Gesundheit heute

Auslandsreiseversicherung

Ein Unfall im Urlaub – und nun? Auslandsreiseversicherungen versprechen Hilfe und die Kostenübernahme der medizinischen Versorgung im Ausland. Doch ist die Versicherung überhaupt notwendig? Und worauf müssen Reisewillige beim Abschluss achten?

Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)

Auch wer keine Auslandsreiseversicherung abgeschlossen hat, ist im Ausland krankenversichert – allerdings mit Einschränkungen. Möglich macht das die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card, EHIC), die auf der Rückseite deutscher Krankenversicherungskarten aufgedruckt ist. Sie gilt innerhalb der EU und auch in Island, Lichtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich. Reisende erhalten nach Vorlage der Karte eine Behandlung bei Unfällen oder akuten Erkrankungen zu den gleichen Bedingungen und Kosten wie Einheimische. Vorsicht: Das bedeutet, dass für die Behandlung im Ausland auch Kosten anfallen können, obwohl die Behandlung in Deutschland kostenlos wäre.
Manchmal muss die Patient*in die Arztrechnung im Ausland zunächst einmal bar bezahlen. Nach Hause zurückgekehrt, kann man beantragen, dass die Kasse den Betrag erstattet. Nicht selten ist aber ein Teil der Kosten von den Versicherten zu tragen. Gerade bei exklusiven Reisezielen kann es auch passieren, dass Ärzt*innen die Europäische Versichertenkarte nicht akzeptieren, weil sie keine „Kassenärzt*innen“ sind.
Nie gedeckt sind die Kosten für einen Rücktransport nach Deutschland.

Außerdem haben nur gesetzlich Versicherte Anspruch auf die Europäische Gesundheitskarte. Wer eine private Krankenversicherung abgeschlossen hat, muss die Kostenübernahme im Ausland bei dem jeweiligen Anbieter erfragen.  

Private Auslandskrankenversicherung

Um diesen Risiken aus dem Weg zu gehen, lohnt sich der Abschluss einer Auslandsreiseversicherung. Reisekrankenversicherungen übernehmen in der Regel außerdem nicht nur in Europa, sondern weltweit alle Kosten, sodass der Abschluss einer Police sich auch für Kassenpatient*innen mit europäischer Gesundheitskarte lohnt. Wichtiger als der Preis sind jedoch die Konditionen: Besonders für Ältere ab 70 Jahren, Vorerkrankte und auch für Schwangere gibt es teilweise sehr hohe Aufschläge.

Vor dem Abschluss einer Auslandsreiseversicherung ist zu bedenken:

  • Reisedauer: Wie lang die Reise dauern darf, ist von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich. Wer also eine 3-monatige Rundreise oder sogar ein Auslandsjahr plant, sollte genau auf die maximale Reisedauer im Vertrag achten.
  • Mitversicherte: Einige Versicherungen bieten einen Schutz für Familienmitglieder und Kinder an. Das Höchstalter für Kinder unterscheidet sich jedoch von Anbieter zu Anbieter.
  • Chronische Krankheiten: Für Menschen mit chronischen Krankheiten lohnt es sich, beim Versicherer genau nach den abgedeckten Leistungen zu fragen. Werden nur unvorhersehbare Notfälle oder auch Routinebehandlungen übernommen?
  • Nachleistungsfrist: Wichtig ist, dass die Versicherung auch für eine Behandlung aufkommt, die länger dauert als die eigentlich vereinbarte maximale Reisedauer.
  • Rücktransport: Transporte in das Heimatland, die „medizinisch sinnvoll“ sind, sollten übernommen werden. Viele Anbieter verwenden nur die Klausel „medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet“. Unter diesen Umständen ist die Übernahme der Kosten viel schwieriger einzufordern.

