Gesundheit heute

Auslandsreiseversicherung

Ein Unfall im Urlaub – und nun? Auslandsreiseversicherungen versprechen Hilfe und die Kostenübernahme der medizinischen Versorgung im Ausland. Doch ist die Versicherung überhaupt notwendig? Und worauf müssen Reisewillige beim Abschluss achten?

Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)

Auch wer keine Auslandsreiseversicherung abgeschlossen hat, ist im Ausland krankenversichert – allerdings mit Einschränkungen. Möglich macht das die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card, EHIC), die auf der Rückseite deutscher Krankenversicherungskarten aufgedruckt ist. Sie gilt innerhalb der EU und auch in Island, Lichtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich. Reisende erhalten nach Vorlage der Karte eine Behandlung bei Unfällen oder akuten Erkrankungen zu den gleichen Bedingungen und Kosten wie Einheimische. Vorsicht: Das bedeutet, dass für die Behandlung im Ausland auch Kosten anfallen können, obwohl die Behandlung in Deutschland kostenlos wäre.
Manchmal muss die Patient*in die Arztrechnung im Ausland zunächst einmal bar bezahlen. Nach Hause zurückgekehrt, kann man beantragen, dass die Kasse den Betrag erstattet. Nicht selten ist aber ein Teil der Kosten von den Versicherten zu tragen. Gerade bei exklusiven Reisezielen kann es auch passieren, dass Ärzt*innen die Europäische Versichertenkarte nicht akzeptieren, weil sie keine „Kassenärzt*innen“ sind.
Nie gedeckt sind die Kosten für einen Rücktransport nach Deutschland.

Außerdem haben nur gesetzlich Versicherte Anspruch auf die Europäische Gesundheitskarte. Wer eine private Krankenversicherung abgeschlossen hat, muss die Kostenübernahme im Ausland bei dem jeweiligen Anbieter erfragen.  

Private Auslandskrankenversicherung

Um diesen Risiken aus dem Weg zu gehen, lohnt sich der Abschluss einer Auslandsreiseversicherung. Reisekrankenversicherungen übernehmen in der Regel außerdem nicht nur in Europa, sondern weltweit alle Kosten, sodass der Abschluss einer Police sich auch für Kassenpatient*innen mit europäischer Gesundheitskarte lohnt. Wichtiger als der Preis sind jedoch die Konditionen: Besonders für Ältere ab 70 Jahren, Vorerkrankte und auch für Schwangere gibt es teilweise sehr hohe Aufschläge.

Vor dem Abschluss einer Auslandsreiseversicherung ist zu bedenken:

  • Reisedauer: Wie lang die Reise dauern darf, ist von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich. Wer also eine 3-monatige Rundreise oder sogar ein Auslandsjahr plant, sollte genau auf die maximale Reisedauer im Vertrag achten.
  • Mitversicherte: Einige Versicherungen bieten einen Schutz für Familienmitglieder und Kinder an. Das Höchstalter für Kinder unterscheidet sich jedoch von Anbieter zu Anbieter.
  • Chronische Krankheiten: Für Menschen mit chronischen Krankheiten lohnt es sich, beim Versicherer genau nach den abgedeckten Leistungen zu fragen. Werden nur unvorhersehbare Notfälle oder auch Routinebehandlungen übernommen?
  • Nachleistungsfrist: Wichtig ist, dass die Versicherung auch für eine Behandlung aufkommt, die länger dauert als die eigentlich vereinbarte maximale Reisedauer.
  • Rücktransport: Transporte in das Heimatland, die „medizinisch sinnvoll“ sind, sollten übernommen werden. Viele Anbieter verwenden nur die Klausel „medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet“. Unter diesen Umständen ist die Übernahme der Kosten viel schwieriger einzufordern.

Hilfreich sind die Auslandskrankenversicherer auch bei der Suche nach einer guten Ärzt*in im Ausland – ein wichtiger Service angesichts der Gefahr, an einen Betrüger zu geraten. Viele Versicherungsgesellschaften führen für die wichtigen Reiseregionen der Welt weiße Listen empfehlenswerter Ärzt*innen und Kliniken sowie schwarze Listen mit Praxen und Institutionen, die man auf jeden Fall meiden sollte. Sie haben Telefonhotlines eingerichtet, die teilweise rund um die Uhr besetzt sind. Adressen von Arztpraxen vor Ort erhalten Sie zudem beim ADAC oder den jeweiligen Botschaften.

Weiterlesen:

Reiseimpfungen

Die Reiseapotheke

Im Urlaub zum Arzt

Von: Dr. rer. nat. Annette Diekmann-Müller, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitet und aktualisiert von Marie Schläfer.
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Vitamin-D-Mangel durch Sonnenschutz?

Guter Sonnenschutz senkt die Menge an UV-Strahlen, die die Haut erreichen.

Vitamin-D-Mangel durch Sonnenschutz?

Mit Creme, Hut und Schatten

Einen großen Teil des nötigen Vitamin D bildet der Körper selbst in der Haut. Dafür braucht er UV-Strahlung. Schaden Sonnenschutzmittel dem Vitamin-D-Haushalt?

UVB-Strahlung für Vitaminsynthese

Vitamin D hat viele Funktionen: Es festigt Knochen und Zähne, ist unverzichtbar für die Muskelfunktion und unterstützt das Immunsystem. 80 bis 90 Prozent des Bedarfs produziert der Körper selbst – und zwar mithilfe von UVB-Strahlung aus dem Sonnenlicht.

Doch immer wieder stellt sich die Frage, ob durch ausgeprägten Sonnenschutz nicht die Vitamin-Bildung gefährdet ist. Fachverbände und Behörden haben dazu Stellung genommen. Ihnen zufolge reicht es für die nötige Vitamin-D-Synthese, wenn Gesicht, Arme und Hände zwei- bis dreimal pro Woche unbedeckt und ohne Sonnenschutz der „halben minimal sonnenbrandwirksamen UV-Dosis“ ausgesetzt werden.

Für Menschen mit heller Haut reichen 15 Minuten

Diese minimal sonnenbrandwirksame Zeit ist die Zeit, ab der man ungeschützt einen Sonnenbrand bekommt. Sie variiert je nach Hauttyp erheblich. Bei Menschen mit Hauttyp II (helle, empfindliche Haut, helle oder braune Augen, bräunt kaum bis mäßig) sind dies etwa 10 Minuten. Rechnerisch reichen bei ihnen nach der Fachverbandregel etwa 10 bis 15 Minuten Sonnenbad pro Woche für die Vitamin-D-Bildung aus. Längere Bestrahlungszeiten steigern die Synthese nicht. Stattdessen erhöhen sie jedoch das Risiko für Hautkrebs und andere UV-bedingte Gesundheitsschäden.

Dass Sonnenschutz nicht zu einem Vitamin-D-Mangel führt, unterstreicht eine amerikanische Studie. Daran hatten über 2000 hellhäutige Menschen teilgenommen. Diejenigen, die reichlich Sonnenschutz betrieben und sich auch mehr im Schatten aufhielten, wiesen nicht häufiger einen Vitamin-D-Mangel auf als ungeschützte Sonnenanbetende.

Solarium fördert Vitaminabbau

Solariumbesuche sind übrigens keine Alternative für eine gesunde Vitamin-D-Bildung. Der dort höhere UVA-Anteil steigert nicht nur das Hautkrebsrisiko. Er fördert Expert*innen zufolge auch den Abbau des Sonnenvitamins in der Haut.

Quelle: ptaheute

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / Oleksiy Boyko / Alamy / Alamy Stock Photos