Gesundheit heute

Meningokokken-Impfung

Die Meningokokken-Meningitis ist eine Entzündung der Hirnhäute, die durch Meningokokken-Bakterien verursacht wird. Sie betrifft vor allem Kleinkinder im Alter von 1–2 Jahren und Jugendliche im Alter von 15–19 Jahren.

Wo und wie kann ich mich mit Meningokokken anstecken?

Meningokokken umfassen viele Serotypen, also „Untergruppen“, von denen nur einige gefährlich sind. Die Bakterien sind weltweit verbreitet, wobei größere Erkrankungsausbrüche vor allem in der Subsahara („Meningitis-Gürtel“) oder in Asien auftreten. In Deutschland erkranken nur noch sehr wenige Menschen an einer Meningokokken-Meningitis.

Ausgeschieden werden die Meningokokken über Sekrete aus dem Mund-Rachenraum, also zum Beispiel über kleinste Speicheltröpfchen. Die Bakterien können in der Umwelt allerdings nicht lange überleben, sodass für eine Ansteckung ein enger Kontakt nötig ist.

Welche Symptome verursacht eine Meningokokken-Meningitis?

Typische Symptome einer Meningokokken-Meningitis sind Fieber und Anzeichen einer Hirnhautentzündung, also zum Beispiel eine schmerzhafte Nackensteifigkeit. Besonders gefährlich ist die Erkrankung, wenn sie in eine Blutvergiftung (Meningokokken-Sepsis) übergeht. Bei schweren Verläufen mit Schock (Waterhouse-Friderichsen-Syndrom) liegt die Sterblichkeit bei 33 Prozent.

Wer sollte sich gegen Meningokokken impfen lassen?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt für alle Säuglinge ab dem 2. Lebensmonat eine dreimalige Impfung gegen Meningokokken der Serogruppe B und allen Kindern im Alter von 12 Monaten eine einmalige Impfung gegen Meningokokken der Serogruppe C. Auch Reisende in Risikoländer sollten sich impfen lassen, vor allem wenn ein enger Kontakt zur einheimischen Bevölkerung zu erwarten ist. Eine ausdrückliche Empfehlung besteht für Pilgerreisende nach Mekka. Auch bestimmten Gruppen von Menschen mit schlechtem Immunsystem wird die Impfung empfohlen.

Die aktuellen Impfempfehlungen der STIKO finden Sie hier.

Von: Dr. rer. nat. Annette Diekmann-Müller, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). | Aktualisiert von Sara Steer
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Medikamentenkauf im Ausland

Mit einem korrekten Rezept kann man auch im EU-Ausland verschreibungspflichtige Medikamente erhalten.

Medikamentenkauf im Ausland

Vorsicht Falle!

Wer im Ausland Medikamente kauft, muss allerhand beachten. Das fängt bei Zollgebühren an und hört beim Risiko, Fälschungen zu erwerben, auf.

Rezept von EU-Arzt gilt in der ganzen EU

Medikamente vergessen, verloren oder gar nicht erst genug eingepackt: Wenn man im Ausland ein rezeptpflichtiges Arzneimittel benötigt, kann es kompliziert werden. Im besten Fall hat man sich schon zu Hause vorsorglich ein Rezept ausstellen lassen. Glücklicherweise kann ein korrekt ausgestelltes Rezept von einer in der EU praktizierender Ärzt*in in allen EU-Ländern eingelöst werden. Hat man kein Rezept dabei, muss man sich eines in einer ortsansässigen Arztpraxis ausstellen lassen.

Hamsterkäufe sind verboten

Manche Patient*innen kaufen aber auch ganz gezielt Medikamente im Ausland, weil die Arzneimittel dort oft sehr viel günstiger sind. Das liegt daran, dass die Arzneimittelpreise in vielen Ländern staatlich reguliert werden. Ausgedehnte Hamsterkäufe sollte man im Ausland trotzdem unterlassen. Sonst holt sich der Zoll die vermeintliche Ersparnis bei der Ausreise wieder zurück. Zollfrei ist nur die Menge an Medikamente, die dem persönlichen Bedarf für maximal drei Monate entspricht. Das gilt für EU-Länder und einige Drittländer. Um ganz sicher zu gehen, sollte man sich vor der Reise auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit informieren.

Zusätzlich droht im Ausland die Gefahr, beim Medikamentenkauf eine Fälschung zu erwerben. Wer im Urlaub Medikamente ausschließlich in offiziellen Apotheken einkauft, reduziert dieses Risiko. Hinweise auf gefälschte Präparate sind zudem extrem niedrige Preise und der freie Verkauf von Wirkstoffen, die eigentlich verschreibungspflichtig sind. Besonders oft werden Potenzmittel, Diätpillen und Schlafmittel auf diese Weise angeboten.

Gesundheitliche und strafrechtliche Folgen

Kauf und Einfuhr solcher Fälschungen bergen zweierlei Probleme. Zum einen gesundheitliche: Der Wirkstoff kann zu hoch oder zu niedrig dosiert, gar nicht enthalten oder durch einen anderen ausgetauscht sein. Es drohen aber auch strafrechtliche Konsequenzen: Die Einfuhr gefälschter Arzneimittel ist nämlich generell verboten.

Doch nicht nur Fälschungen und ihre Folgen sind zu bedenken. Etliche im Ausland erhältliche Lifestylepräparate und Medikamente enthalten Inhaltstoffe, die in Deutschland nicht erlaubt sind, und deshalb nicht eingeführt werden dürfen. Eine genaue Prüfung der Präparate ist deshalb unerlässlich. Dies gestaltet sich oft schwierig. Eine Hilfe bei Sprachbarrieren sind Medikamentenübersetzer, die von einigen Anbietern kostenfrei als App angeboten werden (z.B. in der ERV travel & care App). Sie zeigen auch auf, wie die Pendants zu deutschen Medikamenten oder die enthaltenen Inhaltsstoffe im Reiseland heißen.

Quelle: Pressemitteilung der ergo Reiseversicherungen

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / Svitlana Hulko / Alamy / Alamy Stock Photos