Hilfreich sind die Auslandskrankenversicherer auch bei der Suche nach einer guten Ärzt*in im Ausland – ein wichtiger Service angesichts der Gefahr, an einen Betrüger zu geraten. Viele Versicherungsgesellschaften führen für die wichtigen Reiseregionen der Welt weiße Listen empfehlenswerter Ärzt*innen und Kliniken sowie schwarze Listen mit Praxen und Institutionen, die man auf jeden Fall meiden sollte. Sie haben Telefonhotlines eingerichtet, die teilweise rund um die Uhr besetzt sind. Adressen von Arztpraxen vor Ort erhalten Sie zudem beim ADAC oder den jeweiligen Botschaften.

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Reiseimpfungen

Die Reiseapotheke

Im Urlaub zum Arzt

Von: Dr. rer. nat. Annette Diekmann-Müller, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitet und aktualisiert von Marie Schläfer.
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Sonnenbrand richtig behandeln

Auch mit Sonnenbrand im Gesicht sollte man so schnell wie möglich in den Schatten.

Sonnenbrand richtig behandeln

Knallrot und schmerzend

Keinen Sonnenschutz aufgetragen oder zu lange in der Sonne gelegen: Vor allem Menschen mit heller Haut entwickeln dann ruckzuck einen Sonnenbrand. Jetzt ist schnelle Linderung gefragt.

Stressfaktor Sonne

UV-Strahlen sind für die Haut ein gewaltiger Stress. Sie reagiert mit einer akuten Entzündung, wird rot und schmerzt, und die obersten Hautzellen sterben ab. Je nach Intensität können sich sogar Blasen bilden, es drohen Fieber, Schüttelfrost und Schwächegefühl.

Am besten sorgt man dafür, dass es mithilfe eines geeigneten Sonnenschutzes gar nicht erst zu einem Sonnenbrand kommt. Ist es aber trotzdem passiert, muss schnell gehandelt werden.

Schatten, Kühlung, Flüssigkeit

Sobald beim Sonnenbad eine Hautrötung auffällt, heißt es: Raus aus der Sonne und in den Schatten. Das gilt auch für die Folgetage. Denn nur im Schatten kann sich die Haut wieder regenerieren. Daneben gibt es folgende Tipps:

  • Haut vorsichtig von Salz, Schweiß, Sand und Pflegeprodukten reinigen und mit feuchten Tüchern kühlen.
  • Anschließend spezielle After-Sun-Produkte auftragen. Die Auswahl dafür ist groß, Beratung gibt es in der Apotheke.
  • Unbedingt ausreichend trinken. Das beugt Kreislaufproblemen vor und unterstützt die Haut beim Heilungsprozess.
  • Bei starkem Juckreiz Gel mit juckreizstillenden Wirkstoffen (z.B. Bamipin und Dimetinden ) auftragen. Einige Gele sind auch für Kinder zugelassen und in der Apotheke erhältlich. Für Schwangere und Stillende sind die genannten Wirkstoffe nicht geeignet. Für sie gibt es in der Apotheke spezielle Präparate mit pflanzlichen Extrakten.
  • Cremes mit Hydrokortison lindern Schmerzen und Schwellungen. Sie können in zwei verschiedenen Wirkstärken bis zu dreimal täglich aufgetragen werden. Länger als zwei (hohe Dosierung) bis vier Wochen (niedrige Dosierung) sollten man sie aber nicht verwenden, da Kortisoncremes auf Dauer der Haut schaden.

Bei Blasen und Fieber zur Ärzt*in

Bei sehr starken Schmerzen helfen orale Schmerzmittel. Am besten sind Präparate geeignet, die auch die Entzündung eindämmen (z. B. ASS oder Ibuprofen). Sie sollte man allerdings nur nach ärztlichem Rat einnehmen. Doch nicht nur bei starken Schmerzen ist es besser, den Sonnenbrand ärztlich abklären zu lassen. Zur Haus- oder Kinderärzt*in gehen sollte man auch wenn

  • Kinder unter sechs Jahren betroffen sind,
  • sich Blasen bilden,
  • Fieber, Übelkeit oder Kreislaufbeschwerden auftreten oder
  • viele oder sehr große Hautbereiche verbrannt sind.

Quelle: ptaheute

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / pa / Christin Klose