigen Alter, die einen unklaren Impfstatus haben, ohne Immunschutz sind sowie nur einmal oder gar nicht gegen Röteln geimpft sind. Sie können sich vor einer Röteln-Virus-Infektion durch die Impfung schützen, und dadurch das ungeborene Kind vor Schäden bewahren“, bekräftigt Dr. Albring. Die Kosten für die Standardimpfung für Frauen im gebärfähigen Alter werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Quelle: BVF

Von: Sandra Göbel/BVF