Gesundheit heute

Thromboserisiko verringern

Die Gefahr einer tiefen Beinvenenthrombose, in diesem Zusammenhang auch als „Tourist Class Syndrom“ bezeichnet (die aber auch vor Reisenden in der Business oder First Class nicht haltmacht), wird durch das lange, unbequeme und eingeengte Sitzen nicht nur im Flugzeug, sondern auch bei langen Auto- oder Busfahrten verursacht. Möglicherweise tritt das Problem in Flugzeugen wegen des geringeren Sauerstoffgehalts und niedrigeren Luftdrucks an Bord auf. In den meisten Fällen tritt die Reisethrombose in den ersten vier Tagen nach der Reise auf. Dabei steigt das Risiko mit der Länge des Fluges, aber auch mit der Anzahl gesundheitlicher Risikofaktoren. Als solche gelten:

  • Alter über 60
  • Starkes Übergewicht
  • Herzerkrankungen
  • Einnahme der „Pille“
  • Schwangerschaft
  • Verletzungen oder Gips an den Beinen, Immobilität
  • Neigung zu Thrombosen
  • Große Varizen (Krampfadern)
  • Flüssigkeitsmangel (Dehydration).

Vorbeugend sollten Flugreisende viel trinken, auf Alkohol verzichten (wegen seiner entwässernden Wirkung), die Schuhe ausziehen und gelegentlich auf und ab gehen. Auch Fitnessübungen helfen: Zehen und Ferse abwechselnd anheben, Zehen am Boden oder im Schuh fest nach unten biegen, mehrmals das Gesäß anheben ohne aufzustehen, Füße mit etwas Abstand parallel nebeneinander stellen und die Oberschenkel zusammenpressen – Hauptsache, die „Wadenpumpe“ wird einmal pro Stunde betätigt.

Belasteten Patienten (zwei Risikofaktoren oder mehr) wird darüber hinaus das Tragen von Kompressionsstrümpfen der Klasse I oder II empfohlen.

Heparin als sichere Prophylaxe. In Absprache mit dem Arzt ist zusätzlich eventuell die Gabe einer niedermolekularen Heparin-Spritze zwei Stunden vor Reiseantritt notwendig, die auch vom Patienten selbst durchgeführt werden kann. Bei anschließenden weiteren Flügen ist die Anwendung alle 24 Stunden zu wiederholen.

Eine immer wieder vorgeschlagene Einnahme von Acetylsalicylsäure wirkt zwar nicht auf das venöse System, aber es „verdünnt“ das Blut und erschwert damit die Blutgerinnung.

Von: Dr. rer. nat. Annette Diekmann-Müller, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014).
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Medikamentenkauf im Ausland

Mit einem korrekten Rezept kann man auch im EU-Ausland verschreibungspflichtige Medikamente erhalten.

Medikamentenkauf im Ausland

Vorsicht Falle!

Wer im Ausland Medikamente kauft, muss allerhand beachten. Das fängt bei Zollgebühren an und hört beim Risiko, Fälschungen zu erwerben, auf.

Rezept von EU-Arzt gilt in der ganzen EU

Medikamente vergessen, verloren oder gar nicht erst genug eingepackt: Wenn man im Ausland ein rezeptpflichtiges Arzneimittel benötigt, kann es kompliziert werden. Im besten Fall hat man sich schon zu Hause vorsorglich ein Rezept ausstellen lassen. Glücklicherweise kann ein korrekt ausgestelltes Rezept von einer in der EU praktizierender Ärzt*in in allen EU-Ländern eingelöst werden. Hat man kein Rezept dabei, muss man sich eines in einer ortsansässigen Arztpraxis ausstellen lassen.

Hamsterkäufe sind verboten

Manche Patient*innen kaufen aber auch ganz gezielt Medikamente im Ausland, weil die Arzneimittel dort oft sehr viel günstiger sind. Das liegt daran, dass die Arzneimittelpreise in vielen Ländern staatlich reguliert werden. Ausgedehnte Hamsterkäufe sollte man im Ausland trotzdem unterlassen. Sonst holt sich der Zoll die vermeintliche Ersparnis bei der Ausreise wieder zurück. Zollfrei ist nur die Menge an Medikamente, die dem persönlichen Bedarf für maximal drei Monate entspricht. Das gilt für EU-Länder und einige Drittländer. Um ganz sicher zu gehen, sollte man sich vor der Reise auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit informieren.

Zusätzlich droht im Ausland die Gefahr, beim Medikamentenkauf eine Fälschung zu erwerben. Wer im Urlaub Medikamente ausschließlich in offiziellen Apotheken einkauft, reduziert dieses Risiko. Hinweise auf gefälschte Präparate sind zudem extrem niedrige Preise und der freie Verkauf von Wirkstoffen, die eigentlich verschreibungspflichtig sind. Besonders oft werden Potenzmittel, Diätpillen und Schlafmittel auf diese Weise angeboten.

Gesundheitliche und strafrechtliche Folgen

Kauf und Einfuhr solcher Fälschungen bergen zweierlei Probleme. Zum einen gesundheitliche: Der Wirkstoff kann zu hoch oder zu niedrig dosiert, gar nicht enthalten oder durch einen anderen ausgetauscht sein. Es drohen aber auch strafrechtliche Konsequenzen: Die Einfuhr gefälschter Arzneimittel ist nämlich generell verboten.

Doch nicht nur Fälschungen und ihre Folgen sind zu bedenken. Etliche im Ausland erhältliche Lifestylepräparate und Medikamente enthalten Inhaltstoffe, die in Deutschland nicht erlaubt sind, und deshalb nicht eingeführt werden dürfen. Eine genaue Prüfung der Präparate ist deshalb unerlässlich. Dies gestaltet sich oft schwierig. Eine Hilfe bei Sprachbarrieren sind Medikamentenübersetzer, die von einigen Anbietern kostenfrei als App angeboten werden (z.B. in der ERV travel & care App). Sie zeigen auch auf, wie die Pendants zu deutschen Medikamenten oder die enthaltenen Inhaltsstoffe im Reiseland heißen.

Quelle: Pressemitteilung der ergo Reiseversicherungen

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / Svitlana Hulko / Alamy / Alamy Stock Photos