Gesundheit heute

Influenza-Impfung

Influenza ist der Name für die "echte" Grippe (im Gegensatz zum harmloseren grippalen Infekt). Influenza-Viren können plötzliches, hohes Fieber und Lungenentzündungen verursachen und vor allem bei immungeschwächten oder älteren Personen auch zum Tod führen. Die Gefährlichkeit des Virus schwankt von Jahr zu Jahr, da es sich sehr schnell verändert.

Wo und wie kann ich mit Grippe anstecken?

Verbreitet sind die Influenza-Viren auf der ganzen Welt. Die meisten Erkrankungen kommen in den Wintermonaten vor, in Deutschland vor allem in den Monaten Januar und Februar.

Influenza-Viren werden beim Husten, Niesen oder Sprechen freigesetzt und gelangen so über kleinste Tröpfchen in die Luft – und werden dann eingeatmet. Alternativ werden die Viren über Hand-Mund- oder Hand-Nasen-Kontakt übertragen.

Welche Symptome verursacht eine Grippe?

Eine Influenza kann völlig harmlos, aber auch sehr schwer verlaufen und dann eine gefährliche Lungenentzündung verursachen. Typisch sind ein plötzlicher Beginn mit hohem Fieber (mehr als 38,5 °C), Muskelschmerzen, Kopfschmerzen, zunächst trocken-schmerzhaftem Husten, Schnupfen und ein starkes Krankheitsgefühl. Vor allem bei alten oder vorerkrankten Menschen und kleinen Kindern gibt es auch tödliche Verläufe.

Wer sollte sich gegen Grippe impfen lassen?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung Menschen über 60 Jahren oder Menschen mit Vorerkrankungen. Auch Schwangere ab dem zweiten Trimester sollten sich impfen lassen. Gleiches gilt für Personen, die aufgrund ihres Berufs ein besonders hohes Ansteckungs- und Übertragungsrisiko haben, etwa medizinisches Personal.

Weil sich Influenza-Viren ständig verändern, deckt die Impfung immer gleich mehrere aktuelle Varianten des Virus ab. Erwachsenen wird der Impfstoff per Spritze verabreicht. Für Kinder und Jugendliche zwischen zwei und 17 Jahren gibt es den Impfstoff auch als Nasenspray. Die Impfung muss jährlich aufgefrischt werden und zwar am besten vor dem Start der Grippe-Saison im Herbst.

Die aktuellen Impfempfehlungen der STIKO finden Sie hier.

Von: Dr. rer. nat. Annette Diekmann-Müller, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). | Aktualisiert von Sara Steer
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Medikamentenkauf im Ausland

Mit einem korrekten Rezept kann man auch im EU-Ausland verschreibungspflichtige Medikamente erhalten.

Medikamentenkauf im Ausland

Vorsicht Falle!

Wer im Ausland Medikamente kauft, muss allerhand beachten. Das fängt bei Zollgebühren an und hört beim Risiko, Fälschungen zu erwerben, auf.

Rezept von EU-Arzt gilt in der ganzen EU

Medikamente vergessen, verloren oder gar nicht erst genug eingepackt: Wenn man im Ausland ein rezeptpflichtiges Arzneimittel benötigt, kann es kompliziert werden. Im besten Fall hat man sich schon zu Hause vorsorglich ein Rezept ausstellen lassen. Glücklicherweise kann ein korrekt ausgestelltes Rezept von einer in der EU praktizierender Ärzt*in in allen EU-Ländern eingelöst werden. Hat man kein Rezept dabei, muss man sich eines in einer ortsansässigen Arztpraxis ausstellen lassen.

Hamsterkäufe sind verboten

Manche Patient*innen kaufen aber auch ganz gezielt Medikamente im Ausland, weil die Arzneimittel dort oft sehr viel günstiger sind. Das liegt daran, dass die Arzneimittelpreise in vielen Ländern staatlich reguliert werden. Ausgedehnte Hamsterkäufe sollte man im Ausland trotzdem unterlassen. Sonst holt sich der Zoll die vermeintliche Ersparnis bei der Ausreise wieder zurück. Zollfrei ist nur die Menge an Medikamente, die dem persönlichen Bedarf für maximal drei Monate entspricht. Das gilt für EU-Länder und einige Drittländer. Um ganz sicher zu gehen, sollte man sich vor der Reise auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit informieren.

Zusätzlich droht im Ausland die Gefahr, beim Medikamentenkauf eine Fälschung zu erwerben. Wer im Urlaub Medikamente ausschließlich in offiziellen Apotheken einkauft, reduziert dieses Risiko. Hinweise auf gefälschte Präparate sind zudem extrem niedrige Preise und der freie Verkauf von Wirkstoffen, die eigentlich verschreibungspflichtig sind. Besonders oft werden Potenzmittel, Diätpillen und Schlafmittel auf diese Weise angeboten.

Gesundheitliche und strafrechtliche Folgen

Kauf und Einfuhr solcher Fälschungen bergen zweierlei Probleme. Zum einen gesundheitliche: Der Wirkstoff kann zu hoch oder zu niedrig dosiert, gar nicht enthalten oder durch einen anderen ausgetauscht sein. Es drohen aber auch strafrechtliche Konsequenzen: Die Einfuhr gefälschter Arzneimittel ist nämlich generell verboten.

Doch nicht nur Fälschungen und ihre Folgen sind zu bedenken. Etliche im Ausland erhältliche Lifestylepräparate und Medikamente enthalten Inhaltstoffe, die in Deutschland nicht erlaubt sind, und deshalb nicht eingeführt werden dürfen. Eine genaue Prüfung der Präparate ist deshalb unerlässlich. Dies gestaltet sich oft schwierig. Eine Hilfe bei Sprachbarrieren sind Medikamentenübersetzer, die von einigen Anbietern kostenfrei als App angeboten werden (z.B. in der ERV travel & care App). Sie zeigen auch auf, wie die Pendants zu deutschen Medikamenten oder die enthaltenen Inhaltsstoffe im Reiseland heißen.

Quelle: Pressemitteilung der ergo Reiseversicherungen

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / Svitlana Hulko / Alamy / Alamy Stock Photos