Gesundheit heute

Hormonelle Verhütung - was ist das?

Hormonelle Verhütung (Hormonelle Kontrazeption) ist der Sammelbegriff für Verhütungsmittel, die durch die künstlich hergestellten Hormone Östrogen und Gestagen eine Schwangerschaft verhindern. Die meisten hormonellen Verhütungsmittel schützen, indem sie den Eisprung (Ovulation) verhindern. Außerdem wird der Schleim im Gebärmutterhals zäher, sodass das Eindringen der Spermien in die Gebärmutter erschwert ist. Dazu verändert sich die Schleimhaut der Gebärmutter, sodass sich ein befruchtetes Ei nicht einnisten kann.

Hormonelle Verhütungsmittel gibt es in den unterschiedlichsten Formen, nämlich als

  • Tablette zum täglich einnehmen (Pille und Minipille)
  • kleinen Kunststoffring zum Einführen in die Vagina (Verhütungsring) mit einer Wirkung von 1 Monat
  • Spritze, die 3 Monate wirkt (Dreimonatsspritze)
  • Kunststoffspirale, die in die Gebärmutter eingelegt wird und bis zu 8 Jahre wirkt (Hormonspirale)
  • Kunststoffstäbchen zum Implantieren unter die Haut des Oberarms mit einer Wirkung von bis zu 3 Jahren (Verhütungsstäbchen).

Vorteile der hormonellen Verhütung

Hormonelle Verhütungsmittel sind sehr sicher. Alle haben einen Pearl-Index unter 1, das Verhütungsstäbchen sogar unter 0,1. Zudem hat die Frau die Verhütung selbst unter Kontrolle und ist nicht auf die Kooperation des Partners angewiesen. Abgesehen von der Pille und der Minipille ist ein Anwendungsfehler als Unsicherheitsfaktor ausgeschlossen.

Manchmal ist die Einnahme der Hormone auch aus medizinischer Sicht sinnvoll, zum Beispiel gegen hormonell bedingte Akne.

Nachteile der hormonellen Verhütung

Hormone sind sehr potente Wirkstoffe und beeinflussen den Körper auf vielen Ebenen. Nebenwirkungen sind beispielsweise Kopfschmerzen, Übelkeit, Schwindel, Ödeme, Akne oder ein Spannen der Brüste. Die Hormone können sich auch auf die Psyche auswirken und depressive Verstimmungen verursachen oder die Libido verändern.

Je nach Methode besteht ein leicht erhöhtes Risiko für Thrombosen oder Erkrankungen, die durch Blutgerinnsel ausgelöst werden, etwa einen Schlaganfall.

Manche Medikamente vertragen sich nicht gut mit den hormonellen Wirkstoffen.

Verschreibungspflicht und Kostenübernahme

Alle hormonellen Verhütungsmittel sind verschreibungspflichtig. Sie erhalten die Präparate in der Apotheke nur, wenn sie ein ärztliches Rezept haben. Bevor eine Frauenärzt*in das Rezept ausstellt, wird sie mit Ihnen klären, ob eine hormonelle Verhütung für Sie infrage kommt und welches Präparat am besten geeignet ist.

Bezahlen müssen Sie die Verhütungsmittel in aller Regel selber. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten ganz oder teilweise nur bis zum vollendeten 22. Lebensjahr. Werden die Hormone aus medizinischen Gründen verordnet, zahlt die Kasse.

Weitere Verhütungsmethoden:

  • Mechanische und chemische Verhütungsmethoden
  • Natürliche Verhütungsmethoden
  • Verhütung im Notfall

Von: Dr. med. Andrea Stadler, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Aktualisiert durch Sara Steer
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Röteln-Infektion bei Schwangeren

Mikrozephalie kann Folge sein

Die Mikrozephalie – ein zu kleiner Kopf bei Neugeborenen – erlangte als Folge der Zika-Virus-Infektion hohe Aufmerksamkeit. Doch auch hierzulande gibt es infektionsbedingte Mikrozephalien, etwa als Folge einer Rötelninfektion während der Schwangerschaft.

Röteln werden durch das Rötelnvirus ausgelöst. Eine Röteln-Infektion führt bei Kindern und Erwachsenen typischerweise zu einem leichten Krankheitsbild mit Fieber, Hautausschlag und Lymphknotenschwellungen. In der Schwangerschaft gehören Röteln jedoch zu den am meisten gefürchteten Infektionen, denn es droht eine Fehlbildung des Kindes.

Zeitpunkt der Röteln-Infektion entscheidend

„Erkrankt eine schwangere Frau an Röteln, weil sie keine ausreichende Immunität gegen das Virus hat, kann sich das Röteln-Virus über die Plazenta im Blutkreislauf des ungeborenen Kindes ausbreiten. Ob und in welchem Ausmaß das Virus dem ungeborenen Kind Schaden zufügt, hängt vor allem vom Zeitpunkt der Infektion während der Schwangerschaft ab“, erklärt Dr. Christian Albring, Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte (BVF) mit Sitz in München.

Laut Robert Koch-Institut zeigen Beobachtungen, dass in den ersten acht Wochen der Schwangerschaft eine Röteln-Infektion in 90 Prozent der Fälle Schädigung des Embryos verursacht. Im weiteren Verlauf der Schwangerschaft sinkt das Risiko für Schädigungen und beträgt im mittleren Drittel noch etwa 25–30 Prozent. Ab der 20. Schwangerschaftswoche wird nur noch in Ausnahmefällen von Schädigungen berichtet.

Mikrozephalie führt zu Entwicklungsstörungen

Röteln können eine Vielzahl von Fehlbildungen beim Fötus verursachen, wobei hauptsächlich das zentrale Nervensystem, Auge, Ohr und Herz betroffenen sind. „Weitere mögliche Folgen sind unter anderem ein geringes Geburtsgewicht, Vergrößerung von Leber und Milz, Enzephalitis [Gehirnentzündung], Hepatitis [Leberentzündung], Myokarditis [Herzmuskelentzündung] oder eben auch eine Mikrozephalie“, ergänzt Dr. Albring. „Bei einer Mikrozephalie kommen die betroffenen Kinder mit einem auffällig kleinen Kopf zur Welt – der Umfang liegt deutlich unter 32 Zentimetern. In manchen Fällen ist das Köpfchen kaum größer als eine Apfelsine. Mit zunehmendem Alter zeigt sich oft erst das Ausmaß der damit einhergehenden Entwicklungsstörung, weil sich das Gehirn nicht richtig entwickelt und der Kopf nicht entsprechend dem Körperwachstum mitwächst.“

Röteln-Impfung: Doppelt hält besser

Frauen, die sich im gebärfähigen Alter befinden und insbesondere Frauen, die eine Schwangerschaft planen, sollten daher auf einen ausreichenden Impfschutz gegen Röteln achten. „Die Ständige Impfkommission empfiehlt eine zweimalige Röteln-Impfung für alle Frauen im gebärfähigen Alter, die einen unklaren Impfstatus haben, ohne Immunschutz sind sowie nur einmal oder gar nicht gegen Röteln geimpft sind. Sie können sich vor einer Röteln-Virus-Infektion durch die Impfung schützen, und dadurch das ungeborene Kind vor Schäden bewahren“, bekräftigt Dr. Albring. Die Kosten für die Standardimpfung für Frauen im gebärfähigen Alter werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Quelle: BVF

Von: Sandra Göbel/BVF