Gesundheit heute

Reisen in der Schwangerschaft

Auch wenn prinzipiell während einer Schwangerschaft nichts gegen (weite) Reisen einzuwenden ist, ist Vorsicht dennoch angebracht. Vor der Abreise sollte man auf jeden Fall ein Gespräch mit dem Frauenarzt führen. Extreme Anstrengungen sollten vermieden werden, für Begleitung sollte gesorgt und der Mutterpass immer dabei sein.

In den ersten drei und den letzten beiden Monaten der Schwangerschaft ist zu überlegen, welches Risiko man eingehen möchte, zumal am Anfang der Schwangerschaft möglichst keine Arzneimittel, also auch keine Impfungen verabreicht werden sollen. In den Restmonaten aber sind eine Reihe von Impfungen und die Gabe eines Malariaschutzes möglich und gegebenenfalls auch nötig. Allerdings dürfen keine Impfungen mit Lebendimpfstoffen wie Gelbfieber erfolgen und der Malariaschutz (eine Malariaerkrankung in der Schwangerschaft kann das Leben der Mutter und des ungeborenen Kindes gefährden) muss spezifisch ausgewählt werden (mehr dazu im Abschnitt Malariaprophylaxe).

Bei Flugreisen besteht ab dem 8. Monat die Gefahr einer vorzeitigen Geburt, im 9. Monat werden Schwangere von Fluggesellschaften ohnehin nur noch mit Attest oder in Begleitung eines Arztes transportiert. Wegen des erhöhten Thromboserisikos ist auf ausreichende Bewegung und Flüssigkeitszufuhr im Flugzeug zu achten, auch das Anlegen von Kompressionsstrümpfen ist zu erwägen.

Führt die geplante Reise an heiße, sonnige Ziele, ist zu berücksichtigen, dass der Körper in der Schwangerschaft die Körperkerntemperatur um ~ 1 °C senkt, um das Ungeborene vor Wärmestress zu schützen. Sind nun die Außentemperaturen ungewohnt hoch, muss der Körper verstärkt Wärme abgeben, was zu einer erhöhten Kreislaufbelastung der Schwangeren führt. Auch besteht wegen einer Erhöhung der Melaninproduktion in der Sonne ein höheres Risiko, vermehrt Pigmentflecken zu bilden.

Weiterführende Informationen

  • J. u. W. Lips: Schwanger reisen. Reise Know-how, 2002. Der Ratgeber behandelt alle erdenklichen Fragen, die „Frau in anderen Umständen“ hat, und was sie beim Reisen beachten sollte. So auch Reisezeit und -ziel, Klima und Ernährung; mit vielen hilfreichen Tipps für unterwegs.

Weiterlesen:

  • Reisen mit Kindern

  • Probleme bei Flugreisen

Von: Dr. rer. nat. Annette Diekmann-Müller, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014).
Zurück
Medikamentenkauf im Ausland

Mit einem korrekten Rezept kann man auch im EU-Ausland verschreibungspflichtige Medikamente erhalten.

Medikamentenkauf im Ausland

Vorsicht Falle!

Wer im Ausland Medikamente kauft, muss allerhand beachten. Das fängt bei Zollgebühren an und hört beim Risiko, Fälschungen zu erwerben, auf.

Rezept von EU-Arzt gilt in der ganzen EU

Medikamente vergessen, verloren oder gar nicht erst genug eingepackt: Wenn man im Ausland ein rezeptpflichtiges Arzneimittel benötigt, kann es kompliziert werden. Im besten Fall hat man sich schon zu Hause vorsorglich ein Rezept ausstellen lassen. Glücklicherweise kann ein korrekt ausgestelltes Rezept von einer in der EU praktizierender Ärzt*in in allen EU-Ländern eingelöst werden. Hat man kein Rezept dabei, muss man sich eines in einer ortsansässigen Arztpraxis ausstellen lassen.

Hamsterkäufe sind verboten

Manche Patient*innen kaufen aber auch ganz gezielt Medikamente im Ausland, weil die Arzneimittel dort oft sehr viel günstiger sind. Das liegt daran, dass die Arzneimittelpreise in vielen Ländern staatlich reguliert werden. Ausgedehnte Hamsterkäufe sollte man im Ausland trotzdem unterlassen. Sonst holt sich der Zoll die vermeintliche Ersparnis bei der Ausreise wieder zurück. Zollfrei ist nur die Menge an Medikamente, die dem persönlichen Bedarf für maximal drei Monate entspricht. Das gilt für EU-Länder und einige Drittländer. Um ganz sicher zu gehen, sollte man sich vor der Reise auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit informieren.

Zusätzlich droht im Ausland die Gefahr, beim Medikamentenkauf eine Fälschung zu erwerben. Wer im Urlaub Medikamente ausschließlich in offiziellen Apotheken einkauft, reduziert dieses Risiko. Hinweise auf gefälschte Präparate sind zudem extrem niedrige Preise und der freie Verkauf von Wirkstoffen, die eigentlich verschreibungspflichtig sind. Besonders oft werden Potenzmittel, Diätpillen und Schlafmittel auf diese Weise angeboten.

Gesundheitliche und strafrechtliche Folgen

Kauf und Einfuhr solcher Fälschungen bergen zweierlei Probleme. Zum einen gesundheitliche: Der Wirkstoff kann zu hoch oder zu niedrig dosiert, gar nicht enthalten oder durch einen anderen ausgetauscht sein. Es drohen aber auch strafrechtliche Konsequenzen: Die Einfuhr gefälschter Arzneimittel ist nämlich generell verboten.

Doch nicht nur Fälschungen und ihre Folgen sind zu bedenken. Etliche im Ausland erhältliche Lifestylepräparate und Medikamente enthalten Inhaltstoffe, die in Deutschland nicht erlaubt sind, und deshalb nicht eingeführt werden dürfen. Eine genaue Prüfung der Präparate ist deshalb unerlässlich. Dies gestaltet sich oft schwierig. Eine Hilfe bei Sprachbarrieren sind Medikamentenübersetzer, die von einigen Anbietern kostenfrei als App angeboten werden (z.B. in der ERV travel & care App). Sie zeigen auch auf, wie die Pendants zu deutschen Medikamenten oder die enthaltenen Inhaltsstoffe im Reiseland heißen.

Quelle: Pressemitteilung der ergo Reiseversicherungen

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / Svitlana Hulko / Alamy / Alamy Stock Photos