Gesundheit heute
Reisen mit Diabetes
Auf Reisen ist die Verpflegung während einer Flugreise meist noch das kleinste Problem: Eine Diätmahlzeit kann im Voraus (in der Regel 24 Stunden vor Abflug) bei vielen Fluggesellschaften gebucht werden. Bei Billigflügen ist allerdings die Mitnahme eigenen Proviants ratsam.
Bei Reisezielen mit über zwei Stunden Zeitverschiebung müssen insulinpflichtige Patienten auf eine zeitlich angepasste Medikamenteneinnahme achten (die Einnahme oraler Antidiabetika bleibt davon unberührt). Nachdem sich sowohl bei langen Flügen nach Westen als auch bei Flügen nach Osten für den Patienten der Tag verlängert, muss die entstehende Insulinlücke überbrückt werden. Das Mittel der Wahl ist Normalinsulin, über das Patienten mit intensivierter konventioneller Therapie ohnehin verfügen und das der Arzt ansonsten problemlos verschreibt. Die Berechnung des Bedarfs an Altinsulin erfolgt durch eine alle 3–4 Stunden durchgeführte Blutzuckermessung nach folgender Formel:
(Blutzucker – 120) : 40 = I.E. Normalinsulin
Zum Beispiel: gemessener BZ-Wert im Flugzeug = 240 mg/dl, notwendig sind also (240 – 120) : 40 = 3 I.E. Normalinsulin.
Der Insulinbedarf kann unter ungewohnten Bedingungen deutlich vom gewohnten Bedarf abweichen: Starke Sonneneinstrahlung führt zu einer erhöhten Insulinwirkung, auch körperliche Aktivität senkt den Insulinbedarf, sodass es ratsam ist, zumindest die ersten 2–3 Tage mehrmals zu messen, bis sich alles eingespielt hat.
Sowohl das Insulin als auch die Blutzuckermessgeräte und die -teststreifen dürfen nicht lange der prallen Sonne ausgesetzt werden: Insulin ist bis max. 40 °C stabil, die Teststreifen funktionieren nur zuverlässig zwischen 15 °C und 35 °C. Um das Insulin sicher zu transportieren, eignet sich am besten eine mit kaltem Wasser ausgespülte Thermoskanne.
Auf kleine Verletzungen ist zu achten, wobei Diabetiker mit Empfindungsstörungen und Beschwerden an der Fußhaut nicht barfuß laufen sollten. Bei Durchfall und Erbrechen sollte ein Arzt kontaktiert werden.
Weiterführende Informationen
- Zum Herunterladen: das international gültige Formular für die „Ärztliche Bescheinigung für Flugreisen“.
Mit einem korrekten Rezept kann man auch im EU-Ausland verschreibungspflichtige Medikamente erhalten.
Medikamentenkauf im Ausland
Vorsicht Falle!
Wer im Ausland Medikamente kauft, muss allerhand beachten. Das fängt bei Zollgebühren an und hört beim Risiko, Fälschungen zu erwerben, auf.
Rezept von EU-Arzt gilt in der ganzen EU
Medikamente vergessen, verloren oder gar nicht erst genug eingepackt: Wenn man im Ausland ein rezeptpflichtiges Arzneimittel benötigt, kann es kompliziert werden. Im besten Fall hat man sich schon zu Hause vorsorglich ein Rezept ausstellen lassen. Glücklicherweise kann ein korrekt ausgestelltes Rezept von einer in der EU praktizierender Ärzt*in in allen EU-Ländern eingelöst werden. Hat man kein Rezept dabei, muss man sich eines in einer ortsansässigen Arztpraxis ausstellen lassen.
Hamsterkäufe sind verboten
Manche Patient*innen kaufen aber auch ganz gezielt Medikamente im Ausland, weil die Arzneimittel dort oft sehr viel günstiger sind. Das liegt daran, dass die Arzneimittelpreise in vielen Ländern staatlich reguliert werden. Ausgedehnte Hamsterkäufe sollte man im Ausland trotzdem unterlassen. Sonst holt sich der Zoll die vermeintliche Ersparnis bei der Ausreise wieder zurück. Zollfrei ist nur die Menge an Medikamente, die dem persönlichen Bedarf für maximal drei Monate entspricht. Das gilt für EU-Länder und einige Drittländer. Um ganz sicher zu gehen, sollte man sich vor der Reise auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit informieren.
Zusätzlich droht im Ausland die Gefahr, beim Medikamentenkauf eine Fälschung zu erwerben. Wer im Urlaub Medikamente ausschließlich in offiziellen Apotheken einkauft, reduziert dieses Risiko. Hinweise auf gefälschte Präparate sind zudem extrem niedrige Preise und der freie Verkauf von Wirkstoffen, die eigentlich verschreibungspflichtig sind. Besonders oft werden Potenzmittel, Diätpillen und Schlafmittel auf diese Weise angeboten.
Gesundheitliche und strafrechtliche Folgen
Kauf und Einfuhr solcher Fälschungen bergen zweierlei Probleme. Zum einen gesundheitliche: Der Wirkstoff kann zu hoch oder zu niedrig dosiert, gar nicht enthalten oder durch einen anderen ausgetauscht sein. Es drohen aber auch strafrechtliche Konsequenzen: Die Einfuhr gefälschter Arzneimittel ist nämlich generell verboten.
Doch nicht nur Fälschungen und ihre Folgen sind zu bedenken. Etliche im Ausland erhältliche Lifestylepräparate und Medikamente enthalten Inhaltstoffe, die in Deutschland nicht erlaubt sind, und deshalb nicht eingeführt werden dürfen. Eine genaue Prüfung der Präparate ist deshalb unerlässlich. Dies gestaltet sich oft schwierig. Eine Hilfe bei Sprachbarrieren sind Medikamentenübersetzer, die von einigen Anbietern kostenfrei als App angeboten werden (z.B. in der ERV travel & care App). Sie zeigen auch auf, wie die Pendants zu deutschen Medikamenten oder die enthaltenen Inhaltsstoffe im Reiseland heißen.
Quelle: Pressemitteilung der ergo Reiseversicherungen